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im neuen Projektwiki (projekte.zum.de).Fallunterscheidung
Eine Fallunterscheidung besteht aus n Thesen: T1, T2, ..., Tn. Um die Wahrheit einer der n Thesen zu beweisen, muss man:
- Zeigen, dass außer der n Thesen keine anderen Möglichkeiten existieren, und
- Zeigen, dass alle anderen Thesen (außer der, die man beweisen möchte) falsch sind, bzw. nicht akzeptabel sind.
Dementsprechend kann man eine Argumentation dieser Art angreifen, indem man:
- Zeigt, dass die n Thesen keine vollständige Palette aller Möglichkeiten sind.
- Die Richtigkeit einer anderen These beweist.
Ein Alltagsbeispiel: Hanna fährt in einer Bahn und merkt, dass sie keine Fahrkarte dabei hat. Sie überlegt, was sie machen sollte und findet 3 Möglichkeiten:
- T1: Aussteigen, oder
- T2: eine Fahrkarte in der Bahn kaufen, oder
- T3: weiter fahren ohne Ticket.
Da sie verabredet ist und nicht viel Zeit hat, lehnt sie die erste Möglichkeit T1 ab und steigt nicht aus. Da sie zu wenig Geld dabei hat, entscheidet sie sich gegen T2. Damit bleibt nur noch die dritte Möglichkeit T3 übrig und Hanna fährt weiter ohne Ticket. Man könnte diese Argumentation angreifen, indem man erstens zeigt, dass Hanna noch mehr Möglichkeiten hätte, also zum Beispiel T4: Jemanden in der Bahn darum bitten, ihr Geld zu geben, damit sie ausreichend für die Fahrkarte hat. Zweitens könnte man argumentieren, dass das Fahren ohne Ticket unmoralisch ist (also T3 angreifen) und für eine der restlichen Möglichkeiten argumentieren.
Ein fundamentalistisches Beispiel: Jemand sagt: Flüchtlinge müssen aus Deutschland abgeschoben werden, denn sie sind kriminell. In diesem Fall geht die Person von zwei Möglichkeiten aus, nämlich:
- T1: Abschiebung oder
- T2: keine Abschiebung.
Die Möglichkeit T2 wird abgelehnt, denn Kriminalität hat negative Folgen für Deutschland. Damit folgt die Abschiebung T1. Dies könnte man wieder auf zwei Weisen angreifen. Erstens könnte man zeigen, dass T1 und T2 nicht alle Möglichkeiten abdecken und eine andere vorschlagen, zum Beispiel T3: Man kann nur manche Flüchtlinge abschieben, die zur Kriminalität neigen. Zweitens könnte man die Ablehnung von T2 abstreiten, wenn man argumentiert, dass zum Beispiel manche Deutsche auch kriminell sind, also die Abschiebung keine Lösung der Kriminalität wäre.