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Flüchtlingsheime in Bayern

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Die Unterbringung erfolgt zunächst in Erstaufnahmeeinrichtungen. Nach sechs Wochen werden die Flüchtlinge anhand einer Quotenregelung einer kreisfreien Stadt oder einem Landkreis zugewiesen.

Nach dem Asylgesetz ist es Aufgabe der Kommunen, Flüchtlinge aufzunehmen. Nach § 53 AsylG geschieht die Unterbringung in der Regel in Gemeinschaftsunterkünften, bis das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge in Nürnberg einen Ausländer als Asylberechtigten anerkannt hat. Das Leverkusener Modell hingegen bietet Flüchtlingen die Möglichkeit, auch bei ungesichertem Aufenthaltsstatus eigenständig eine Wohnung zu suchen und anzumieten. Das Leverkusener Modell ist mit einer Kostenersparnis im Millionenbereich für die Kommunen verbunden.

Einen eigenen Charakter besitzen Flüchtlingsunterkünfte in den Transitbereichen der Flughäfen im Rahmen des Flughafenverfahrens gemäß § 18a AsylG. Das Flughafenverfahren wird an fünf deutschen Flughäfen angewendet.

Angriffe auf Flüchtlinge und Flüchtlingsunterkünfte

Jahr 2011 2012 2013 2014 2015
Anschläge 18 24 55 170 500
Jahr 2011 2012 2013 2014 2015
Anschläge 18 24 55 170 500