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(Der Plenar Saal:)
 

Aktuelle Version vom 23. Februar 2019, 11:26 Uhr

Der Bundestag

Frage 1:

Inhaltsverzeichnis

Was macht der Bundestag?

• Er macht Gesetzte.

• Er wählt den Bundeskanzler.

• Er prüft die Arbeit der Regierung.

• Er regelt die Finanzen in Deutschland.


Thema 1:

Die Abgeordneten:

Die Abgeordneten vertreten die Menschen aus Deutschland, von denen sie gewählt wurden.

Die Abgeordneten reden mit vielen Menschen um ein Meinungsbild zu bekommen.

Sie sitzen im Plenar-Saal.

Die Abgeordneten arbeiten auch in ihren Wahlkreisen. Die sind meisten in ihrer Heimat.

Sie haben 2 Büros eins im Bundestag und eins im Wahlkreis.

Sie bekommen für ihre Arbeit so genannte Diäten. (Geld)

Die Abgeordneten sind die Repräsentanten des Volkes

Sie entscheiden wie in Deutschland regiert wird

Jedem Abgeordnetem stehen Mitarbeiter zur Seite helfen ihm bei seinen vielen Aufgaben und regeln seine Termine.


Thema 2:

Die Fraktionen:

• Die Fraktionen bestehen aus verschiedenen Abgeordneten.

• Im Bundestag sitzen zur Zeit die: CDU/CSU (Christlich-Demokratische-Union/Christlich-Soziale-Union in Bayern), die SPD (Sozialdemokratische-Partei-Deutschlands), die Linke, die Grünen, die FDP (Freie-Demokratische-Partei) und die AFD (Alternative für Deutschland)

• Die Fraktionen haben alle einen Vorsitzenden. Den nennt man auch Fraktionsvorsitzender. Z.B. CDU-Angela Merkel

• Oft arbeiten die Fraktionen in Gruppen zusammen. Das nennt man auch Koalition. Z.B. CDU/CSU und SPD

• Die gruppen die nicht für eine Koalition stimmen sind die Opposition. Z.B. FDP oder die Linke.


Thema 3:

Der Plenar Saal:

Das Wort „Plenar“ leitet sich ab von dem lateinischen Begriff „plenum“, das „voll“ bedeutet. Mit „Plenum“ bezeichnet man auch eine „Vollversammlung“, also das Zusammenkommen von vielen Menschen. Meistens denkt man dabei an eine Versammlung von Politikerinnen und Politikern. Ist der wichtigste Ort im Bundestag. Dort werden Gesetzte gemacht, Kanzler gewählt, Minister vereinigt und die Regierung kontrolliert. Die Hauptaufgabe ist: die Gesetzgebung und Kontrolle der Regierung.

Algemeinertext 1:

Dort erfüllen sie vier Hauptaufgaben (Funktionen):

1. Sie wählen den Regierungschef (Wahlfunktion). Das geschieht in der Regel nur einmal, immer dann, wenn ein neuer Bundestag zusammentritt. 2. Sie beraten und beschließen neue Gesetze, nach denen alle Bürgerinnen und Bürger sich zu richten haben (Gesetzgebungsfunktion). Damit sind sie eigentlich ununterbrochen beschäftigt, und zwar in den meisten der z.Zt. 22 Ausschüssen des Bundestages. 3. Sie kontrollieren die laufende Arbeit der Regierung (Kontrollfunktion). Dazu lassen sie sich mündlich und schriftlich Anfragen von der Regierung beantworten, nehmen in den Bundestagsausschüssen bei der Beratung über neue Gesetze gleichzeitig die Regierungsarbeit genauer unter die Lupe, setzen - wenn nötig - einen Untersuchungsausschuss ein und - ganz wichtig: Sie teilen der Regierung jährlich in einem Gesetz über den Haushaltsplan das Geld zu, das diese zum Regieren braucht. Vorher lassen sie sich natürlich genau erklären, wofür das im Einzelnen ausgegeben werden soll.

Schließlich verstehen sie sich als

4. das Forum [lat. Marktplatz] der Nation, auf dem fortlaufend alle mit allen diskutieren und dabei die aktuellen politischen Probleme zur Sprache gebracht (artikuliert) werden (Artikulationsfunktion).


Das Geschehen im Parlament bestimmen die Fraktionen. Die Abgeordneten, die in den Bundestag gewählt worden sind, verstehen sich dort nämlich nicht als Einzel-, sondern als Mannschaftskämpfer. Deshalb schließen sich diejenigen, die der gleichen Partei angehören, freiwillig zu einer Fraktion zusammen. Praktisch nur über sie kann der einzelne Abgeordnete politischen Einfluss ausüben (Fraktionenparlament). Bevor in der Vollversammlung des Parlaments, im Plenum (lat. plenum: voll), abgestimmt wird, diskutieren zunächst die Fraktionen unter sich und beschließen mit Mehrheit, wie sie sich jeweils entscheiden wollen. An diesen Mehrheitsbeschluss halten sich dann in der Regel alle Mitglieder der Fraktion freiwillig und stimmen im Parlament entsprechend geschlossen ab (Fraktionsdisziplin).


Niemand kann dazu jedoch gezwungen werden. Denn Abgeordnete sind "an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfent. Wer sich allerdings wiederholt der Mehrheitsmeinung seiner Fraktion nicht anschließen will, riskiert, für die nächste Bundestagswahl nicht mehr als Kandidat aufgestellt zu werden.


Die Abgeordneten ihre Hauptarbeit nicht im Plenum, sondern in den Ausschüssen des Bundestages. Hier werden die Entwürfe von neuen Gesetzen intensiv beraten. Meist wird dort unter Ausschluss der Öffentlichkeit diskutiert, damit sich niemand scheuen muss, auch einmal den Argumenten eines parteipolitischen Gegners zu folgen - wenn sie ganz einfach vernünftiger sind.


Die Ausschüsse sind jeweils für bestimmte Bereiche zuständig (Finanz-, Gesundheits-, Sportausschuss usw.), alle Fraktionen sind in ihnen vertreten, jeweils entsprechend ihrer Stärke im Parlament. Wenn die Ausschussarbeit beendet ist, entscheiden die Fraktionen intern, ob sie das neue Gesetz im Plenum annehmen oder ablehnen wollen.


Aber in diesen Redeschlachten wird keineswegs der Versuch gemacht - wie Naive glauben - den parteipolitischen Gegner in letzter Minute doch noch mit Argumenten zu überzeugen. Nein, zu beraten gibt es zu diesem Zeitpunkt nichts mehr - das ist im Ausschuss passiert - und die Standpunkte der Fraktionen sind längst festgezurrt. Aber die Wählerinnen und Wähler draußen vor der Tür müssen noch informiert werden, aus welchen Gründen sich Partei A schließlich so und Partei B anders entschieden hat. Für sie wird also inszeniert, was man auch Verlautbarungsschlachten genannt hat.


Ein Ausschuss besonderer Art ist der Petitionsausschuss (lat. petitio: Bitte, Beschwerde). Alle Bürgerinnen und Bürger können sich an ihn mit Vorschlägen wenden, z.B. zur Änderung eines Gesetzes, das sich in der Praxis nicht bewährt, aber auch mit Beschwerden über das Verhalten von Behörden. Der Petitionsausschuss geht solchen Eingaben nach, er kann Auskünfte von Regierung und Behörden verlangen und abschließend dem Bundestag z.B. empfehlen, sich der Beschwerde eines Bürgers anzuschließen und auf Abhilfe zu drängen.


Es beträgt ab 2012 rund 96.000 Euro im Jahr, ab 2013 rund 99.000 Euro, die versteuert werden müssen. Hinzu kommen rund 48.000 Euro jährlich für Ausgaben, die im Zusammenhang mit dem Abgeordnetenberuf entstehen, z.B. die zweite Wohnung in Berlin oder Fahrtkosten im Wahlkreis. Weitere Leistungen sind Zuschüsse zur Kranken- und Pflegeversicherung, Anrechte auf Altersversorgung und Sterbegeld. Die Abgeordneten erhalten in Berlin ein voll ausgestattetes Büro und können über zusätzliche Gelder für Mitarbeiter (bis 14.712 Euro monatlich) und Büromaterial (bis 12.000 Euro jährlich) verfügen. Dienstreisen sind für sie kostenfrei (Freikarte für die Bahn, Kostenerstattung bei Inlandsflügen).


Im 17. Deutschen Bundestag (2009- ) sitzen 418 Männer, aber nur 204 Frauen. Abgeordnete mit Hochschulabschluss überwiegen, der öffentliche Dienst ist unverhältnismäßig stark vertr Der Bundestag