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Version vom 24. März 2020, 08:04 Uhr von JDrewes (Diskussion | Beiträge)

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Stellungnahmen zu ausgewählten Textstellen aus Gott ist ein Freund des Lebens


Inhaltsverzeichnis

Jan und Simon

2 Aspekte des 1. Abschnitts (S. 39f.):

a) Laut Text wird der Mensch als Bild Gottes bezeichnet, welches der Ausdruck des Herausgehobenseins aus der Natur symbolisiert. Unserer Meinung nach hat der Mensch trotz seiner Stellung an der Spitze der Nahrungskette keine Sonderstellung . Unserer Ansicht nach ist der Mensch das momentane Endprodukt der Evolution und hat damit seinen Ursprung in der Natur. Hier ist er durch seine Vorfahren wie den Schimpansen oder den Neandertalern tief verwurzelt. Somit glauben wir, dass man den Menschen trotz seiner mutmaßlich am weitesten entwickelten Persönlichkeit, gerade im Bezug auf Wissen, Gedächtnis oder Gewissen zwar eine spezielle Rolle auf der Welt einnimmt, allerdings keineswegs über jeglich anderem Organismus in der Natur stehen kann. Der Mensch sollte jedem anderen Organismus auf der Erde gleichgestellt sein und sich dann auch entsprechend so verhalten.

b) Als besonderes Wesensmerkmal wird im Text die Individualität jedes Menschen thematisiert. Äußerlich trägt ein unterschiedliches Erscheinungsbild beeinflusst durch Faktoren wie Größe, Haarfarbe, Augenfarbe oder Pigmentierung zu dieser Individualität bei. Allein durch den Von Mensch zu Mensch unterschiedlichen Fingerabdruck wird die Individualiät eines jeden Menschen deutlich. Durch die bisherige Lebensgeschichte jedes Menschen entsteht darüber hinaus eine von Mensch zu Mensch komplett unterschiedliche geistige Ebene, welche die jeweiligen Gedanken und Gefühle des jeweiligen Menschen beherbergt. Damit stimmen wir der Aussage des Textes vollkommen zu. Jeder von uns ist auf seine persönliche Art besonders und hat Qualitäten sowie Eigenschaften, die in der selben Kombination einmalig auf der Welt sind.

Carolin und Annika

In dem zweiten Abschnitt des vierten Kapitels von dem Werk „Gott ist ein Freund des Lebens“ wird der Aspekt genannt, dass das unbedingte Lebensrecht jedes einzelnen Menschen eine direkte Konsequenz seiner Gottebenbildlichkeit ist. Wir stimmen der Aussage zum Teil zu.

In der Bibel wird ausgesagt, dass Gott dafür verantwortlich ist, dass es das Leben und die Erde gibt. Er kümmere sich um die Erhaltung des Lebens und sei der Ursprung und das Ende allen Lebens auf der Erde. Also ist er im übertragenen Sinne auch für das Leben von uns Menschen verantwortlich. Gott ist der Schöpfer von allem und hat deswegen eine sehr mächtige und übergeordnete Position. Somit wird auch in der oben genannten Aussage zuerst die Würde des Menschen damit legitimiert, dass der Mensch, wie in der ersten Schöpfungserzählung der Bibel (Gen 1/ Mose 1,26f) beschrieben, als ein Abbild Gottes erschaffen wurde. Es ist jeder Mensch ohne Ausnahmen gemeint, da jeder Mensch ein Abbild Gottes ist und Gott wie oben genannt eine besondere Position hat, da er der Schöpfer ist. Das führt zu der Aussage, dass auch jeder Mensch ein Teil der Schöpfung ist und ist von Gott gewollt ist.

Trotzdem kann man die Würde des Menschen auf Grund seiner Gottesebenbildlichkeit weiter damit begründen, dass man sozusagen ein Gott ebenbildliches Leben antasten würde, wenn man einen Menschen tötet oder anders angreift. Aus diesem Grund stimmen wir dem genannten Aspekt zu, da man, wenn man gottesehrfürchtig ist, etwas, was Gott ähnlich ist nicht antasten würde. Also anders gesagt, wer einem Menschen Leid zuteilt wiedersetzt sich Gott selbst. Das würde jene Menschen schuldig machen, die sich durch das Antasten eines Lebens gegen Gott stellen.

Aber wie bereits genannt kommt jedem Menschen auch dieselbe Würde zu, da wir alle den selben Schöpfer haben und man somit benachteiligte Menschen auch nicht antasten darf. Auch in Artikel 1, Absatz 1 des Grundgesetzes steht, dass „Die Würde des Menschen […] unantastbar“ ist und „Sie zu achten und zu schützen […] Verpflichtung aller stattlichen Gewalt“ ist. Also wird selber im Gesetzt gesagt, dass Menschen nicht bedroht, verletzt oder auch getötet werden sollen, ohne dort sofort auf die Ebenbildlichkeit Gottes einzugehen. Menschen nicht zu töten wird auch durch das fünfte Gebot der zehn Gebote unterstrichen, da man „nicht morden“ (Ex/2 Mose 20,13) soll.

Das im ersten Abschnitt genannte Zitat aus der Schöpfungserzählung der Bibel würde den Menschen im ersten Schritt von Gott unterscheiden, da der Mensch sein Abbild ist und nicht jeder Mensch Gott ist, trotzdem würde dies dem Menschen als ein Teil der Schöpfung eine unverwechselbare Würde zuschreiben, die jedoch laut unserer Diskussion nicht vorhanden sein kann, da sich Tiere nach heutigen Erkenntnissen fast gar nicht mehr von dem Menschen unterscheiden. Deswegen kann man sagen, dass der Mensch als Ebenbild Gottes und Teil seiner Schöpfung unantastbar ist, jedoch, wenn Tiere dem Menschen so ähneln, müsste man sie theoretisch auch als ein Ebenbild Gottes ansehen, weswegen jenen auch ein Lebensrecht zugeschrieben wird, gegen welches die Menschheit jedoch ständig verstoßen würde.

Trotzdem gab es früher und auch heute Vorfälle, wo Menschenleben über Menschenleben gesetzt wurden und dort hat man von der Gottebenbildlichkeit abgesehen. So haben zum Beispiel auch Kaiser und Könige, die von Gott gesandt wurden Menschen getötet. Als Beispiel kann dafür der Kindermord in Bethlehem genannt werden, welcher vermutlich von König Herodes dem Großen angeordnet wurde.

Also kann man am Ende zusammenfassen, dass wir der Aussage in dem Punkt zustimmen, dass jeder Mensch ein Abbild Gottes ist und somit keine Unterscheidung zwischen einem Leben gemacht werden kann. Anders betrachtet stimmen wir der Aussagen nicht ganz zu, wenn man bedenkt, dass sich Tiere fast gar nicht vom Menschen unterscheiden oder wenn man de Vergangenheit betrachtet.


Ein anderer genannter Aspekt ist jener, dass der Mensch nicht über Wert oder Unwert eines anderen Menschenlebens entscheiden kann, das dies unsere Kenntnis übersteigt. Jenem Aspekt stimmen wir in manchen Punkten zu, jedoch in anderen nicht.

Zunächst ist zu sagen, dass man auch laut der oben genannten Aussage nicht zwischen einem "lebenswerten" und "nicht lebenswerten" Leben unterscheiden kann. Jedes Leben auf der Welt ist ein Geschenk Gottes und somit hat der Mensch eigentlich nicht das Recht über den Wert oder Unwert eines Lebens zu entscheiden. Das Lebensrecht und die Würde jedes einzelnen Menschen kommt von Gott und müsste somit geachtet werden. Trotzdem ist dies schwierig zu sagen, da somit die gesamte Schöpfung Gottes geachtet werden müsste und dies ist besonders in heutiger Zeit nicht vorzufinden, da der Mensch Lebewesen tötet, oder auch Lebensräume oder die Erde durch sein Handeln zerstört. Um dann genau zu sagen, dass einzig der Mensch als Schöpfung Gottes unantastbar ist, ist schwer zu entscheiden.

Trotzdem wird dem Menschen eine besondere Würde zugeschrieben und da sich der Aspekt allein auf das Entscheiden über ein Menschenleben bezieht, ist zu ergänzen, dass man wie gesagt keinen Menschenleben einem anderer vorziehen kann. In früherer Zeit, also besonders zur Zeit des Nationalsozialismus wurden jedoch die Menschen getötet, die es nicht wehrt waren zu Leben. Dazu gehörten zum Beispiel Menschen mit Behinderung, Homosexuelle oder auch einfach Politische Gegner. In dem Fall ist unserer Meinung nicht zwischen Menschenleben zu unterscheiden. Jeder Mensch ist ein Abbild Gottes und hat somit das gleiche Recht zu leben wie andere. Auch die Menschen mit Behinderung haben ein Recht zu leben. Dort wurden einfach Menschen ermordet, die zum Beispiel den Maßstäben und dem Menschenbild Hitlers nicht entsprochen haben. Das ist falsch. In dem Fall ist auch nicht zu rechtfertigen, dass eine Tötung eine Erlösung von Menschen mit Behinderung sei.

Anders ist die Situation aus dem Standpunkt zu betrachten, wenn Menschen Leiden. Zur Linderung von Körperlichen Schmerzen fänden wir es in Ordnung ab einem bestimmten Punkt zu sagen, dass der einzelne Mensch, wenn jener noch dazu fähig ist, über sein eigenes Leben zu entscheiden. Im anderen Fall kann jene Entscheidung an Familienmitglieder oder andere nah stehende Personen abgegeben werden. Wir denken, dass es nicht Gottes Absicht ist, dass Menschen leiden und in dem Fall ist es auch nicht schön für jene weiter zu Leben und dabei möglicherweise den Gedanken zu haben anderen zur Last zu fallen. Es herrscht sowieso bereits ein Pflegekräftemangel, was jedoch kein Argument sei, das Leben zu beenden. Doch ab einem gewissen Punkt ist es nicht schön für Menschen auf andere angewiesen sein zu müssen oder selber nichts mehr machen zu können.

Ob man jedoch über ein Leben entscheiden sollte, was noch gar nicht wirklich existiert ist schwer zu sagen. Dort kommt erneut der Punkt auf, dass jedes Leben lebenswert ist und somit ein Embryo die Möglichkeit auf ein Leben bekommen sollte. Dort stellt sich nur die Frage, ab wann man selber einen Embryo als lebend einstuft und ob man als Eltern selber die finanziellen oder zeitlichen Möglichkeiten für ein Baby hat oder sogar für ein Baby mit Behinderung.

Zuletzt können Menschen sagen, dass sie weniger Bezug zu der Religion haben und sich mit manchen genannten Aspekten nicht identifizieren können. Aber allgemein ist festzuhalten, dass nicht nur wegen dem Glauben sondern auch für ein gelingendes Leben und Zusammenleben die Orientierung an solchen Sachen wichtig ist.

Bewertung der Gruppe 4 (Annika & Caro) von Christina Euer Text ist zunächst einmal sehr umfangreich, was ich positiv finde. Dem ersten Aspekt eures Textes stimme Ich in seinen Grundsätzen zu, allerdings halte Ich eure Argumentation hinsichtlich eines Nichtachtens des Lebensrechtes als wenig aussagekräftig, insofern der Textabschnitt, der zu bewerten war, sich auf einer normativen Ebene befindet, ihr durch diese Argumentation aber faktisch argumentiert. Das ist nicht „falsch“, hat aber wenig argumentative Aussagekraft. Den von euch genannte Aspekt, der die Tiere den Menschen gleichstellt, finde Ich sehr sympathisch. Für mich ist es klar, dass das Nehmen eines Tierlebens in gleicher Weise strafbar ist, wie das Nehmen eines Menschenlebens, so sind doch beide Teil der göttlichen Schöpfung. Allerdings würde Ich nicht auf eine so große Ähnlichkeit zwischen Mensch und Tier hinweisen, so wie ihr es macht, insofern der Textausschnitt in besonderem Maße auch auf das Selbstbestimmungsrecht zielt. Der Mensch ist autark, kann sich selbst entwerfen. Das Tier ist nicht in derselben Weise selbstbestimmt wie der Mensch, womit Ich nicht sagen will, dass es nur triebgesteuert ist. Außerdem, beruft man sich auf das Lebensrecht aller Lebewesen der Schöpfung, wo hört man dann auf? So nennt ihr selbst in der Behandlung des zweiten Aspekts die Problematik darum, dass schließlich auch Pflanzen oder Bakterien leben . Es geht da meines Verständnisses nach, auch nach der christlichen Vorstellung, vielmehr um einen verantwortlichen Umgang mit der Schöpfung Gottes. Der Gedanke, den ihr präsentiert, finde ich dennoch absolut richtig, Ich würde ihn nur etwas anders belegen. Wenn ihr über die Vergangenheit hinsichtlich der NS-Zeit sprecht, fallt ihr erneut in ein faktisches Argumentationsmuster. Den darauf folgenden Aspekt, der die Sterbehilfe thematisiert, finde ich absolut gut gewählt und auch begründet. Allein durch die Würde, die dem menschlichen Leben zukommt, muss es gegeben sein, dass der Mensch auch ein Recht zum würdevollen Sterben hat. Ich finde es auch gut, dass ihr herausstellt, wie schwierig das Thema Abtreibung ist, und dass immer individuelle Faktoren in jede Entscheidung spielen.

Marisa und Svenja

Im vierten Abschnitt des fünften Kapitels ,,Die besondere Würde des menschlichen Lebens” des Dokuments ,,Gott ist ein Freund des Lebens” wird im Abschnitt c) die Behauptung geäußert, dass das Kind erst mit der Geburt als Individuum wahrgenommen wird. Das Kind ist nach der Geburt ebenso abhängig von der Mutter/ den Eltern und der Unterschied zur Abhängigkeit im vorgeburtlichen Leben ist nicht sehr groß. Das Kind kann sich für andere wahrnehmbar erst nach der Geburt als Individuum zeigen, obwohl es das schon vor der Geburt war. Meiner Meinung nach sollte das Kind schon im vorgeburtlichen Leben als Individuum wahrgenommen werden, auch wenn es in einer großen Abhängigkeit zur Mutter steht. Nach der Geburt wird das Kind erst richtig wahrnehmbar, wodurch es ab diesem Zeitpunkt als Individuum wahrgenommen wird. Jedoch ist es das schon vor der Geburt. Die Geburt ist somit nicht der entscheidende Zeitpunkt, in dem das Kind zu einem Individuum wird.

Außerdem gibt es die Abtreibung, bei der das Ungeborene bis zur 12 ssw abgetrieben werden darf. Viele sehen es nicht als Individuum, da es kaum bis gar nicht zu sehen ist (Ultraschall) und auch nicht zu spüren. Es soll nicht denken, fühlen oder generell etwas wahrnehmen können. Andere wiederum meinen, nur weil man es (fast) nicht sehen oder spüren kann heißt es nicht, dass es nicht existiert und als Individuum wahrgenommen werden kann. Es ist dabei zu entstehen und ist ein potentiell entstehendes Leben.

Im gleichen Abschnitt wird ebenso die Behauptung geäußert, dass der Prozess der Ausübung des Menschseins niemals abgeschlossen ist. Dieser Prozess findet bereits im vorgeburtlichem Leben statt, das heißt er beginnt in dem Moment, in dem ein Fötus und somit ein Lebewesen entsteht. Schon ab diesem Moment befindet sich das Kind im Prozess der Ausübung des Menschseins, welcher nicht mit der Geburt abgeschlossen ist. Dieser Prozess findet ebenfalls im nachgeburtlichen Leben statt und endet erst mit dem Tod. Dem würde ich zustimmen, jedoch ist das Kind im vorgeburtlichem Leben stark abhängig von der Mutter, wodurch der Prozess in diesem Zeitraum eingeschränkt wird. Und auch nach der Geburt ist das Kind einige Jahre von der Mutter/ den Eltern abhängig, was den Prozess beeinflusst. Andererseits stimme ich auch zu, dass der Prozess niemals abgeschlossen wird. Der Mensch entwickelt sich immer weiter und verändert sich, somit kann ein solcher Prozess während des Lebens niemals abgeschlossen werden.

Die Ausübung des Menschseins ist, wie erwähnt, ein Prozess, der bei der Befruchtung der Eizelle bis zum Tod andauert. In einigen Phasen kann man das Menschsein weniger ausleben. Vor allem im Bauch der Mutter wird der Prozess des Menschsein sehr eingeschränkt und nach der Geburt entwickelt der Prozess sich immer mehr. Immer mehr Charakterzüge werden deutlich und man wird immer selbstständiger. Die Selbstständigkeit nimmt bei hohem Alter allerdings ab. Allerdings würde ich sagen dass man zusammenfassend sagen kann, dass das Ausüben des Menschseins theoretisch immer vorliegt, allerdings in manchen Phasen des Lebens mehr und in anderen weniger.

Christina und Tim

2.Das unbedingte Lebensrecht jedes einzelnen Menschen

Das unbedingte Lebensrecht ergibt sich nach christlicher Vorstellung aus der Gottesebenbildlichkeit des Menschen, bezogen auf ethische Grundsätze ergibt es sich zum Beispiel aus der Würde des Menschen. Aus diesem zwingendem Lebensrecht resultierend sind nun zwei besondere Aspekte, die sich auf das Selbstbestimmungsrecht berufen. Zum einen ist das der Aspekt des Lebensrechts an sich, also der Schutz am eigenen, aber auch fremden physischen Leben. Konkret heißt das, dass niemand einem anderen das Leben nehmen darf. Aber der Aspekt der Selbstbestimmung schließt noch viel mehr ein, wie das Recht auf die Entfaltung der eigenen Persönlichkeit. So soll jeder zeigen können, dass er etwas Einzigartiges ist, etwas Individuelles. Jeder Mensch ist also durch seine Individualität einzigartig, und somit ist es schlicht unmöglich dass ein anderer über den Wert eines anderen Leben urteilt, insofern er die Einzigartigkeit des anderen niemals fassen oder werten kann und darf. Das Leben ist noch nicht zu Ende gelebt, ein vermeintlicher „Wert“ den wir einem oder unserem Leben geben ist also immer falsch, aus den selben Gründen aus denen es falsch ist, eine unvollendete Sache zu werten. Der Mensch ist immer unvollendet. Der Prozess des Lebens, der Weg hin zur Vollendung, darf nicht gestört oder genommen werden.

Diese beiden Aspekte erscheinen uns von großer Wichtigkeit. In unserer Gesellschaft sind wir schnell dazu verleitet, über andere zu urteilen und deren Leben damit automatisch zu werten. Das merken wir oft nicht, es geschieht aber. Ob wir in unseren Wertungen so weit gehen, dass wir Menschen das Recht zu Leben absprechen wollen, sei dahingestellt, dennoch kann eine Annahme darüber, dass wir überhaupt in irgendeiner Weise berechtigt seien, über Leben zu werten, dorthin führen. Wir glauben, dass jeder so sein können soll, wie er ist. Der Mensch hat nach unserer Meinung auch grundsätzlich niemals das Recht, über Leben zu entscheiden, wobei sich für uns hier Ausnahmen zeigen die über die Notwehr hinausgehen, wie etwa die Abtreibung. Im Allgemeinen ist die Thematik und Aussage aber eine sehr wichtige und bedeutsame, die sich für uns auf sowohl religiöser als auch menschlicher Ebene zeigt.


Feedback (Svenja): Ich finde, dass ihr den Text bzw. die ausgewählten Textaussagen gut verstanden und in einem sehr umfangreichen Text erläutert habt. Die Argumente die ihr genannt habt sind plausibel und ihr habt diese auch immer, wenn möglich, mit Beispielen belegt. Außerdem seid ihr was die Deutung der Texstelle bzw. was eure Meinung betrifft sehr tiefgründig gegangen. Inhaltlich finde ich euren Text, wie gesagt, sehr logisch und sehr gut und ausführlich erläutert. Mir gefällt auch gut, dass ihr meiner Meinung nach auf alles mögliche eingegangen seid, was man hätte dazu sagen können, sogar am Ende auf den Aspekt der Notwehr und der Abtreibung. Was man noch eventuell verbessern könnte ist, dass ihr am Ende die Notwehr und die Abtreibung angesprochen habt, aber nicht wirklich eure Meinung dazu gesagt habt, obwohl die beiden Aspekte auch das unbedingte Lebensrecht jedes einzelnen Menschen betreffen. Ihr habt nur gesagt, dass ihr beides als Ausnahme anseht, aber eure Meinung zu beiden Aspekten, also wie ihr dazu steht und was ihr darüber denkt, hätte ich noch in zwei oder drei Sätzen ergänzt und vielleicht erwähnt, warum ihr es als Ausnahme anseht.

Bewertung von Carolin und Annika

1. Wird die Stellungnahme den Textaussagen, auf die sie sich bezieht, gerecht? Mit anderen Worten: Haben die Partner die Textaussagen richtig verstanden?

Unserer Meinung nach wurde sowohl der Aspekt des unbedingten Lebensrechts auf Grund der Gottesebenbildlichkeit des Menschen, als auch der Aspekt des Rechts auf die Entfaltung der eigenen Persönlichkeit richtig verstanden. Schön ist auch am Ende der Verweis auf andere genannte Themen des Werks, zu welchen hier auch Verknüpfungen hergestellt wurden.

2. Ist die Stellungnahme (Argumente, Beispiele/Belege) plausibel?

Die Stellungnahmen scheint plausibel, da am Anfang die jeweiligen Thematiken vorgestellt und erläutert wurden. Danach wurde die eigene Meinung geschildert und Beispiele aus dem Leben genannt. Am Ende ist auch der Verweis auf die Notwehr eine schöne Abrundung der Thematik. Trotzdem hätten wir uns bei der eigenen Meinung noch ein paar mehr Beispiele gewünscht und auch, dass auf beide genannten Aspekte näher eingegangen wurde. So wurde bei der eigenen Meinung der Aspekt der Selbstentfaltung etwas zu kurz bewertet. Man kann euren Standpunkt gut verstehen da ihr eure Argumentation an Beispielen erläutert, besonders gut ist das ihr diese Thematik mit eurem eigenen Leben vergleicht.

3. Welche konkreten Verbesserungsvorschläge habt ihr?

Diese erfasste Stellungnahme endet sehr schön mit der eigenen Meinung am Schluss und einem Bezug auf das heutige Leben. Wir würden nur empfehlen beim nächsten Mal einen sogenannten Rahmen zu entwickeln, also auch eine kurze Einleitung zu schreiben, um in die Thematik einzuleiten. Eventuell mit dem Verweis auf das gelesene Werk, um dem Leser die Möglichkeit zu geben dort noch mal selber nachzulesen oder genau zu wissen worauf man sich bezogen hat. Zum anderen wäre es beim nächsten Mal vielleicht gut Absätze zu machen, um einfach den Text besser lesbar zu machen. Zuletzt kann man die Meinung beim nächsten Mal wie schon genannt vielleicht etwas mehr darstellen. Ein weiterer Verbesserungsvorschlag wäre, näher mit dem Text zu arbeiten und auch Zitate einzufügen, damit es für den Leser leichter nachzuvollziehen ist, auf welche Textstelle ihr euch bezieht.

Max und Dennis

Ein Aspekt aus dem ersten Abschnitt des vierten Kapitels des Werks „Gott ist ein Freund des Lebens“ besteht daraus, dass der Mensch als einziges Lebewesen als „Bild Gottes“ betitelt wird. Dies wird dadurch erklärt, dass der Mensch sich von anderen Lebewesen abhebt, in Punkten wie: seiner Sprache, der Weltoffenheit oder seinem Bewusstsein. Unserer Meinung nach hebt sich der Mensch jedoch in vielen Aspekten nicht von anderen Lebewesen ab. So gibt es zum Beispiel auch Tiere die miteinander kommunizieren, wie zum Beispiel Fledermäuse oder auch Wale. Des Weiteren hat sich der Mensch auch lediglich im Laufe der Evolution entwickelt. So ist zum Beispiel der Schimpanse ein Vorfahre des Menschen, was darauf schließen lässt, dass sich der Mensch nicht so stark von anderen Lebewesen abhebt, wie in dem Abschnitt beschrieben. Auch wenn der Mensch derzeit die vorherrschende Spezies auf der Erde ist. Jedoch ist es trotzdem nicht richtig den Menschen als einziges Lebewesen als „Bild Gottes“ zu bezeichnen, weil der Mensch zu beginn der Evolution ebenfalls ein Tier war und nicht direkt das was er heute ist.

Ein weiterer Aspekt des Abschnitts ist, dass jeder Mensch seinen eigenen Wert und Sinn besitzt, und von Gott geschaffen und gewollt ist. Daraus lässt sich darauf schließen, dass der Wert eines jeden Menschen immer gleich bleibt, auch wenn der Mensch zum Beispiel eine starke Behinderung hat und sich dadurch Augenscheinlich von anderen Menschen unterscheidet. Zudem ist auch das Leben jedes Menschen gewollt, egal welcher Religion er angehört, oder was für eine sexuelle Orientierung er hat. Und der Wert des Lebens von jedem einzelnen Menschen darf nicht durch jemand anders herabgesetzt werden. Unserer Meinung nach treffen diese Aspekte im realen Leben nicht immer ganz zu, was sich besonders in der Vergangenheit herausgestellt hat. So war es zur Zeit des Nationalsozialismus so, dass man dem Leben von jüdischen Menschen weniger Wert zugesprochen hat als dem anderer Menschen, dasselbe galt ebenfalls für Menschen mit einer Behinderung oder homosexuellen.

Bewertung von Simon und Jan

1. Wird die Stellungnahme den Textaussagen, auf die sie sich bezieht, gerecht? Mit anderen Worten: Haben die Partner die Textaussagen richtig verstanden?

Unserer Meinung nach habt ihr mit eurer Argumentation recht. Euren ersten Aspekt haben wir in unserer Arbeit genau gleich erklärt und können so eure Argumentationsweise gut nachvollziehen. Die Argumentationsweise in eurem zweiten Abschnitt ist einleuchtend und nachvollziehbar, sodass wir auch dort eurer Argumentation zustimmen können. Zusammengefasst: Wir finden, ihr habt den Text richtig verstanden und eure Textaussagen gut an Beispielen erläutert.

2. Ist die Stellungnahme (Argumente, Beispiele/Belege) plausibel?

Die Stellungnahme ist aus unserer Sicht plausibel und begründet sowie klar verständlich. Ähnlich wie bei unserem Text und im Vergleich zu anderen Texten beschränkt sich der Inhalt und die Intention zwar nur auf das wichtigste, dieser Kernaspekt ist aber gut erläutert und illustriert. Ihr nennt Argumente, kombiniert mit Belegen und Beispielen und könnt damit eure Aussage unterstützen.

3. Welche konkreten Verbesserungsvorschläge habt ihr?

Ihr könntet mehr Inhalt in eure Ausarbeitung bringen. Holt inhaltlich weiter aus, geht fachlich tiefer in eure Beispiele hinein und beschreibt detaillierter, damit ihr mehr Inhalt vorweisen könnt. Kleine Sprachliche und fachliche Fehler wie zum Beispiel im Bezug auf den Schimpansen müsst ihr nachträglich noch korrigieren.

Anna

Das Thema ,,Abtreibung” stellt aktuell, besonders auch im Zuge der Emanzipationsbewegung der Frauen weltweit und für uns relevant in Deutschland einen wichtigen Aspekt dar. Der §218 besagt, dass ein Schwangerschaftsabbruch generell strafbar ist, die Folgen variieren von einer Geldstrafe, bis zu einem Freiheitsentzug von drei Jahren. Straffrei und damit legal ist eine Abtreibung, wenn sich die agierende Frau zuvor bei einer Beratungsstelle hat beraten lassen und der Abbruch innerhalb der ersten 12 Schwangerschaftswochen vollzogen wird. Diese aktuelle Rechtslage wird Indikationslösung genannt, ihr gegenüber steht die Fristenlösung, unter welcher eine Abtreibung ohne jegliche Voraussetzungen innerhalb der ersten drei Monate straffrei ist. Letztere wurde unter anderem in der DDR unterstützt. Die Mutter hat also ein grundlegendes Recht auf Entscheidung, welches auch allein ihr gehört. Der Vater und die Familie haben rechtlich hierbei kein Mitspracherecht. Im Folgenden wird sich mit zwei Aspekten aus der kirchlichen Erklärung “Gott ist ein Freund des Lebens” von 2000 auseinandergesetzt werden. Der zunächst behandelte Aspekt bezieht sich auf S. 46 e) Absatz 3. Hier wird die These aufgestellt die Abtreibung eines Fötus sei psychologisch einfacher als die Tötung eines bereits geborenen Menschen und sie sei durchaus leicht moglich. Sich zu einer Abtreibung zu entscheiden ist oftmals ein langer psychologischer Prozess. Die Frau muss sich Beratungsgesprächen und einer Bedenkzeit von 3 Tagen unterziehen, bis sie legal eine Abtreibung durchführen lassen darf. Laut “Pro Familia” ist sich jedoch ein Großteil der Frauen schon vor den durchzuführenden Beratungsgesprächen sicher: Ich möchte dieses Kind nicht gebären (Regine Wlassitschau, Pressesprecherin “Pro Familia”). Im vorliegenden Dokument wird gesagt, die Schwelle zur Tötung ungeborenen Lebens sei “faktisch niedriger” (S. 46, Z. 2) die eines schon geborenen Lebens, eine Quelle, welche diesen angeblichen Fakt unterstützt wird jedoch nicht gegeben. Meiner Meinung nach kann diese Aussage nicht so stehen gelassen werden. Die Tötung eines Lebewesens fällt jedem, sich in einem mental gesunden Zustand befindenden Menschen, schwer. Der Unterschied, dass man das Opfer bei vorsätzlichem Mord vor sich sieht stellt zum Akt der Tötung sicherlich eine große Hürde dar, da man so direkt sehen kann, wer die Person ist, welche sterben wird. Der Mensch wird, da er schon auf dieser Welt lebt, einiges erlebt haben, einen Namen tragen und sich vor allem wehren können. Alles Eigenschaften, die ihn in den meisten Fällen von einem ungeborenen Fötus unterscheiden. Das Ungeborene kann sich gegen die Abtreibung nicht wehren, die Mutter weiß in dem Moment der Abtreibung, dass es bisher noch keine Erfahrungen gesammelt hat. Doch sieht man von diesen Aspekten ab, so muss mane einen wichtigen Punkt beachten: Die Mutter lässt ihr eigenes Kind entfernen. Während es sich bei ausgeübtem Mord in den seltensten Fällen um die Ermordung des eigenen Kindes handelt, so sind es doch meistens unbekannte oder verhasste Opfer. Die emotionale Bindung, welche eine Mutter zu ihrem Kind über die Schwangerschaft hinweg entwickelt, wird sicherlich erst mit der Geburt des Kindes wirklich stark, jedoch kann davon ausgegangen werden, dass das Bewusstsein ein Kind eigenes Kind in sich zu tragen schon von Beginn an zu weitaus mehr als einem Beschützerinstinkt führt. Sich diesen Gefühlen zu entziehen und ein in einem selbst entstehendes Leben zu beenden erfordert eine enorm hohe Entschlossenheit und bringt somit ebenfalls eine sehr hohe Schwelle mit sich. Dies bestätigen ebenfalls diverse Studien über psychische Belastungen der Frau nach einer Abtreibung. Eine Metaanalyse der Psychologin Priscilla Coleman von 2011 zeigt, dass Frauen nach einem Schwangerschaftsabbruch eine 81%ig höhere Anfälligkeit für psychische Probleme, Suchterkrankungen oder Depressionen entwickeln. Daher kann ich die im Text genannte These nicht unterstützen. Des Weiteren wird gesagt die Abtreibung sei eine “leicht zugängliche Möglichkeit” (S. 46, Z. 9). Im Vergleich mit anderen europäischen Ländern, wie beispielsweise Polen oder Irland, ist die deutsche Abtreibungsregelung relativ liberal und der Schwangerschaftsabbruch generell leichter zugänglich. Es gibt jedoch auch Staaten in Europa, wie beispielsweise Frankreich oder die Niederlande, in welchen den Frauen mehr, beziehungsweise weitreichende Rechte eingeräumt werden, auf Basis welcher sie selbst und über ihren eigenen Körper entscheiden können. Das Wohl der Mutter hat einen höheren Stellenwert, als das Wohl des Ungeborenen (Quelle: Morgenpost, “So ist Abtreibung in den europäischen Ländern geregelt”, 25.05.2018). Generell widerspreche ich denen in “Gott ist ein Freund des Lebens” getroffenen Aussagen der Kirche von S. 46, Z. 1-12. Meiner Meinung nach wird die Abtreibung in diesen Zeilen als ein unmoralischer Akt dargestellt, welcher aus Sicht der Kirchen heutzutage als eine übliche und normale Aktion gesehen wird. Den Frauen wird unterstellt leichtfertig und ohne starke Hemmungen zu handeln. Dabei wird völlig außer Acht gelassen, dass eine Frau lediglich über ein paar Wochen schon eine emotionale Bindung zu ihrem Kind entwickeln kann und es einer werdenden Mutter keinesfalls leicht fallen kann ihr eigenes Kind entfernen zu lassen.

Jamie

Wann beginnt das Leben ? Diese Frage wird oft von verschiedenen Standpunkten aus beantwortet oder versucht zu beantworten allerdings ist man noch nie zu einem allgemeingültigen Schluss gekommen. Das Deutsche Recht beschließt, das es erst vollwertiges, menschliches Leben ist, wenn die Geburt mit den Eröffnungswehen eingeleitet wurde und so sei die Tötung eines Embryos während der Geburtsphase Mord,Totschlag oder fahrlässige Tötung und falle nicht mehr unter das Abtreibungsrecht (§ 217 StGB a.F.). Auch erst dann habe es den Rechtsschutz der auch einem geborenen Leben zuteil wird. Weiter dürfen man nie die Sicherheit eines ungeborenen Lebens über die eines geborenen Lebens stellen. Doch auch dieses Urteil sorgt nicht für die erhoffte Einigung. So wurden Beispielsweise zwei Frauenärzte 2019 in Berlin zu einer Bewährungsstrafe wegen Totschlags verurteilt, weil sie obwohl die Mutter bereits in den Wehen lag dazu gezwungen waren eine der Zwillinge in einem solch späten Stadium noch abzutreiben, da durch die massive Hirnschädigung der einen Zwillingsschwester die andere die Geburt vermutlich ebenfalls nicht überlebt hätte (Quelle:https://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2019-11/geburt-frauenaerzte-totschlag-urteil-kaiserschnitt-zwilling) . Die Bewährungsstrafe war unter einem Jahr und die Oberärztin und der Chefarzt durften ihre Aprobation behalten, dennoch war ihr Ruf durch dieses Urteil schwer geschädigt. Der Text ,,Gott ist ein besonderer Freund des Lebens” hingegen ist der Meinung, dass ein ungeborenes Leben gleichwertigen Schutz wie ein geborenes verdient, da nach der Befruchtung ja nur noch ein Mensch entstehen könne. Diese Auffassung kann man als allgemeine Meinung der katholischen Kirche festhalten. Es gibt allerdings noch einige andere Beantwortungsversuche dieser oft gestellten Frage. So zum Beispiel die Kritik des evangelischen Theologen Friedrich Hauschildt welcher der Meinung ist man würde das Menschsein allein auf die Gene reduzieren, wenn man in einem so frühen Stadium bereits dem ungeborenen Leben exakt den selben Schutz zusprechen würde wie einem geborenen Leben. Die evangelische Kirche generell ist allerdings einer ähnlichen Meinung wie die katholische, nämlich, dass der einzige, allgemeingültige und als einziger, deutlich abgehobener Einschnitt in der Entwicklung eines Menschen nur die Befruchtung sein kann und somit ist sich das Christentum einig, dass es bei der sogenannten Kernschmelztheorie bleiben muss. Allerdings ist embryonalbiologisch zu sehen, dass 50 % der Embryonen vorzeitig absterben und niemand, selbst wenn man es subjektiv schon als vollwertigen Menschen betrachten würde man auch selbst dann keine Beerdigung in betracht ziehen, was meiner Meinung nach die Kernshmelztheorie schon zum wanken bringt. Die jüdische Religion allerdings hat einen ganz anderen Blickwinkel diese ist der Meinung,dass bis zum 40. Tag der Schwangerschaft von einem ,,Golem” gesprochen werden kann, welcher bis dahin nich beseelt ist, er jüdische Glauben datiert also das Erhalten der besonderen Würde des menschlichen Lebens auf den 40. Tag der Schwangerschaft, denn dann würde der Embroyo erstmals eine Seele erhalten, also von Gott angenommen werden. Nach Betrachtung all dieser Meinungen unter besonderer Berücksichtigung des Textes ,,Gott ist ein besonderer Freund des Lebens” komme ich letztendlich zu dem Schluss, dass man die Frage wann ein Leben zum Leben wird eindeutig nur zum Schutz der Meinungs und Entscheidungsfreiheit des lebendigen Lebens beantworten kann beziehungsweise sollte. Demnach also so ,dass das Leben erst dann beginnt wenn es endgültig auf der Welt ist. Wenn es uneingeschränkt durch Mutterleib und Fremdbestimmung seinen ,,eigenen” ( insofern das eben als säugling möglich ist) Weg antreten kann und auch darf. Meiner Meinung nach wäre es unverantwortlich Frauen, welche aus einer offensichtlichen Not heraus, denn niemand treibt zum Spass an der Freude ein Kind ab, Hilfe sucht oder darin den einzigen ausweg sieht ihnen diesen zu verwehren oder gar Straf- oder Zivilrechtlich belangen zu wollen. Allerdings finde ich es auch unverantwortlich Ärzt/innen zu belangen obwohl sie nach bestem Wissen und Gewissen gehandelt haben, wie eben eines der Mädchen so spät noch abzutreiben um die Lebensqualität der drei weiteren Familienmitglieder den Umständen entsprechend so gut wie möglich zu gestalten. Der Verlust eines Kindes um ein anderes zu retten scheint mir, im Gegensatz dazu beide aufgrund einer undurchsichtigen Gesetzteslage zu verlieren das kleinere Übel zu sein. Alles in allem stimme ich dem deutschen Recht zwar nicht uneingeschränkt zu, aber dennoch am ehesten bei Betrachtung der anderen Möglichkeiten.