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Opposition und Widerstand: Unterschied zwischen den Versionen

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== Kommunalwahlen 1989 ==
 
== Kommunalwahlen 1989 ==
 
Die Kommunalwahlen in der DDR 1989 fanden am 7. Mai 1989 statt und sollte mit einem guten Ergebnis als Erfolg der DDR bei deren 40-Jahr-Feier im Oktober erwähnt werden.  
 
Die Kommunalwahlen in der DDR 1989 fanden am 7. Mai 1989 statt und sollte mit einem guten Ergebnis als Erfolg der DDR bei deren 40-Jahr-Feier im Oktober erwähnt werden.  
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Dabei sollte neben einem Wahlerfolg für  die Einheitsfront des SED und deR blockparteien auch eine hohe Wahlbeteiligung erzielt werden.
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Wer die Wahl hat hat die Qual.
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Wer nicht wählt, wird gequält.
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(Für dieses Graffiti wurde ein junger Mann aus Jena zur 3 Jahren Haft verurteilt.)
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Erstmals versammelten sich nach der Schließung der Wahllokale in diesen Bürger, um die Auszählung der Stimmen zu beobachten. Oftmals wurden sie daran gehindert, obwohl nach § 37 Abs. 1 des DDR-Wahlgesetzes die Stimmauszählung öffentlich war. Ein absoluter Nachweis der Fälschung gelang für den Stadtbezirk Berlin-Weissensee. Bürgerrechtler konnten hier zeigen, dass die in den Wahllokalen direkt bei der Auszählung dokumentierte Zahl der Nein-Stimmen in der Summe größer war als das offiziell für den Stadtbezirk angegebene Endergebnis. Solche Informationen zu innerkirchlich zusammengetragenen Stimmauszählungen kursierten DDR-weit auf Flugblättern.  
 
Erstmals versammelten sich nach der Schließung der Wahllokale in diesen Bürger, um die Auszählung der Stimmen zu beobachten. Oftmals wurden sie daran gehindert, obwohl nach § 37 Abs. 1 des DDR-Wahlgesetzes die Stimmauszählung öffentlich war. Ein absoluter Nachweis der Fälschung gelang für den Stadtbezirk Berlin-Weissensee. Bürgerrechtler konnten hier zeigen, dass die in den Wahllokalen direkt bei der Auszählung dokumentierte Zahl der Nein-Stimmen in der Summe größer war als das offiziell für den Stadtbezirk angegebene Endergebnis. Solche Informationen zu innerkirchlich zusammengetragenen Stimmauszählungen kursierten DDR-weit auf Flugblättern.  

Version vom 28. Januar 2018, 17:24 Uhr

Friedensbewegung DDR

Die Debatte um WehrunterrichtWikipedia-logo.png inklusive Schießtraining als Pflichtfach der 9. und 10. Klassen und die folgende atomare Aufrüstungspolitik ab 1979 (sogenannte „Nachrüstung“) markierten den Beginn der Friedensbewegung in der DDR, die vor allem von kirchlichen Trägern organisiert wurde. Vor allem junge Leute schlossen sich dieser Bewegung an: Friedensgruppen bildeten sich; Liedermacher sprachen in kirchlichen Räumen vor Jugendlichen; Jugendtage wurden veranstaltet. Die Verwendung des Symbols „Schwerter zu Pflugscharen“ führte zu Auseinandersetzungen mit der Staatsführung, die darin einen Angriff auf ihre Doktrin vom „bewaffneten Frieden“ sah.

Im Zuge der Entspannungspolitik zwischen Staat und Kirche musste Letztere lediglich zusichern, dass sie während der Treffen in den Kirchenräumlichkeiten alles unternehme, den Unmut über den realen Sozialismus einzudämmen. Ein Verbot der Veranstaltungen wurde nicht erlassen. Um dies zu erreichen, stellte sich die Kirche selbst als „Ventil“ dar, um Missmut der Bevölkerung Luft zu lassen und die Lage zu beruhigen. Selbst so kirchenferne Gruppen wie Punks wurden in einzelnen Kirchengemeinden aufgenommen und spielten ihre Konzerte in Kirchen, da sie sonst keine Räume dafür fanden. Im April 1989 formulierten die 19 Kirchen und kirchlichen Gemeinschaften der DDR im Ergebnis von drei Ökumenischen Versammlungen für Gerechtigkeit, Frieden und Bewahrung der Schöpfung „was zur Rettung der Erde geschehen muss“.

Kommunalwahlen 1989

Die Kommunalwahlen in der DDR 1989 fanden am 7. Mai 1989 statt und sollte mit einem guten Ergebnis als Erfolg der DDR bei deren 40-Jahr-Feier im Oktober erwähnt werden.

Dabei sollte neben einem Wahlerfolg für die Einheitsfront des SED und deR blockparteien auch eine hohe Wahlbeteiligung erzielt werden.

Wer die Wahl hat hat die Qual.

Wer nicht wählt, wird gequält.

(Für dieses Graffiti wurde ein junger Mann aus Jena zur 3 Jahren Haft verurteilt.)


Erstmals versammelten sich nach der Schließung der Wahllokale in diesen Bürger, um die Auszählung der Stimmen zu beobachten. Oftmals wurden sie daran gehindert, obwohl nach § 37 Abs. 1 des DDR-Wahlgesetzes die Stimmauszählung öffentlich war. Ein absoluter Nachweis der Fälschung gelang für den Stadtbezirk Berlin-Weissensee. Bürgerrechtler konnten hier zeigen, dass die in den Wahllokalen direkt bei der Auszählung dokumentierte Zahl der Nein-Stimmen in der Summe größer war als das offiziell für den Stadtbezirk angegebene Endergebnis. Solche Informationen zu innerkirchlich zusammengetragenen Stimmauszählungen kursierten DDR-weit auf Flugblättern.

Mehr Informationen:

Vorlage:Ende der DDR