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Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass ein auktorialer Erzähler vorliegt, da er die Gedanken und Gefühle der Obristin wiedergeben kann. Dem auktorialen Erzähler ist es ebenso möglich, wie es auch im Textauszug zu erkennen ist, eine Zeitraffung wiederzugeben und die epische Distanz groß zu halten.
 
Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass ein auktorialer Erzähler vorliegt, da er die Gedanken und Gefühle der Obristin wiedergeben kann. Dem auktorialen Erzähler ist es ebenso möglich, wie es auch im Textauszug zu erkennen ist, eine Zeitraffung wiederzugeben und die epische Distanz groß zu halten.
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'''1. Aufgabe'''
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Der hier vorliegende Textauszug „personale Erzählsituation“ wurde von Jochen Vogt verfasst und aus seinem Werk „Aspekte erzählender Prosa“, welches 1979 in Opladen veröffentlicht wurde, entnommen. Der Sachtext thematisiert das personale Erzählverhalten in Hinblick auf seine Funktion und Bedeutung.
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Jochen Vogt zitiert einleitend für seinen Sachtext den Romananfang, aus dem im Jahre 1901 erschienen Roman „Buddenbrooks. Verfall einer Familie“, verfasst von Thomas Mann. Dieser dient dem zu analysierenden Text als Leitbeispiel.
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Der eigentliche Sachtext setzt mit der Behauptung ein, dass das oben genannte Leitbeispiel „auf den ersten Blick keine Spuren des Erzähltwerdens [zeigt]“ (Z.15f.). Dabei stellt die Repetition „keine“ (ebd.) die unmittelbare Nähe des Geschehens dar. Der Autor verwendet hier die Worte „auf den ersten Blick“ (Z.16) was verdeutlicht, dass er der Meinung ist den Textauszug unbedingt näher zu betrachten, um die Erzählsituation zu begreifen. Des Weiteren ist Jochen Vogt der Auffassung, dass es den Anschein macht über keinen Erzähler der Handlung zu verfügen, welchen er hier als „vermittelnde Instanz“ (Z.16) bezeichnet. Diese These erklärt Jochen Vogt, indem er die dazu antithetische Feststellung aufgreift, dass sich der Leser selbst als agierende Person im Geschehen erkennen kann, sodass er „der Illusion [verfällt]“ (Z.17) selbst zum Teil der Handlung zu werden. Diese Erläuterung sei bezeichnend für „die szenische Darbietung der Dramatik“ (Z.19f.) und nicht typisch für die Prosa, welche die eigentliche Gattung für einen Roman und somit für sein Leitbeispiel ist.
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Im weiteren Textverlauf vergleicht der Autor den Textauszug mit Merkmalen eines Dramas, um seine Behauptung, dass der Text im ersten Moment an ein Drama erinnert, näher zu erläutern. Eine Übereinstimmung sei laut Vogt die sachliche Beschreibung des Ortes, welcher er mit für ein Drama typischen Regieanweisungen vergleicht (vgl. Z. 21ff.). Eine weitere Ähnlichkeit sei, dass die agierenden Personen wie im Drama „für sich selbst stehen und sprechen“ (Z.23), da es keinen leitenden Erzähler gibt. Für diese „szenische Darbietung“ (Z.23 f.) sei die wörtliche Rede von hoher Bedeutung, durch welche sich der Leser in die Handlung hineinversetzt fühlt, was Vogt hier als „Eindruck der Unmittelbarkeit“ (Z.25) bezeichnet. Für diese Feststellung benutzt der Autor den apagogischen Beweis, dass durch indirekte Rede „sehr viel deutlicher die Vermittlungsfunktionen des Erzählprozesses hervor [träte]“(Z.26f.), der Leser also von einer vermittelnden Instanz, dem Erzähler, durch das Geschehen geleitet wird. Des Weiteren stellt Jochen Vogt die Behauptung auf, dass die Handlung des Leitbeispiels für alle Personen zugänglich ist, also „nichts, was nicht auch von einem Anwesenden wahrgenommen werden könnte“ (Z.28f). Diese These belegt er, indem Vogt davon ausgeht, dass die Beschreibungen von Raum sowie Personen sachlich und ohne Wertungen wiedergegeben werden, sowie eingebaute Dialoge (vgl. Z. 30f.). Auffällig ist die hier benutzte hypotaktische Syntax, welche zu einer detailreichen Erklärung verhilft sowie den komplexen Gedankengang des Autors hervorhebt.
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Jochen Vogt beschreibt im weiteren Verlauf den „Eindruck […] einer erzählerischen ´Objektivität´ oder ´Neutralität´“ (Z.32), wodurch es laut Vogt möglich ist von Dramatik zu sprechen. Diese sachliche Betrachtung würde laut Vogt ebenfalls „auch nicht den Anschein eines ´fiktiven Erzählers´“ (Z.34f.) machen, wodurch er nochmals hervorhebt über keine vermittelnde Instanz zu verfügen sowie über keine epische Distanz, da sich der Leser so in die Handlung hineinversetzt fühlt, als wäre er selbst eine agierende Person des Geschehens. Um diese Funktion näher zu erläutern zitiert Vogt Stanzel, welcher in seinem Werk „Typische Formen des Romans“ diese Art der Darbietung als „personale Erzählsituation“ (Z.35f.) bezeichnet. Dies meint, wie die Handlung wäre, wenn eine agierende Person über sie erzählt. Jochen Vogt meint jedoch, dass „Allerdings hier noch eine weitere begriffliche Unterscheidung angebracht ist“ (Z.37). Diese These wird hier durch das Adverb „Allerdings“ (Z.37) eingeleitet, welche die zu vorige Behauptung relativiert. Die folgende Unterscheidung belegt Jochen Vogt an seinem Leitbeispiel, da hier laut ihm die personale Erzählsituation „sachlich aber nicht aus dem Blickwinkel einer bestimmten Person geschildert [wird]“ (Z.39f.), was typisch für ein personales Erzählen wäre, da bei diesem die Wiedergabe der Perspektive einer agierenden Person der Handlung typisch sei. Somit bezeichnet Jochen Vogt die Erzählsituation seines Leitbeispiels „als ´neutrales´ Erzählen“ (Z.40). Dieses Argument relativiert der Autor jedoch, indem er eine Stelle seines Leitbeispiels zitiert, bei welcher die Erzählsituation missverstanden werden könne, da diese Stelle „einen Grenzfall von ´äußerem´ und ´innerem´ Vorgang beschreibt“ (Z.45f.). Dies könnte laut Vogt als „fiktionalisierendes Element verstanden werden“ (Z.46), wodurch sich der Leser der epischen Distanz bewusstwird und somit die Auffassung, dass er selbst Teil der Handlung ist, eingeschränkt wird. Um von dem eventuellen Missverständnis seines Leitbeispiels abzulenken greift er eine andere Textstelle des Leitbeispiels auf, bei welcher hervorgehoben wird, dass „der fiktionale Charakter des Textes erst durch den Satz verraten [wird], der unmittelbar auf die zitierte Stelle folgt“ (Z.47). Um Zustimmung zu erlangen benutzt der Autor hier das Adjektiv „Eindeutig“ (Z.47), durch welches der Leser von der Meinung des Autors überzeugt wird, da er keine mögliche Zweideutigkeit in den Betracht zieht und die These für Vogt bestätigt ist. Um diese dem Leser näher zu bringen zitiert er die passende Textstelle und erläutert sie darauf. Er erklärt, dass der skizzierten Darbietungsart nur die Schilderung der Außensicht zu Grunde liegt, diese Darbietung jedoch nicht über innere Vorgänge mehrerer Personen Bescheid weiß. Um hier Zustimmung von seiner Leserschaft zu erlangen bzw. überzeugend zu wirken, verwendet der Autor das Adverb „logischerweise“ (Z.54). Des Weiteren erwähnt Jochen Vogt, dass die Verwendung von Innensicht in Verbindung von Gedankenwiedergabe als „episches Präteritum und damit um fiktionales Erzählen“ (Z.59) zu bezeichnen ist, da dies metaphorisch „als Spur des Erzähltwerdens“ (Z.57) verstanden werden kann, welche ebenfalls Allwissenheit hervorhebt und ein Beweis für fantasievolles Erzählen ist. Auffällig an dieser Textpassage ist die von Jochen Vogt verwendete Fachsprache, welche sein Wissen über Funktionen des Erzählens bzw. allgemeine Literatur hervorhebt und somit überzeugend auf den Leser wirkt.
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Sein letzter angeführter Textabschnitt setzt mit den Worten „Einschränkend muss freilich auch gesagt werden“ (Z.60) ein, welche eine von ihm folgende Relativisation anklingen lassen. Diese besagt, dass Jochen Vogt der Meinung ist, dass durch Passagen der Berichte des Erzählers über Gefühle und Gedanken der Charaktere die Personalität bzw. das Identifikationsangebot für den Leser verloren geht, weshalb Vogt behauptet, dass „der Einblick ins Innere einer Figur […] bereits auf eine andere Erzählsituation [verweist]“ (Z.62). Diese Behauptung relativiert er jedoch einleitend mit dem Adverb „Allerdings“ (Z.62), da Vogt der Meinung ist, dass die verschiedenen Erzählsituationen wechselseitig aufeinander wirken und somit zusammenfassend das personale Erzählverhalten fast nie alleine vorzufinden ist (vgl. Z.63ff.).
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Auf Basis der hier vorliegenden Analyse komme ich zu dem Ergebnis, dass Jochen Vogt durch eine mehrschichtige Argumentation den Leser über die personale Erzählsituation informiert. Seine Informationen belegt er alle an demselben Beispiel, welches dem Leser als Leitfaden durch seinen Sachtext dient. Sein komplexer Gedankengang wird durch die hypotaktische Syntax unterstützt, welche ebenfalls zu einer detailreichen Erläuterung seines Fazits, dass personales Erzählverhalten fast nie alleine vorzufinden ist, verhilft.
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'''2. Aufgabe'''
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Der vorliegende Textauszug Z. 981-996 aus der Novelle „Die Marquise von O…“, welche von Heinrich von Kleist im Jahre 1808 verfasst wurde, soll im Hinblick auf seine Erzählsituation untersucht werden. Im Folgenden werde ich diese herausarbeiten und sie anpassenden Textstellen belegen sowie ihre Funktion erläutern, jedoch zuerst auf den Erzählkontext eingehen.
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Dem Textauszug (Z.981-996) geht hervor, dass die Heimat der Marquise und deren Familie von russischen Truppen überfallen wird. Von diesen wird die Marquise vergewaltigt und schließlich von Graf F. befreit. Dieser zieht jedoch weiter, weshalb sich die Marquise nicht bei ihm bedanken kann. Darauf bekommt sie die Nachricht, dass er bei einer Schlacht um sein Leben gekommen sei, jedoch taucht er wieder auf, um die Marquise zu heiraten, welche jedoch Bedenkzeit benötigt. Sie erfährt nach einer Behandlung, dass sie schwanger ist, kann jedoch nicht den Namen des Vaters nennen. Aus diesem Grund wird sie von ihren Eltern verstoßen und erst durch die List von ihrer Mutter ist diese von der Unschuld ihrer Tochter überzeugt, weshalb die Marquise wieder in ihr Elternhaus zurückkommen darf. Der Textauszug behandelt die Situation kurz nach der Versöhnung. Darauf folgt, dass zum Vorschein kommt, dass der Graf F. der Vater des ungeborenen Kindes der Marquise ist. Dieser wird daraufhin von der Marquise verstoßen, jedoch als er ein weiteres Mal um ihre Hand anhält, willigt diese jedoch ein. Ein weiteres Wiedersehen geschieht jedoch erst wieder bei der Taufe des gemeinsamen Kindes.
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Schon der erste Satz des Textauszuges weist auf eine auktoriale Erzählsituation hin. Auffällig ist hier die Textpassage „dachte ob ihm die heftige Erschütterung, in welche sie ihn versetzt hatte, nicht doch gefährlich sein könnte“ (Z.981f.), da hier die Innensicht der Frau von G. nähergebracht wird, welche keine anwesende Person hätte beschreiben können, wird hier die Fiktionalität des Geschehens bzw. die epische zwischen Autor und Leser hervorgehoben, da die Textpassage auf Allwissenheit hindeutet und somit auf einen auktorialen Erzähler. Die Beschreibung „sobald sie draußen war…“ (Z.981ff.) verdeutlicht, dass der Erzähler das gesamte Geschehen im Überblick hat. Die darauffolgenden Textzeilen (Z.982ff.) sind auf Geschehenswiedergabe reduziert sodass sich der Leser in das Geschehen hineinversetzt fühlt. Ebenfalls wertet der auktoriale Erzähler das Gelispel als „leise“ (Z.988) wodurch der Leser nur das Geschehen aus dem Blickwinkel des auktorialen Erzählers erfährt. Die scheinbar reale Geschehenswiedergabe wird durch innere Vorgänge wie beispielsweise „wie es ihr schien“ (Z.988) geschmückt sodass sich der Leser durch den Gedankenbericht des Erzählers der epischen Distanz immer wieder bewusstwird. Eine weitere Stelle für fiktionales Erzählen ist die Textpassage „was er sonst in seinem Leben nicht zugegeben hatte“ (Z.990), da der Erzähler hier den Obristen und seinen Charakter ins Spiel bringt und Allwissenheit hervorhebt, da er die inneren Vorgänge mehrerer Personen kennt. Eine weitere Stelle für das auktoriale Erzählverhalten ist die Textpassage „endlich öffnete sie die Tür“ (Z.991) da hier mit dem Wort „endlich“ (ebd.) eine Wertung geschildert wird. Des Weiteren weiß er über die Innensicht der Mutter Bescheid (vgl. ebd.). Die darauffolgenden Textzeilen beschreiben die Szene der Versöhnung (vgl. Z.991 ff.). Diese verdeutlichen, dass der auktoriale Erzähler über dem Geschehen steht und somit göttlich wirkt. Er wertet die Küsse des Vaters als „lange, heiße und lechzende“ (Z.991) und der Leser sieht das Geschehen ausschließlich aus dem Blickwinkel des Erzählers. Eine weitere Wertung befindet sich in der letzten Textzeile, da er den Vater mit einem Verliebten vergleicht (vgl. Z.996).
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Der Textauszug bedient sich also einer auktorialen Erzählweise. Der außenstehende Erzähler kommt hier durch die indirekte Rede, Wertungen sowie durch Allwissenheit zum Ausdruck. Diese Merkmale bewirken Ordnung und Übersicht über das Geschehen.

Version vom 7. Juni 2018, 15:51 Uhr

Korrektur 2. Klausur

Fehlerstatistik

NAME R Z Gr A W SB SA/f
Carina 7 13 7 4 7 1 2
Alina 16 33 20 34 16 5 12
Janette 19 10 8 2 7 1 2
Maike 9 27 4 5 8 2 5
Annika 16 10 3 9 5 2 2
Janina 6 17 6 6 7 1 12
Nina K. 9 16 10 12 11 2 2
Jan 4 3 3 4 6 0 5
Lara 10 12 6 7 9 1 10
Beispiel Beispiel Beispiel Beispiel Beispiel Beispiel Beispiel Beispiel
Beispiel Beispiel Beispiel Beispiel Beispiel Beispiel Beispiel Beispiel
Beispiel Beispiel Beispiel Beispiel Beispiel Beispiel Beispiel Beispiel

Janette

Der vorliegende zu analysierende Sachtext „Personale Erzählsituation“ aus Jochen Vogts Buch „Aspekte erzählender Prosa“aus dem Jahr 1979 erläutert die Merkmale und deren Funktionen eines personalen Erzählers.

Der Text wird eingeleitet durch einen Textauszug „von Thomas Manns ersten Roman ‚Buddenbrooks. Verfall einer Familie’“ (Z.15), der dazu dient die Merkmale und deren Funktion der personalen Erzählsituation zu veranschaulichen. Vogt behauptet, dass „auf den ersten Blick keine Spur des Erzähltwerdens“ (Z. 16)zu erkennen sei. Durch die Metapher der „Spur“ (ebd.) wird auf die fehlende „vermittelnde Distanz“ (Z.16) verwiesen. Bekräftigt wird die durch die Repetition „keine“ (ebd.). Die Zurückhaltung einer „fehlenden Instanz“ (ebd.) wird zusätzlich deutlich durch die modale adverbiale Bestimmung „auf den ersten Blick“ (ebd.) und des Verbs „scheinen“ (Z.17). Dies erläutert Vogt im darauf folgenden näher. Der Leser verfällt laut Vogt „der Illusion, sich selbst auf dem Schauplatz der Handlung zu befinden“ (z.17 f.). Dadurch lassen sich Parallelen zum Drama aufstellen. So heißt es im Text, dass dies an die szenische Darbietung der Dramatik (vgl. Z.19 f.), also des Theaters, erinnert. Um diese Illusion zu schaffen, müsste der „Raum und Requisiten“ (Z.21) „sachlich beschrieben“ (Z. 21 f.) werden. Dieser Vorgang erinnert an die Kunst des Theaters, sodass „man […] an Regieanweisungen denken“ (Z. 22) könnte. Dem zu Folge würde eine „imaginäre Bühne“ (Z. 22 f.) entstehen. Die beschriebenen Personen stehen also auf dieser fiktiven Bühne „wie Dramenfiguren“ (Z. 23). Der Leser ist dabei wie ein Zuschauer des Geschehens, da die Figuren „für sich selber stehen und sprechen“ (Z.23). Zudem wird ausschließlich die Nutzung von „direkter Rede“ (Z.24) verwendet, was ein weiteres Indiz dafür ist, das eine Parallele zum Drama herrscht, da dort „ausnahmelos[…]“ (Z. 24) im Dialog

Lorena

Aufgabe 1:

Bei dem vorliegenden Text mit dem Titel „Personale Erzählsituation“ handelt es sich um einen Auszug aus dem Sachbuch „Aspekte erzählender Prosa“, verfasst von Jochen Vogt und veröffentlicht im Jahr 1979 in Opladen. Thematisiert wird die Darstellung des personalen Erzählens.

Der zu analysierende Textauszug setzt mit einem Beispiel, entnommen aus dem Roman „Buddenbrooks. Verfall einer Familie“, verfasst von Thomas Mann und veröffentlicht im Jahr 1901, ein. Dieses Beispiel, welches sich durch die kursive Schrift vom übrigen Text abhebt, umfasst die ersten 14 Zeilen des Textauszuges und wird von Vogt als „Der Anfang von Thomas Manns erstem Roman“ (Z. 15) benannt. Weiterhin stellt Vogt in Bezug auf das Beispiel seine erste These auf, die besagt, dass im angeführten Beispiel „auf den ersten Blick keine Spuren des Erzähltwerdens [gezeigt werden]“ (Z. 16). Diese These führt er im weiteren Verlauf des Textauszuges näher aus. Vogt gibt an, dass „keine vermittelnde Instanz […] dem Leser vom Geschehen zu berichten“ (Z. 16 f.) scheine. Seiner Ansicht nach geschehe genau das „Gegenteil: [der Leser] verfällt der Illusion, sich selbst auf dem Schauplatz der Handlung zu befinden“ (Z. 17 f.). Zusammenfassend lässt sich demnach festhalten, dass Vogt anführt es läge kein auktorialer Erzähler als Vermittler der Handlung vor, sondern der Leser wäre so nahe am Geschehen, dass es so scheine, als würd er Teil der Handlung sein. Die epische Distanz, welche durch den auktorialen Erzähler in der Regel sehr groß ist, ist ohne diesen sehr gering, besonders dadurch, dass der Leser, laut Vogt, das Gefühl hat Teil der Handlung zu sein. Gemeinsam mit dem Beispiel bildet dieser erste Abschnitt (Z. 15 – 18) die Einführung in die Thematik und somit auch den ersten Sinnabschnitt des Textes.

Der zweite Sinnabschnitt (Z. 19 – 27) knüpft nicht an die im ersten Sinnabschnitt angeführte These an. Der Autor greift hier einen neuen Aspekt auf. Er merkt an, dass die Erzählweise des Beispiels „an die Darbietungsform einer anderen Literaturgattung“ (Z. 19) erinnere. Diese Darbietungsform ist die szenische Darbietung der Dramatik. Während in der Dramatik die Handlung in direkter Rede oder durch Regieanweisungen wiedergegeben wird, wird in der Epik dazu in der Regel eine Instanz, wie zum Beispiel ein auktorialer Erzähler oder eine der Figuren, die die Handlung wiedergibt, benötigt. Vogt führt an, dass es im zu Beginn benannten Beispiel so wirkt, als würde „man eine Szene […] betrachten“ (Z. 21). Im weiteren Verlauf wird dies näher erläutert. Zum einen werden, nach Vogts Aussage „Raum und Requisiten […] recht sachlich beschrieben“ (Z. 21), was zunächst nichts heißen muss, da ein auktorialer Erzähler ebenso in der Lage ist Beschreibungen auf neutraler Basis zu vermitteln. Zum anderen gibt Vogt jedoch an, dass eben diese Beschreibungen an Regieanweisungen erinnern (vgl. Z. 22). Dieser Einschub steht in Klammern und wird zudem durch die Formulierung „man könnte“ (Z. 22) eingeleitet. Diese Formulierung verallgemeinert die Erkenntnis Vogts. Jedoch muss dies nicht heißen, dass dieser Umstand anderen Lesern ebenso aufgefallen ist, doch durch diesen Einschub werden sie darauf aufmerksam gemacht und unterstützen seine Behauptung. Darüber hinaus zählt Vogt weitere Merkmale, wie „Personen befinden sich auf dieser imaginären Bühne, die wie Dramenfiguren für sich selbst stehen und sprechen“ (Z. 22 f.), „die ausnahmslose Verwendung zur Wiedergabe des Gesprochenen“ (Z. 24 f.) und der daraus resultierende „Eindruck der Unmittelbarkeit“ (Z. 25), auf, welche seine These, dass die Art und Weise, wie die Handlung im Beispiel wiedergegeben wird, an die szenische Darbietung in Dramen erinnere, unterstützen. Besonders den direkten Dialog rückt er in den Vordergrund, da indirekte Rede hauptsächlich vom auktorialen Erzähler verwendet wird und dadurch „sehr viel deutlicher die Vermittlungsfunktion des Erzählprozesses hervor[gehen würde] (Z. 26 f.). Mit diesem Einschub, der ebenfalls in Klammern aufgeführt wird, schließt der zweite Sinnabschnitt. Den folgenden Sinnabschnitt leitet der Autor mit der These „Der Text enthält – zumindest in den ersten Absätzen – nichts, was nicht auch von einem Anwesenden wahrgenommen werden könnte“ (Z. 28 f.). Das Verb „könnte“ (ebd.) steht im Konjunktiv II und soll verdeutlichen, dass wenn man die Szene nachstellen würde eben diese These, nach der Aussage Vogts, zutreffen würde. Im Folgenden zählt der Verfasser auf, was der Leser seiner Ansicht nach wahrnehmen würde. Dazu zählen „lediglich Gegenstands- und Personenbeschreibungen, die sachlich gehalten sind und keine Einmischungen oder Wertungen des Autors/Erzählers aufweisen“ (Z. 29 f.), „Berichte von äußeren Vorgängen“ (Z. 31). Laut Vogt machen all diese Dinge den Eindruck […] einer erzählerischen ‚Objektivität‘ oder ‚Neutralität‘“ (Z. 32) aus, welcher jedoch eher als „‘Darstellung‘ im Sinne der Dramatik und nicht [als] ‚Erzählung‘“ (Z. 33) bezeichnet werden sollte. Weiterhin erkennt Vogt, dass „[d]ie Erzählsituation […] weitgehend auf Geschehenswiedergabe reduziert [ist]“ (Z. 33 f.) und somit „nicht den Anschein eines ‚fiktiven Erzählers‘“ (Z. 34 f.) erweckt. Um die Erzählsituation fachlich zu benennen verweist der Autor auf den Ausdruck „‘personale Erzählsituation‘“ (Z. 36 f.), welchen er aus dem Sachbuch „Typische Formen des Romans“, verfasst von Stanzel und veröffentlicht im Jahr 1981 in Göttingen, entnommen hat. In der personalen Erzählsituation wird „die Haltung, die eine der Handlungspersonen einnehmen würde, wollte sie über das Geschehen berichten“ (Z. 36 f.), wiedergegeben. Nach Vogt lässt sich das personale Erzählverhalten in zwei Kategorien gliedern: die Handlung kann sachlich von einer unbestimmten Person (vgl. Z. 38 ff.) oder „aus der Perspektive einer der anwesenden Personen“ (Z. 41 f.) wiedergegeben werden. Mit dieser Unterscheidung endet der dritte Sinnabschnitt (Z. 28 – 42).

Da nun keine Instanz mehr vorhanden ist, die sichtlich über Allwissenheit verfügt, muss die Innen- und Außensicht der Figuren auf andere Weise angegeben werden. In den Zeilen 49 – 51 wird erneut ein Beispiel aus dem zu Beginn erwähnten Roman „Buddenbrooks. Verfall einer Familie“ entnommen. Auf dieses bezieht sich der Autor, um die Darstellung der Innen- und Außensicht zu erläutern. Er gibt an, dass „[d]er Personenbezeichnung des Wirklichkeitsbereiches […] logischerweise nur die Außensicht, die Beschreibung und Schilderung einer Figur von außen, ohne Einblick in ihr Bewusstsein, zur Verfügung [steht]“ (Z. 53 ff.). Dementsprechend kann theoretisch gesehen nur die Außensicht wiedergegeben werden. Die Innensicht kann lediglich von Figuren selbst „verbunden mit wörtlicher Gedankenwiedergabe“ (Z. 56 f.) dargestellt werden. Dies „muss dementsprechend als deutliche Ausformung der Erzählfunktion, als Spur des Erzähltwerdens, Indiz erzählerischer ‚Allwissenheit‘ angesehen werden“ (Z. 57 f.). Aus diesem Grund handelt „es sich an dieser Stelle um ‚episches Präteritum und damit um fiktionales Erzählen‘“ (Z. 59). Allerdings gibt Vogt im letzten Abschnitt seines Textes an, dass durch die „Personendarstellung in Innensicht, die Erzählsituation ihren rein personalen Charakter verliert“ (Z. 61), da es nur dem auktorialen und dem Ich – Erzähler möglich ist, die Gedanken und Gefühle einer Figur wiederzugeben. Demnach deutet „[d]er Einblick ins Innere einer Figur […] bereits auf eine andere Erzählsituation“ (Z. 62) hin. Vogt schließt den Textauszug und somit den vierten Sinnabschnitt (Z. 44 – 64) mit der Erkenntnis „dass oft in einem Text verschiedene Erzählsituationen abwechseln oder sich vermischen und dass besonders der personale Typus fast nie in voller Reinheit zu finden ist“ (Z. 63 f.).

Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass laut Vogt die Handlung in der personalen Erzählsituation aus Sicht einer bestimmten oder unbestimmten Person wiedergegeben wird. Es gibt keinen auktorialen Erzähler und somit auch keine Innensicht. Weiterhin ähnelt die personale Erzählsituation der szenischen Darstellung in der Dramatik, was in Form von Aufzählungen und den in kursiver Schreibweise aufgeführten Beispielen aus dem Roman „Buddenbrooks. Verfall einer Familie“ deutlich gemacht wird.

Aufgabe 2:

Bei dem vorliegenden Text handelt es sich um einen Auszug aus der Novelle „Die Marquise von O…“, verfasst von Heinrich Kleist und veröffentlicht im Jahr 1808. Der Textauszug thematisiert das Verhalten zwischen dem Obristen und seiner Frau und seiner Tochter, nach der Rückkehr dieser.

Die Marquise Julietta von O… lebt nach dem Tod ihres Mannes gemeinsam mit ihren beiden Kindern wieder bei ihren Eltern, dem Obristen und der Obristin von G… Die Handlung spielt zur Zeit der Koalitionskriege, was zur Folge hat, dass das Haus der Familie angegriffen wird. Während des Angriffs versuchen Soldaten die Marquise zu vergewaltigen. Nachdem diese von Graf F., einem russischen Offizier, gerettet wird, fällt sie in Ohnmacht. Nach bereits kurzer Zeit verlassen die Soldaten das Haus der Familie wieder und die Marquise hat keine Gelegenheit sich bei ihrem Retter persönlich zu bedanken. Graf F. stirbt zudem angeblich wenige Tage später auf dem Schlachtfeld. Nach einigen Wochen besucht er die Familie während einer Geschäftsreise und hält um die Hand der Marquise an. Die Marquise, welche sich eigentlich nach dem Tod ihres Mannes geschworen hatte nicht erneut zu heiraten, kann ihn erst überzeugen seine Reise fortzusetzen, als sie ihm das Versprechen gibt, bis zu seiner Rückkehr keinen anderen zu heiraten. Der Graf reist ab und die Marquise bemerkt einige Zeit später, dass sie schwanger ist. Da sie nicht weiß, wer der Vater des Kindes ist, wird sie von ihrer Familie verstoßen. Die Marquise gibt zudem eine Zeitungsannonce auf um den Vater des Kindes zu finden. Der unbekannte Vater antwortet auf die Annonce mit dem Vorschlag sie zu treffen. Die Obristin findet währenddessen mit einer List heraus, dass ihre Tochter wirklich nicht weiß, wer der Vater des ungeborenen Kindes ist und sie darf nach Hause zurückkehren und wird wieder in die Familie aufgenommen. Es stellt sich heraus, dass Graf F. der Vater des Kindes ist und auch, nachdem die Marquise sich zunächst gegen die Hochzeit sträubt, heiraten sie schließlich. Der Graf F. bezieht eine Wohnung in der Stadt und wird nach und nach in Familie aufgenommen. Auch die Marquise verzeiht ihm und sie heiraten ein zweites Mal.

Im Folgenden wird die Erzählsituation des Textauszuges mit Hilfe von Belegen erläutert und deren Funktion dargestellt. Der zu analysierende Textauszug setzt ein mit der Beschreibung „sobald sie draußen war, wischte [sie] sich selbst die Tränen ab, dachte, ob ihm die heftige Erschütterung, in welche sie ihn versetzt hatte, nicht doch gefährlich sein könnte, und ob es wohl ratsam sei, einen Arzt rufen zu lassen?“ (Z. 1 ff.). Die hier handelnde Figur ist die Obristin. Der Umstand, dass die Gedanken und somit die Innensicht der Obristin wiedergegeben, was in rein personalem Erzählen nicht möglich ist. Da auch kein Ich – Erzähler im Textauszug zu erkennen ist, handelt es sich um einen auktorialen Erzähler. Diesem ist es möglich die Gedanken und Gefühle und somit die Innensicht einer Figur zu benennen und die Handlung ebenso wie der personale Erzähler zum Beispiel durch die Personalpronomen „er“ und „sie“ wiederzugeben. Die Textpassage wird fortgeführt mit der Handlung der Obristin „sie kochte ihm für den Abend alles, was sie nur Stärkendes und Beruhigendes aufzutreiben wusste, in der Küche zusammen, bereitete und wärmte ihm das Bett, um ihn sogleich hineinzulegen, sobald er, an der Hand der Tochter, erscheinen würde, und schlich, da er immer noch nicht kam, und schon die Abendtafel gedeckt war dem Zimmer der Marquise zu“ (Z. 3 ff.). Diese gesamte Handlung, die in der Realität mehr als eine Stunde an Zeit benötigt, kann hier in deutlich kürzerer Zeit nachgelesen werden. Dies deutet auf eine Zeitraffung hin, die meist von einem auktorialen Erzähler wiedergegeben wird. Zudem vergrößert sich durch die Zeitraffung die epische Distanz, was ebenso für einen auktorialen Erzähler spricht. Der auktoriale Erzähler wird weiterhin durch Gedanken der Marquise, wie beispielsweise „Gelispel, das, wie ihr schien, von der Marquise kam“ (Z. 8) oder „was er sonst in seinem Leben nicht zugegeben hatte“ (Z. 9 f.) dargestellt. Auch die Wiedergabe von Gefühlen, wie etwa „und das Herz quoll ihr vor Freude empor“ (Z. 10 f.), ist Aufgabe des auktorialen Erzählers.

Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass ein auktorialer Erzähler vorliegt, da er die Gedanken und Gefühle der Obristin wiedergeben kann. Dem auktorialen Erzähler ist es ebenso möglich, wie es auch im Textauszug zu erkennen ist, eine Zeitraffung wiederzugeben und die epische Distanz groß zu halten.


Carina

1. Aufgabe

Der hier vorliegende Textauszug „personale Erzählsituation“ wurde von Jochen Vogt verfasst und aus seinem Werk „Aspekte erzählender Prosa“, welches 1979 in Opladen veröffentlicht wurde, entnommen. Der Sachtext thematisiert das personale Erzählverhalten in Hinblick auf seine Funktion und Bedeutung.

Jochen Vogt zitiert einleitend für seinen Sachtext den Romananfang, aus dem im Jahre 1901 erschienen Roman „Buddenbrooks. Verfall einer Familie“, verfasst von Thomas Mann. Dieser dient dem zu analysierenden Text als Leitbeispiel.

Der eigentliche Sachtext setzt mit der Behauptung ein, dass das oben genannte Leitbeispiel „auf den ersten Blick keine Spuren des Erzähltwerdens [zeigt]“ (Z.15f.). Dabei stellt die Repetition „keine“ (ebd.) die unmittelbare Nähe des Geschehens dar. Der Autor verwendet hier die Worte „auf den ersten Blick“ (Z.16) was verdeutlicht, dass er der Meinung ist den Textauszug unbedingt näher zu betrachten, um die Erzählsituation zu begreifen. Des Weiteren ist Jochen Vogt der Auffassung, dass es den Anschein macht über keinen Erzähler der Handlung zu verfügen, welchen er hier als „vermittelnde Instanz“ (Z.16) bezeichnet. Diese These erklärt Jochen Vogt, indem er die dazu antithetische Feststellung aufgreift, dass sich der Leser selbst als agierende Person im Geschehen erkennen kann, sodass er „der Illusion [verfällt]“ (Z.17) selbst zum Teil der Handlung zu werden. Diese Erläuterung sei bezeichnend für „die szenische Darbietung der Dramatik“ (Z.19f.) und nicht typisch für die Prosa, welche die eigentliche Gattung für einen Roman und somit für sein Leitbeispiel ist.

Im weiteren Textverlauf vergleicht der Autor den Textauszug mit Merkmalen eines Dramas, um seine Behauptung, dass der Text im ersten Moment an ein Drama erinnert, näher zu erläutern. Eine Übereinstimmung sei laut Vogt die sachliche Beschreibung des Ortes, welcher er mit für ein Drama typischen Regieanweisungen vergleicht (vgl. Z. 21ff.). Eine weitere Ähnlichkeit sei, dass die agierenden Personen wie im Drama „für sich selbst stehen und sprechen“ (Z.23), da es keinen leitenden Erzähler gibt. Für diese „szenische Darbietung“ (Z.23 f.) sei die wörtliche Rede von hoher Bedeutung, durch welche sich der Leser in die Handlung hineinversetzt fühlt, was Vogt hier als „Eindruck der Unmittelbarkeit“ (Z.25) bezeichnet. Für diese Feststellung benutzt der Autor den apagogischen Beweis, dass durch indirekte Rede „sehr viel deutlicher die Vermittlungsfunktionen des Erzählprozesses hervor [träte]“(Z.26f.), der Leser also von einer vermittelnden Instanz, dem Erzähler, durch das Geschehen geleitet wird. Des Weiteren stellt Jochen Vogt die Behauptung auf, dass die Handlung des Leitbeispiels für alle Personen zugänglich ist, also „nichts, was nicht auch von einem Anwesenden wahrgenommen werden könnte“ (Z.28f). Diese These belegt er, indem Vogt davon ausgeht, dass die Beschreibungen von Raum sowie Personen sachlich und ohne Wertungen wiedergegeben werden, sowie eingebaute Dialoge (vgl. Z. 30f.). Auffällig ist die hier benutzte hypotaktische Syntax, welche zu einer detailreichen Erklärung verhilft sowie den komplexen Gedankengang des Autors hervorhebt.

Jochen Vogt beschreibt im weiteren Verlauf den „Eindruck […] einer erzählerischen ´Objektivität´ oder ´Neutralität´“ (Z.32), wodurch es laut Vogt möglich ist von Dramatik zu sprechen. Diese sachliche Betrachtung würde laut Vogt ebenfalls „auch nicht den Anschein eines ´fiktiven Erzählers´“ (Z.34f.) machen, wodurch er nochmals hervorhebt über keine vermittelnde Instanz zu verfügen sowie über keine epische Distanz, da sich der Leser so in die Handlung hineinversetzt fühlt, als wäre er selbst eine agierende Person des Geschehens. Um diese Funktion näher zu erläutern zitiert Vogt Stanzel, welcher in seinem Werk „Typische Formen des Romans“ diese Art der Darbietung als „personale Erzählsituation“ (Z.35f.) bezeichnet. Dies meint, wie die Handlung wäre, wenn eine agierende Person über sie erzählt. Jochen Vogt meint jedoch, dass „Allerdings hier noch eine weitere begriffliche Unterscheidung angebracht ist“ (Z.37). Diese These wird hier durch das Adverb „Allerdings“ (Z.37) eingeleitet, welche die zu vorige Behauptung relativiert. Die folgende Unterscheidung belegt Jochen Vogt an seinem Leitbeispiel, da hier laut ihm die personale Erzählsituation „sachlich aber nicht aus dem Blickwinkel einer bestimmten Person geschildert [wird]“ (Z.39f.), was typisch für ein personales Erzählen wäre, da bei diesem die Wiedergabe der Perspektive einer agierenden Person der Handlung typisch sei. Somit bezeichnet Jochen Vogt die Erzählsituation seines Leitbeispiels „als ´neutrales´ Erzählen“ (Z.40). Dieses Argument relativiert der Autor jedoch, indem er eine Stelle seines Leitbeispiels zitiert, bei welcher die Erzählsituation missverstanden werden könne, da diese Stelle „einen Grenzfall von ´äußerem´ und ´innerem´ Vorgang beschreibt“ (Z.45f.). Dies könnte laut Vogt als „fiktionalisierendes Element verstanden werden“ (Z.46), wodurch sich der Leser der epischen Distanz bewusstwird und somit die Auffassung, dass er selbst Teil der Handlung ist, eingeschränkt wird. Um von dem eventuellen Missverständnis seines Leitbeispiels abzulenken greift er eine andere Textstelle des Leitbeispiels auf, bei welcher hervorgehoben wird, dass „der fiktionale Charakter des Textes erst durch den Satz verraten [wird], der unmittelbar auf die zitierte Stelle folgt“ (Z.47). Um Zustimmung zu erlangen benutzt der Autor hier das Adjektiv „Eindeutig“ (Z.47), durch welches der Leser von der Meinung des Autors überzeugt wird, da er keine mögliche Zweideutigkeit in den Betracht zieht und die These für Vogt bestätigt ist. Um diese dem Leser näher zu bringen zitiert er die passende Textstelle und erläutert sie darauf. Er erklärt, dass der skizzierten Darbietungsart nur die Schilderung der Außensicht zu Grunde liegt, diese Darbietung jedoch nicht über innere Vorgänge mehrerer Personen Bescheid weiß. Um hier Zustimmung von seiner Leserschaft zu erlangen bzw. überzeugend zu wirken, verwendet der Autor das Adverb „logischerweise“ (Z.54). Des Weiteren erwähnt Jochen Vogt, dass die Verwendung von Innensicht in Verbindung von Gedankenwiedergabe als „episches Präteritum und damit um fiktionales Erzählen“ (Z.59) zu bezeichnen ist, da dies metaphorisch „als Spur des Erzähltwerdens“ (Z.57) verstanden werden kann, welche ebenfalls Allwissenheit hervorhebt und ein Beweis für fantasievolles Erzählen ist. Auffällig an dieser Textpassage ist die von Jochen Vogt verwendete Fachsprache, welche sein Wissen über Funktionen des Erzählens bzw. allgemeine Literatur hervorhebt und somit überzeugend auf den Leser wirkt.

Sein letzter angeführter Textabschnitt setzt mit den Worten „Einschränkend muss freilich auch gesagt werden“ (Z.60) ein, welche eine von ihm folgende Relativisation anklingen lassen. Diese besagt, dass Jochen Vogt der Meinung ist, dass durch Passagen der Berichte des Erzählers über Gefühle und Gedanken der Charaktere die Personalität bzw. das Identifikationsangebot für den Leser verloren geht, weshalb Vogt behauptet, dass „der Einblick ins Innere einer Figur […] bereits auf eine andere Erzählsituation [verweist]“ (Z.62). Diese Behauptung relativiert er jedoch einleitend mit dem Adverb „Allerdings“ (Z.62), da Vogt der Meinung ist, dass die verschiedenen Erzählsituationen wechselseitig aufeinander wirken und somit zusammenfassend das personale Erzählverhalten fast nie alleine vorzufinden ist (vgl. Z.63ff.).

Auf Basis der hier vorliegenden Analyse komme ich zu dem Ergebnis, dass Jochen Vogt durch eine mehrschichtige Argumentation den Leser über die personale Erzählsituation informiert. Seine Informationen belegt er alle an demselben Beispiel, welches dem Leser als Leitfaden durch seinen Sachtext dient. Sein komplexer Gedankengang wird durch die hypotaktische Syntax unterstützt, welche ebenfalls zu einer detailreichen Erläuterung seines Fazits, dass personales Erzählverhalten fast nie alleine vorzufinden ist, verhilft.

2. Aufgabe

Der vorliegende Textauszug Z. 981-996 aus der Novelle „Die Marquise von O…“, welche von Heinrich von Kleist im Jahre 1808 verfasst wurde, soll im Hinblick auf seine Erzählsituation untersucht werden. Im Folgenden werde ich diese herausarbeiten und sie anpassenden Textstellen belegen sowie ihre Funktion erläutern, jedoch zuerst auf den Erzählkontext eingehen.

Dem Textauszug (Z.981-996) geht hervor, dass die Heimat der Marquise und deren Familie von russischen Truppen überfallen wird. Von diesen wird die Marquise vergewaltigt und schließlich von Graf F. befreit. Dieser zieht jedoch weiter, weshalb sich die Marquise nicht bei ihm bedanken kann. Darauf bekommt sie die Nachricht, dass er bei einer Schlacht um sein Leben gekommen sei, jedoch taucht er wieder auf, um die Marquise zu heiraten, welche jedoch Bedenkzeit benötigt. Sie erfährt nach einer Behandlung, dass sie schwanger ist, kann jedoch nicht den Namen des Vaters nennen. Aus diesem Grund wird sie von ihren Eltern verstoßen und erst durch die List von ihrer Mutter ist diese von der Unschuld ihrer Tochter überzeugt, weshalb die Marquise wieder in ihr Elternhaus zurückkommen darf. Der Textauszug behandelt die Situation kurz nach der Versöhnung. Darauf folgt, dass zum Vorschein kommt, dass der Graf F. der Vater des ungeborenen Kindes der Marquise ist. Dieser wird daraufhin von der Marquise verstoßen, jedoch als er ein weiteres Mal um ihre Hand anhält, willigt diese jedoch ein. Ein weiteres Wiedersehen geschieht jedoch erst wieder bei der Taufe des gemeinsamen Kindes. Schon der erste Satz des Textauszuges weist auf eine auktoriale Erzählsituation hin. Auffällig ist hier die Textpassage „dachte ob ihm die heftige Erschütterung, in welche sie ihn versetzt hatte, nicht doch gefährlich sein könnte“ (Z.981f.), da hier die Innensicht der Frau von G. nähergebracht wird, welche keine anwesende Person hätte beschreiben können, wird hier die Fiktionalität des Geschehens bzw. die epische zwischen Autor und Leser hervorgehoben, da die Textpassage auf Allwissenheit hindeutet und somit auf einen auktorialen Erzähler. Die Beschreibung „sobald sie draußen war…“ (Z.981ff.) verdeutlicht, dass der Erzähler das gesamte Geschehen im Überblick hat. Die darauffolgenden Textzeilen (Z.982ff.) sind auf Geschehenswiedergabe reduziert sodass sich der Leser in das Geschehen hineinversetzt fühlt. Ebenfalls wertet der auktoriale Erzähler das Gelispel als „leise“ (Z.988) wodurch der Leser nur das Geschehen aus dem Blickwinkel des auktorialen Erzählers erfährt. Die scheinbar reale Geschehenswiedergabe wird durch innere Vorgänge wie beispielsweise „wie es ihr schien“ (Z.988) geschmückt sodass sich der Leser durch den Gedankenbericht des Erzählers der epischen Distanz immer wieder bewusstwird. Eine weitere Stelle für fiktionales Erzählen ist die Textpassage „was er sonst in seinem Leben nicht zugegeben hatte“ (Z.990), da der Erzähler hier den Obristen und seinen Charakter ins Spiel bringt und Allwissenheit hervorhebt, da er die inneren Vorgänge mehrerer Personen kennt. Eine weitere Stelle für das auktoriale Erzählverhalten ist die Textpassage „endlich öffnete sie die Tür“ (Z.991) da hier mit dem Wort „endlich“ (ebd.) eine Wertung geschildert wird. Des Weiteren weiß er über die Innensicht der Mutter Bescheid (vgl. ebd.). Die darauffolgenden Textzeilen beschreiben die Szene der Versöhnung (vgl. Z.991 ff.). Diese verdeutlichen, dass der auktoriale Erzähler über dem Geschehen steht und somit göttlich wirkt. Er wertet die Küsse des Vaters als „lange, heiße und lechzende“ (Z.991) und der Leser sieht das Geschehen ausschließlich aus dem Blickwinkel des Erzählers. Eine weitere Wertung befindet sich in der letzten Textzeile, da er den Vater mit einem Verliebten vergleicht (vgl. Z.996).

Der Textauszug bedient sich also einer auktorialen Erzählweise. Der außenstehende Erzähler kommt hier durch die indirekte Rede, Wertungen sowie durch Allwissenheit zum Ausdruck. Diese Merkmale bewirken Ordnung und Übersicht über das Geschehen.