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Tu-quoque-Argument

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Version vom 7. Dezember 2018, 21:41 Uhr von Maria Eirich (Diskussion | Beiträge)

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Bei diesem Argumentationselement wird ein Vorwurf mit dem Verweis, dass der Vorwerfende dasselbe oder ähnliches auch gesagt/getan hat, relativiert.

Da das tu-quoque-Argument nicht das Argument selber entkräftet, sondern sich auf den Vorwerfenden bezieht, kann es als eine Form des Quellenarguments angesehen werden.

Es kann daher auch nicht verwendet werden, um auf logischer Ebene einen Vorwurf als unschlüssig zu entkräften. Auf psychologischer Ebene kann es jedoch Wirkung entfalten, indem es dem Vorwerfenden das Recht streitig macht, den geäußerten Vorwurf vorzubringen. Zudem lenkt es die Aufmerksamkeit auf eine strittige Äußerung/eine strittige Handlung des Vorwerfenden, und somit weg von dem ursprünglich Angegriffenen.

Eine Situation des gegenseitigen Vorwurfs der Lüge unter Politikern kann als Beispiel eines tu-quoque-Argumentes dienen. Man stelle sich vor, dass ein Politiker A einem Politiker B öffentlich vorwirft in Bezug auf einen Sachverhalt zu lügen. Politiker B könnte daraufhin das tu-quoque-Argument verwenden und Politiker A entgegnen, dass dieser selbst (in diesem Sachverhalt oder einem anderen) gelogen hat. Auf rein logischer Ebene kann eine Lüge keine weitere Lüge rechtfertigen. Jedoch liegt nach der Äußerung von Politiker B die Aufmerksamkeit zunächst wieder auf Politiker A und seiner Lüge, sodass Politiker B auf den Vorwurf der Lüge zunächst nicht eingehen muss.