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Stellungnahmen

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Stellungnahmen zu ausgewählten Textstellen aus Gott ist ein Freund des Lebens


Jan und Simon

2 Aspekte des 1. Abschnitts (S. 39f.):

a) Laut Text wird der Mensch als Bild Gottes bezeichnet, welches der Ausdruck des Herausgehobenseins aus der Natur symbolisiert. Unserer Meinung nach hat der Mensch trotz seiner Stellung an der Spitze der Nahrungskette keine Sonderstellung . Unserer Ansicht nach ist der Mensch das momentane Endprodukt der Evolution und hat damit seinen Ursprung in der Natur. Hier ist er durch seine Vorfahren wie den Schimpansen oder den Neandertalern tief verwurzelt. Somit glauben wir, dass man den Menschen trotz seiner mutmaßlich am weitesten entwickelten Persönlichkeit, gerade im Bezug auf Wissen, Gedächtnis oder Gewissen zwar eine spezielle Rolle auf der Welt einnimmt, allerdings keineswegs über jeglich anderem Organismus in der Natur stehen kann. Der Mensch sollte jedem anderen Organismus auf der Erde gleichgestellt sein und sich dann auch entsprechend so verhalten.

b) Als besonderes Wesensmerkmal wird im Text die Individualität jedes Menschen thematisiert. Äußerlich trägt ein unterschiedliches Erscheinungsbild beeinflusst durch Faktoren wie Größe, Haarfarbe, Augenfarbe oder Pigmentierung zu dieser Individualität bei. Allein durch den Von Mensch zu Mensch unterschiedlichen Fingerabdruck wird die Individualiät eines jeden Menschen deutlich. Durch die bisherige Lebensgeschichte jedes Menschen entsteht darüber hinaus eine von Mensch zu Mensch komplett unterschiedliche geistige Ebene, welche die jeweiligen Gedanken und Gefühle des jeweiligen Menschen beherbergt. Damit stimmen wir der Aussage des Textes vollkommen zu. Jeder von uns ist auf seine persönliche Art besonders und hat Qualitäten sowie Eigenschaften, die in der selben Kombination einmalig auf der Welt sind.

Carolin und Annika

In dem zweiten Abschnitt des vierten Kapitels von dem Werk „Gott ist ein Freund des Lebens“ wird der Aspekt genannt, dass das unbedingte Lebensrecht jedes einzelnen Menschen eine direkte Konsequenz seiner Gottebenbildlichkeit ist. Wir stimmen der Aussage zum Teil zu.

In der Bibel wird ausgesagt, dass Gott dafür verantwortlich ist, dass es das Leben und die Erde gibt. Er kümmere sich um die Erhaltung des Lebens und sei der Ursprung und das Ende allen Lebens auf der Erde. Also ist er im übertragenen Sinne auch für das Leben von uns Menschen verantwortlich. Gott ist der Schöpfer von allem und hat deswegen eine sehr mächtige und übergeordnete Position. Somit wird auch in der oben genannten Aussage zuerst die Würde des Menschen damit legitimiert, dass der Mensch, wie in der ersten Schöpfungserzählung der Bibel (Gen 1/ Mose 1,26f) beschrieben, als ein Abbild Gottes erschaffen wurde. Es ist jeder Mensch ohne Ausnahmen gemeint, da jeder Mensch ein Abbild Gottes ist und Gott wie oben genannt eine besondere Position hat, da er der Schöpfer ist. Das führt zu der Aussage, dass auch jeder Mensch ein Teil der Schöpfung ist und ist von Gott gewollt ist.

Trotzdem kann man die Würde des Menschen auf Grund seiner Gottesebenbildlichkeit weiter damit begründen, dass man sozusagen ein Gott ebenbildliches Leben antasten würde, wenn man einen Menschen tötet oder anders angreift. Aus diesem Grund stimmen wir dem genannten Aspekt zu, da man, wenn man gottesehrfürchtig ist, etwas, was Gott ähnlich ist nicht antasten würde. Also anders gesagt, wer einem Menschen Leid zuteilt wiedersetzt sich Gott selbst. Das würde jene Menschen schuldig machen, die sich durch das Antasten eines Lebens gegen Gott stellen.

Aber wie bereits genannt kommt jedem Menschen auch dieselbe Würde zu, da wir alle den selben Schöpfer haben und man somit benachteiligte Menschen auch nicht antasten darf. Auch in Artikel 1, Absatz 1 des Grundgesetzes steht, dass „Die Würde des Menschen […] unantastbar“ ist und „Sie zu achten und zu schützen […] Verpflichtung aller stattlichen Gewalt“ ist. Also wird selber im Gesetzt gesagt, dass Menschen nicht bedroht, verletzt oder auch getötet werden sollen, ohne dort sofort auf die Ebenbildlichkeit Gottes einzugehen. Menschen nicht zu töten wird auch durch das fünfte Gebot der zehn Gebote unterstrichen, da man „nicht morden“ (Ex/2 Mose 20,13) soll.

Das im ersten Abschnitt genannte Zitat aus der Schöpfungserzählung der Bibel würde den Menschen im ersten Schritt von Gott unterscheiden, da der Mensch sein Abbild ist und nicht jeder Mensch Gott ist, trotzdem würde dies dem Menschen als ein Teil der Schöpfung eine unverwechselbare Würde zuschreiben, die jedoch laut unserer Diskussion nicht vorhanden sein kann, da sich Tiere nach heutigen Erkenntnissen fast gar nicht mehr von dem Menschen unterscheiden. Deswegen kann man sagen, dass der Mensch als Ebenbild Gottes und Teil seiner Schöpfung unantastbar ist, jedoch, wenn Tiere dem Menschen so ähneln, müsste man sie theoretisch auch als ein Ebenbild Gottes ansehen, weswegen jenen auch ein Lebensrecht zugeschrieben wird, gegen welches die Menschheit jedoch ständig verstoßen würde.

Trotzdem gab es früher und auch heute Vorfälle, wo Menschenleben über Menschenleben gesetzt wurden und dort hat man von der Gottebenbildlichkeit abgesehen. So haben zum Beispiel auch Kaiser und Könige, die von Gott gesandt wurden Menschen getötet. Als Beispiel kann dafür der Kindermord in Bethlehem genannt werden, welcher vermutlich von König Herodes dem Großen angeordnet wurde.

Also kann man am Ende zusammenfassen, dass wir der Aussage in dem Punkt zustimmen, dass jeder Mensch ein Abbild Gottes ist und somit keine Unterscheidung zwischen einem Leben gemacht werden kann. Anders betrachtet stimmen wir der Aussagen nicht ganz zu, wenn man bedenkt, dass sich Tiere fast gar nicht vom Menschen unterscheiden oder wenn man de Vergangenheit betrachtet.


Ein anderer genannter Aspekt ist jener, dass der Mensch nicht über Wert oder Unwert eines anderen Menschenlebens entscheiden kann, das dies unsere Kenntnis übersteigt. Jenem Aspekt stimmen wir in manchen Punkten zu, jedoch in anderen nicht.

Zunächst ist zu sagen, dass man auch laut der oben genannten Aussage nicht zwischen einem "lebenswerten" und "nicht lebenswerten" Leben unterscheiden kann. Jedes Leben auf der Welt ist ein Geschenk Gottes und somit hat der Mensch eigentlich nicht das Recht über den Wert oder Unwert eines Lebens zu entscheiden. Das Lebensrecht und die Würde jedes einzelnen Menschen kommt von Gott und müsste somit geachtet werden. Trotzdem ist dies schwierig zu sagen, da somit die gesamte Schöpfung Gottes geachtet werden müsste und dies ist besonders in heutiger Zeit nicht vorzufinden, da der Mensch Lebewesen tötet, oder auch Lebensräume oder die Erde durch sein Handeln zerstört. Um dann genau zu sagen, dass einzig der Mensch als Schöpfung Gottes unantastbar ist, ist schwer zu entscheiden.

Trotzdem wird dem Menschen eine besondere Würde zugeschrieben und da sich der Aspekt allein auf das Entscheiden über ein Menschenleben bezieht, ist zu ergänzen, dass man wie gesagt keinen Menschenleben einem anderer vorziehen kann. In früherer Zeit, also besonders zur Zeit des Nationalsozialismus wurden jedoch die Menschen getötet, die es nicht wehrt waren zu Leben. Dazu gehörten zum Beispiel Menschen mit Behinderung, Homosexuelle oder auch einfach Politische Gegner. In dem Fall ist unserer Meinung nicht zwischen Menschenleben zu unterscheiden. Jeder Mensch ist ein Abbild Gottes und hat somit das gleiche Recht zu leben wie andere. Auch die Menschen mit Behinderung haben ein Recht zu leben. Dort wurden einfach Menschen ermordet, die zum Beispiel den Maßstäben und dem Menschenbild Hitlers nicht entsprochen haben. Das ist falsch. In dem Fall ist auch nicht zu rechtfertigen, dass eine Tötung eine Erlösung von Menschen mit Behinderung sei.

Anders ist die Situation aus dem Standpunkt zu betrachten, wenn Menschen Leiden. Zur Linderung von Körperlichen Schmerzen fänden wir es in Ordnung ab einem bestimmten Punkt zu sagen, dass der einzelne Mensch, wenn jener noch dazu fähig ist, über sein eigenes Leben zu entscheiden. Im anderen Fall kann jene Entscheidung an Familienmitglieder oder andere nah stehende Personen abgegeben werden. Wir denken, dass es nicht Gottes Absicht ist, dass Menschen leiden und in dem Fall ist es auch nicht schön für jene weiter zu Leben und dabei möglicherweise den Gedanken zu haben anderen zur Last zu fallen. Es herrscht sowieso bereits ein Pflegekräftemangel, was jedoch kein Argument sei, das Leben zu beenden. Doch ab einem gewissen Punkt ist es nicht schön für Menschen auf andere angewiesen sein zu müssen oder selber nichts mehr machen zu können.

Ob man jedoch über ein Leben entscheiden sollte, was noch gar nicht wirklich existiert ist schwer zu sagen. Dort kommt erneut der Punkt auf, dass jedes Leben lebenswert ist und somit ein Embryo die Möglichkeit auf ein Leben bekommen sollte. Dort stellt sich nur die Frage, ab wann man selber einen Embryo als lebend einstuft und ob man als Eltern selber die finanziellen oder zeitlichen Möglichkeiten für ein Baby hat oder sogar für ein Baby mit Behinderung.

Zuletzt können Menschen sagen, dass sie weniger Bezug zu der Religion haben und sich mit manchen genannten Aspekten nicht identifizieren können. Aber allgemein ist festzuhalten, dass nicht nur wegen dem Glauben sondern auch für ein gelingendes Leben und Zusammenleben die Orientierung an solchen Sachen wichtig ist.