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Zusammenfassen lässt sich sagen, dass Vogt die personale Erzählweise anhand der Unterschiede zur auktorialen Erzählweise sowie des Beispiels aus "Buddenbrooks"(ebd.), erläutert. Sprachlich und Formal unterstützt er seine Thesen ausschließlich mit Antithesen, Metaphern und Vergleichen.
 
Zusammenfassen lässt sich sagen, dass Vogt die personale Erzählweise anhand der Unterschiede zur auktorialen Erzählweise sowie des Beispiels aus "Buddenbrooks"(ebd.), erläutert. Sprachlich und Formal unterstützt er seine Thesen ausschließlich mit Antithesen, Metaphern und Vergleichen.
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==Annika==
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Der Sachtext „Personale Erzählsituation“ von Jochen Vogt, aus dem Buch „Aspekte erzählbarer Prosa“ Seite 26-30, veröffentlicht im Jahr 1979 in Opladen, thematisiert anhand des Romans von Thomas Mann „Buddenbrooks. Zerfall einer Familie“ aus dem Jahr 1901, die personale Erzählform mit deren Erkennungsmerkmalen.
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Der Auszug lässt sich in sieben Sinnabschnitte einteilen. Einleitend wird eine Textpassage aus dem Roman dargelegt (Z.1-14), an welcher sich die nachfolgenden Erläuterungen orientieren. Voght stellt in dem Beispiel fest, dass „auf den ersten Blick keine Spuren des Erzähltwerdens“ (Z.16) vorhanden sind. Dies Bedeutet, dass der Autor keine vermittelnde Instanz in Form eines Erzählers verwendet hat. Mit der Metapher „Spuren“ (Z.160) untermauert Vogt seine These. Dies verweist zudem auf die Gattung der Dramatik, da in dieser Gattung der Leser „der Illusion [verfällt], sich selbst auf dem Schauplatz der Handlung zu befinden“ (Z.17f.). Es bedeutet, dass die Leser sich als Teil der Handlung fühlen. Um diese Behauptung im zweiten Abschnitt (Z.19-27) zu untermauern, setzt Vogt einen direkten Vergleich zu der „szenischen Darbietung der Dramatik“ (Z.19f.). Er betont das Merkmal der „sachlichen Beschreibung“ (Z.21f.) von „Raum und Requisiten“ (Z.21). Die Formulierungen von Thomas Mann ähneln eher „Regieanweisungen“ (Z.22). Durch die „ausnahmslose Verwendung [von] direkter Rede zur Wiedergabe des Gesprochenen“ (Z.24) wird die „szenische Darbietung“ (Z.24) untermauert. Durch den in Z.26 verwendeten Konjunktiv II „würde“ und „träte“, wird der in Klammern gesetzte Satz (Z.26f.) durch Hilfe des Gegenteils der „indirekten Rede“ (ebd.) untermauert. Im folgenden Abschnitt (Z.28-43) sind Argumente für die vorher genannte These. Als Untermauerung ist zum Beispiel genannt, dass „keine Einmischungen oder Wertungen“ (Z.30) des Autors erkenntlich werden. Zudem enthält die Textpassage nur „Dialoge“ (Z.31). Dies bedeutet, dass der Leser das Gefühl hat vor einer Bühne zu stehen und sich diese Interaktion ansehen könne. Es erschließt sich der Eindruck „einer erzählerischen ´Objektivität´ oder ´Neutralität´“ (Z.32). Der Erzähler reduziert sich auf die Geschehenswiedergabe. Zur Untermauerung seiner Auffassung bezieht Vogt sich im Folgenden auf Stanzen und sein Buch „Typische Formen des Romans“ von 1981. Die im Beispiel vorhandene Erzählsituation definiert Stanzel „mit dem Begriff ´personale Erzählsituation´“ (Z.35f.). Die adversative Konjunktion „Allerdings“ (Z.37) differenziert mit Hinweis auf den Buddenbrooks-Ausschnitt „´neutrales´ Erzählen“ (Z.40).  Das „fiktionalisierendes Element“ (Z.46) wird als Merkmal des auktorialen Erzähler verstanden. Die Eindeutigkeit des fiktionalen Charakters wird jedoch erst am neuen Beispiel-Zitat deutlich (vgl. Z.49-51). Die Definition des auktorialen Erzählers wird hier erläutert: „keine der tatsächlich anwesenden Personen hätte berichten können, was die kleine Tony Buddenbrooks während ihres Katechismus-Vortrag dachte“ (Z.52f.). Dem personalen Erzähler steht nur die Außensicht zur Verfügung, somit erhält dieser keinen „Einblick in ihr Bewusstsein“ (Z.55f.). Das Verb „dachte“ (Z.49) ist ein „Indiz erzählerischer `Allwissenheit´“ (Z.58) und untermauert somit den fiktionalem Charakter des Textes. Es ist der Grundlegende Beweis für ein „´episches Präteritum und damit [für] fiktionales Erzählen´“ (Z.59).
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In seinem Schlusswort betont Vogt, dass überwiegend verschiedene Erzählformen zu finden sind und selten der personale Erzähler permanent vorliegt, also „fast nie in voller Reinheit zu finden ist“ (Z.64).
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Schlussendlich wurde von Vogt deutlich, dass die hypotaktische Syntax den auktorialen Erzähler betont. Zudem wird der Leser über die Art und Weise der personalen Erzählform informiert, welches anhand des Beispieltextes verständlich dargelegt wird.
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Im Folgenden erläutere ich die Erzählsituation, wie sie im vorliegenden Textauszug aus Kleists „Die Marquise von O....“ (Z.981-996) mit Hilfe von Belegen und der Erläuterung deren Funktionen, zum Ausdruck kommt, nachdem ich kurz den Erzählkontext dargelegt habe.
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Nach der überschwänglichen Aufnahme der Marquise von ihrer Mutter, versucht die Obristin alles ihre Familie wieder zu versöhnen. Zuvor trennte sich die Familie aufgrund der unklare Verhältnisse im Zusammenhang mit der Schwangerschaft der Tochter. Nach der bedingungslosen Vereinigung der Familie nach der überzeugten Unschuldigkeit der Marquise von O.... bezogen auf ihre Schwangerschaft, sind alle Voraussetzungen für die spätere Heirat und das glückliche Ende gegeben.
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Die Textpassage enthält einige Indizien für den auktorialen Erzähler. Das Verb „dachte“ (Z.1) ist ein eindeutiger Beweis für den auktorialen Erzähler .  Die Einschübe „wie es ihr schien“ (Z.8) und „gerade wie ein Verliebter“ (Z.13) sind deutliche Kennzeichen der Innensicht. Der auktoriale Erzähler ist allwissend und kennt daher alle Gefühle, Gedanken und Ansichten der Figuren. In Zeile 9, „was er sonst in seinem Leben nicht zugegeben hatte“ ,wird verdeutlicht, dass der auktoriale Erzähler nicht nur aktuell Allwissend ist, sondern die gesamte Handlung im Überblick hat. Die Wertung „endlich“ (Z.10) betont dies nochmals. Ebenso wie die „heiße[n] und lechzende[n] Küsse“ (Z.12f.), dadurch wird der Leser beeinflusst. Das Kommentar „gerade wie ein Verliebter“ (Z.13) ist ein zusätzliches Indiz für den auktorialen Erzählers.
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Überblickend lässt sich feststellen, dass der auktoriale Erzähler immer dann deutlich werden, wenn tiefe emotionale Ereignisse geschehen. Vor allem sticht der auktoriale Erzähler mit seiner Allwissenheit und dem gesamt Überblick der Handlung hervor. Jedoch sind die Kommentare und Wertungen des Erzählers sowie seine Innensicht von ebenso hoher Bedeutung.

Version vom 10. Juni 2018, 16:55 Uhr

Korrektur 2. Klausur

Fehlerstatistik

NAME R Z Gr A W SB SA/f
Carina 7 13 7 4 7 1 2
Alina 16 33 20 34 16 5 12
Janette 19 10 8 2 7 1 2
Maike 9 27 4 5 8 2 5
Annika 16 10 3 9 5 2 2
Janina 6 17 6 6 7 1 12
Nina K. 9 16 10 12 11 2 2
Jan 4 3 3 4 6 0 5
Lara 10 12 6 7 9 1 10
Anne 5 11 2 12 15 1 4
Beispiel Beispiel Beispiel Beispiel Beispiel Beispiel Beispiel Beispiel
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Inhaltsverzeichnis

Janette

Der vorliegende zu analysierende Sachtext „Personale Erzählsituation“ aus Jochen Vogts Buch „Aspekte erzählender Prosa“aus dem Jahr 1979 erläutert die Merkmale und deren Funktionen eines personalen Erzählers.

Der Text wird eingeleitet durch einen Textauszug „von Thomas Manns ersten Roman ‚Buddenbrooks. Verfall einer Familie’“ (Z.15), der dazu dient die Merkmale und deren Funktion der personalen Erzählsituation zu veranschaulichen. Vogt behauptet, dass „auf den ersten Blick keine Spur des Erzähltwerdens“ (Z. 16)zu erkennen sei. Durch die Metapher der „Spur“ (ebd.) wird auf die fehlende „vermittelnde Distanz“ (Z.16) verwiesen. Bekräftigt wird die durch die Repetition „keine“ (ebd.). Die Zurückhaltung einer „fehlenden Instanz“ (ebd.) wird zusätzlich deutlich durch die modale adverbiale Bestimmung „auf den ersten Blick“ (ebd.) und des Verbs „scheinen“ (Z.17). Dies erläutert Vogt im darauf folgenden näher. Der Leser verfällt laut Vogt „der Illusion, sich selbst auf dem Schauplatz der Handlung zu befinden“ (z.17 f.). Dadurch lassen sich Parallelen zum Drama aufstellen. So heißt es im Text, dass dies an die szenische Darbietung der Dramatik (vgl. Z.19 f.), also des Theaters, erinnert. Um diese Illusion zu schaffen, müsste der „Raum und Requisiten“ (Z.21) „sachlich beschrieben“ (Z. 21 f.) werden. Dieser Vorgang erinnert an die Kunst des Theaters, sodass „man […] an Regieanweisungen denken“ (Z. 22) könnte. Dem zu Folge würde eine „imaginäre Bühne“ (Z. 22 f.) entstehen. Die beschriebenen Personen stehen also auf dieser fiktiven Bühne „wie Dramenfiguren“ (Z. 23). Der Leser ist dabei wie ein Zuschauer des Geschehens, da die Figuren „für sich selber stehen und sprechen“ (Z.23). Zudem wird ausschließlich die Nutzung von „direkter Rede“ (Z.24) verwendet, was ein weiteres Indiz dafür ist, das eine Parallele zum Drama herrscht, da dort „ausnahmelos[…]“ (Z. 24) im Dialog

Lorena

Aufgabe 1:

Bei dem vorliegenden Text mit dem Titel „Personale Erzählsituation“ handelt es sich um einen Auszug aus dem Sachbuch „Aspekte erzählender Prosa“, verfasst von Jochen Vogt und veröffentlicht im Jahr 1979 in Opladen. Thematisiert wird die Darstellung des personalen Erzählens.

Der zu analysierende Textauszug setzt mit einem Beispiel, entnommen aus dem Roman „Buddenbrooks. Verfall einer Familie“, verfasst von Thomas Mann und veröffentlicht im Jahr 1901, ein. Dieses Beispiel, welches sich durch die kursive Schrift vom übrigen Text abhebt, umfasst die ersten 14 Zeilen des Textauszuges und wird von Vogt als „Der Anfang von Thomas Manns erstem Roman“ (Z. 15) benannt. Weiterhin stellt Vogt in Bezug auf das Beispiel seine erste These auf, die besagt, dass im angeführten Beispiel „auf den ersten Blick keine Spuren des Erzähltwerdens [gezeigt werden]“ (Z. 16). Diese These führt er im weiteren Verlauf des Textauszuges näher aus. Vogt gibt an, dass „keine vermittelnde Instanz […] dem Leser vom Geschehen zu berichten“ (Z. 16 f.) scheine. Seiner Ansicht nach geschehe genau das „Gegenteil: [der Leser] verfällt der Illusion, sich selbst auf dem Schauplatz der Handlung zu befinden“ (Z. 17 f.). Zusammenfassend lässt sich demnach festhalten, dass Vogt anführt es läge kein auktorialer Erzähler als Vermittler der Handlung vor, sondern der Leser wäre so nahe am Geschehen, dass es so scheine, als würd er Teil der Handlung sein. Die epische Distanz, welche durch den auktorialen Erzähler in der Regel sehr groß ist, ist ohne diesen sehr gering, besonders dadurch, dass der Leser, laut Vogt, das Gefühl hat Teil der Handlung zu sein. Gemeinsam mit dem Beispiel bildet dieser erste Abschnitt (Z. 15 – 18) die Einführung in die Thematik und somit auch den ersten Sinnabschnitt des Textes.

Der zweite Sinnabschnitt (Z. 19 – 27) knüpft nicht an die im ersten Sinnabschnitt angeführte These an. Der Autor greift hier einen neuen Aspekt auf. Er merkt an, dass die Erzählweise des Beispiels „an die Darbietungsform einer anderen Literaturgattung“ (Z. 19) erinnere. Diese Darbietungsform ist die szenische Darbietung der Dramatik. Während in der Dramatik die Handlung in direkter Rede oder durch Regieanweisungen wiedergegeben wird, wird in der Epik dazu in der Regel eine Instanz, wie zum Beispiel ein auktorialer Erzähler oder eine der Figuren, die die Handlung wiedergibt, benötigt. Vogt führt an, dass es im zu Beginn benannten Beispiel so wirkt, als würde „man eine Szene […] betrachten“ (Z. 21). Im weiteren Verlauf wird dies näher erläutert. Zum einen werden, nach Vogts Aussage „Raum und Requisiten […] recht sachlich beschrieben“ (Z. 21), was zunächst nichts heißen muss, da ein auktorialer Erzähler ebenso in der Lage ist Beschreibungen auf neutraler Basis zu vermitteln. Zum anderen gibt Vogt jedoch an, dass eben diese Beschreibungen an Regieanweisungen erinnern (vgl. Z. 22). Dieser Einschub steht in Klammern und wird zudem durch die Formulierung „man könnte“ (Z. 22) eingeleitet. Diese Formulierung verallgemeinert die Erkenntnis Vogts. Jedoch muss dies nicht heißen, dass dieser Umstand anderen Lesern ebenso aufgefallen ist, doch durch diesen Einschub werden sie darauf aufmerksam gemacht und unterstützen seine Behauptung. Darüber hinaus zählt Vogt weitere Merkmale, wie „Personen befinden sich auf dieser imaginären Bühne, die wie Dramenfiguren für sich selbst stehen und sprechen“ (Z. 22 f.), „die ausnahmslose Verwendung zur Wiedergabe des Gesprochenen“ (Z. 24 f.) und der daraus resultierende „Eindruck der Unmittelbarkeit“ (Z. 25), auf, welche seine These, dass die Art und Weise, wie die Handlung im Beispiel wiedergegeben wird, an die szenische Darbietung in Dramen erinnere, unterstützen. Besonders den direkten Dialog rückt er in den Vordergrund, da indirekte Rede hauptsächlich vom auktorialen Erzähler verwendet wird und dadurch „sehr viel deutlicher die Vermittlungsfunktion des Erzählprozesses hervor[gehen würde] (Z. 26 f.). Mit diesem Einschub, der ebenfalls in Klammern aufgeführt wird, schließt der zweite Sinnabschnitt. Den folgenden Sinnabschnitt leitet der Autor mit der These „Der Text enthält – zumindest in den ersten Absätzen – nichts, was nicht auch von einem Anwesenden wahrgenommen werden könnte“ (Z. 28 f.). Das Verb „könnte“ (ebd.) steht im Konjunktiv II und soll verdeutlichen, dass wenn man die Szene nachstellen würde eben diese These, nach der Aussage Vogts, zutreffen würde. Im Folgenden zählt der Verfasser auf, was der Leser seiner Ansicht nach wahrnehmen würde. Dazu zählen „lediglich Gegenstands- und Personenbeschreibungen, die sachlich gehalten sind und keine Einmischungen oder Wertungen des Autors/Erzählers aufweisen“ (Z. 29 f.), „Berichte von äußeren Vorgängen“ (Z. 31). Laut Vogt machen all diese Dinge den Eindruck […] einer erzählerischen ‚Objektivität‘ oder ‚Neutralität‘“ (Z. 32) aus, welcher jedoch eher als „‘Darstellung‘ im Sinne der Dramatik und nicht [als] ‚Erzählung‘“ (Z. 33) bezeichnet werden sollte. Weiterhin erkennt Vogt, dass „[d]ie Erzählsituation […] weitgehend auf Geschehenswiedergabe reduziert [ist]“ (Z. 33 f.) und somit „nicht den Anschein eines ‚fiktiven Erzählers‘“ (Z. 34 f.) erweckt. Um die Erzählsituation fachlich zu benennen verweist der Autor auf den Ausdruck „‘personale Erzählsituation‘“ (Z. 36 f.), welchen er aus dem Sachbuch „Typische Formen des Romans“, verfasst von Stanzel und veröffentlicht im Jahr 1981 in Göttingen, entnommen hat. In der personalen Erzählsituation wird „die Haltung, die eine der Handlungspersonen einnehmen würde, wollte sie über das Geschehen berichten“ (Z. 36 f.), wiedergegeben. Nach Vogt lässt sich das personale Erzählverhalten in zwei Kategorien gliedern: die Handlung kann sachlich von einer unbestimmten Person (vgl. Z. 38 ff.) oder „aus der Perspektive einer der anwesenden Personen“ (Z. 41 f.) wiedergegeben werden. Mit dieser Unterscheidung endet der dritte Sinnabschnitt (Z. 28 – 42).

Da nun keine Instanz mehr vorhanden ist, die sichtlich über Allwissenheit verfügt, muss die Innen- und Außensicht der Figuren auf andere Weise angegeben werden. In den Zeilen 49 – 51 wird erneut ein Beispiel aus dem zu Beginn erwähnten Roman „Buddenbrooks. Verfall einer Familie“ entnommen. Auf dieses bezieht sich der Autor, um die Darstellung der Innen- und Außensicht zu erläutern. Er gibt an, dass „[d]er Personenbezeichnung des Wirklichkeitsbereiches […] logischerweise nur die Außensicht, die Beschreibung und Schilderung einer Figur von außen, ohne Einblick in ihr Bewusstsein, zur Verfügung [steht]“ (Z. 53 ff.). Dementsprechend kann theoretisch gesehen nur die Außensicht wiedergegeben werden. Die Innensicht kann lediglich von Figuren selbst „verbunden mit wörtlicher Gedankenwiedergabe“ (Z. 56 f.) dargestellt werden. Dies „muss dementsprechend als deutliche Ausformung der Erzählfunktion, als Spur des Erzähltwerdens, Indiz erzählerischer ‚Allwissenheit‘ angesehen werden“ (Z. 57 f.). Aus diesem Grund handelt „es sich an dieser Stelle um ‚episches Präteritum und damit um fiktionales Erzählen‘“ (Z. 59). Allerdings gibt Vogt im letzten Abschnitt seines Textes an, dass durch die „Personendarstellung in Innensicht, die Erzählsituation ihren rein personalen Charakter verliert“ (Z. 61), da es nur dem auktorialen und dem Ich – Erzähler möglich ist, die Gedanken und Gefühle einer Figur wiederzugeben. Demnach deutet „[d]er Einblick ins Innere einer Figur […] bereits auf eine andere Erzählsituation“ (Z. 62) hin. Vogt schließt den Textauszug und somit den vierten Sinnabschnitt (Z. 44 – 64) mit der Erkenntnis „dass oft in einem Text verschiedene Erzählsituationen abwechseln oder sich vermischen und dass besonders der personale Typus fast nie in voller Reinheit zu finden ist“ (Z. 63 f.).

Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass laut Vogt die Handlung in der personalen Erzählsituation aus Sicht einer bestimmten oder unbestimmten Person wiedergegeben wird. Es gibt keinen auktorialen Erzähler und somit auch keine Innensicht. Weiterhin ähnelt die personale Erzählsituation der szenischen Darstellung in der Dramatik, was in Form von Aufzählungen und den in kursiver Schreibweise aufgeführten Beispielen aus dem Roman „Buddenbrooks. Verfall einer Familie“ deutlich gemacht wird.

Aufgabe 2:

Bei dem vorliegenden Text handelt es sich um einen Auszug aus der Novelle „Die Marquise von O…“, verfasst von Heinrich Kleist und veröffentlicht im Jahr 1808. Der Textauszug thematisiert das Verhalten zwischen dem Obristen und seiner Frau und seiner Tochter, nach der Rückkehr dieser.

Die Marquise Julietta von O… lebt nach dem Tod ihres Mannes gemeinsam mit ihren beiden Kindern wieder bei ihren Eltern, dem Obristen und der Obristin von G… Die Handlung spielt zur Zeit der Koalitionskriege, was zur Folge hat, dass das Haus der Familie angegriffen wird. Während des Angriffs versuchen Soldaten die Marquise zu vergewaltigen. Nachdem diese von Graf F., einem russischen Offizier, gerettet wird, fällt sie in Ohnmacht. Nach bereits kurzer Zeit verlassen die Soldaten das Haus der Familie wieder und die Marquise hat keine Gelegenheit sich bei ihrem Retter persönlich zu bedanken. Graf F. stirbt zudem angeblich wenige Tage später auf dem Schlachtfeld. Nach einigen Wochen besucht er die Familie während einer Geschäftsreise und hält um die Hand der Marquise an. Die Marquise, welche sich eigentlich nach dem Tod ihres Mannes geschworen hatte nicht erneut zu heiraten, kann ihn erst überzeugen seine Reise fortzusetzen, als sie ihm das Versprechen gibt, bis zu seiner Rückkehr keinen anderen zu heiraten. Der Graf reist ab und die Marquise bemerkt einige Zeit später, dass sie schwanger ist. Da sie nicht weiß, wer der Vater des Kindes ist, wird sie von ihrer Familie verstoßen. Die Marquise gibt zudem eine Zeitungsannonce auf um den Vater des Kindes zu finden. Der unbekannte Vater antwortet auf die Annonce mit dem Vorschlag sie zu treffen. Die Obristin findet währenddessen mit einer List heraus, dass ihre Tochter wirklich nicht weiß, wer der Vater des ungeborenen Kindes ist und sie darf nach Hause zurückkehren und wird wieder in die Familie aufgenommen. Es stellt sich heraus, dass Graf F. der Vater des Kindes ist und auch, nachdem die Marquise sich zunächst gegen die Hochzeit sträubt, heiraten sie schließlich. Der Graf F. bezieht eine Wohnung in der Stadt und wird nach und nach in Familie aufgenommen. Auch die Marquise verzeiht ihm und sie heiraten ein zweites Mal.

Im Folgenden wird die Erzählsituation des Textauszuges mit Hilfe von Belegen erläutert und deren Funktion dargestellt. Der zu analysierende Textauszug setzt ein mit der Beschreibung „sobald sie draußen war, wischte [sie] sich selbst die Tränen ab, dachte, ob ihm die heftige Erschütterung, in welche sie ihn versetzt hatte, nicht doch gefährlich sein könnte, und ob es wohl ratsam sei, einen Arzt rufen zu lassen?“ (Z. 1 ff.). Die hier handelnde Figur ist die Obristin. Der Umstand, dass die Gedanken und somit die Innensicht der Obristin wiedergegeben, was in rein personalem Erzählen nicht möglich ist. Da auch kein Ich – Erzähler im Textauszug zu erkennen ist, handelt es sich um einen auktorialen Erzähler. Diesem ist es möglich die Gedanken und Gefühle und somit die Innensicht einer Figur zu benennen und die Handlung ebenso wie der personale Erzähler zum Beispiel durch die Personalpronomen „er“ und „sie“ wiederzugeben. Die Textpassage wird fortgeführt mit der Handlung der Obristin „sie kochte ihm für den Abend alles, was sie nur Stärkendes und Beruhigendes aufzutreiben wusste, in der Küche zusammen, bereitete und wärmte ihm das Bett, um ihn sogleich hineinzulegen, sobald er, an der Hand der Tochter, erscheinen würde, und schlich, da er immer noch nicht kam, und schon die Abendtafel gedeckt war dem Zimmer der Marquise zu“ (Z. 3 ff.). Diese gesamte Handlung, die in der Realität mehr als eine Stunde an Zeit benötigt, kann hier in deutlich kürzerer Zeit nachgelesen werden. Dies deutet auf eine Zeitraffung hin, die meist von einem auktorialen Erzähler wiedergegeben wird. Zudem vergrößert sich durch die Zeitraffung die epische Distanz, was ebenso für einen auktorialen Erzähler spricht. Der auktoriale Erzähler wird weiterhin durch Gedanken der Marquise, wie beispielsweise „Gelispel, das, wie ihr schien, von der Marquise kam“ (Z. 8) oder „was er sonst in seinem Leben nicht zugegeben hatte“ (Z. 9 f.) dargestellt. Auch die Wiedergabe von Gefühlen, wie etwa „und das Herz quoll ihr vor Freude empor“ (Z. 10 f.), ist Aufgabe des auktorialen Erzählers.

Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass ein auktorialer Erzähler vorliegt, da er die Gedanken und Gefühle der Obristin wiedergeben kann. Dem auktorialen Erzähler ist es ebenso möglich, wie es auch im Textauszug zu erkennen ist, eine Zeitraffung wiederzugeben und die epische Distanz groß zu halten.


Carina

1. Aufgabe

Der hier vorliegende Textauszug „personale Erzählsituation“ wurde von Jochen Vogt verfasst und aus seinem Werk „Aspekte erzählender Prosa“, welches 1979 in Opladen veröffentlicht wurde, entnommen. Der Sachtext thematisiert das personale Erzählverhalten in Hinblick auf seine Funktion und Bedeutung.

Jochen Vogt zitiert einleitend für seinen Sachtext den Romananfang, aus dem im Jahre 1901 erschienen Roman „Buddenbrooks. Verfall einer Familie“, verfasst von Thomas Mann. Dieser dient dem zu analysierenden Text als Leitbeispiel.

Der eigentliche Sachtext setzt mit der Behauptung ein, dass das oben genannte Leitbeispiel „auf den ersten Blick keine Spuren des Erzähltwerdens [zeigt]“ (Z.15f.). Dabei stellt die Repetition „keine“ (ebd.) die unmittelbare Nähe des Geschehens dar. Der Autor verwendet hier die Worte „auf den ersten Blick“ (Z.16) was verdeutlicht, dass er der Meinung ist den Textauszug unbedingt näher zu betrachten, um die Erzählsituation zu begreifen. Des Weiteren ist Jochen Vogt der Auffassung, dass es den Anschein macht über keinen Erzähler der Handlung zu verfügen, welchen er hier als „vermittelnde Instanz“ (Z.16) bezeichnet. Diese These erklärt Jochen Vogt, indem er die dazu antithetische Feststellung aufgreift, dass sich der Leser selbst als agierende Person im Geschehen erkennen kann, sodass er „der Illusion [verfällt]“ (Z.17) selbst zum Teil der Handlung zu werden. Diese Erläuterung sei bezeichnend für „die szenische Darbietung der Dramatik“ (Z.19f.) und nicht typisch für die Prosa, welche die eigentliche Gattung für einen Roman und somit für sein Leitbeispiel ist.

Im weiteren Textverlauf vergleicht der Autor den Textauszug mit Merkmalen eines Dramas, um seine Behauptung, dass der Text im ersten Moment an ein Drama erinnert, näher zu erläutern. Eine Übereinstimmung sei laut Vogt die sachliche Beschreibung des Ortes, welcher er mit für ein Drama typischen Regieanweisungen vergleicht (vgl. Z. 21ff.). Eine weitere Ähnlichkeit sei, dass die agierenden Personen wie im Drama „für sich selbst stehen und sprechen“ (Z.23), da es keinen leitenden Erzähler gibt. Für diese „szenische Darbietung“ (Z.23 f.) sei die wörtliche Rede von hoher Bedeutung, durch welche sich der Leser in die Handlung hineinversetzt fühlt, was Vogt hier als „Eindruck der Unmittelbarkeit“ (Z.25) bezeichnet. Für diese Feststellung benutzt der Autor den apagogischen Beweis, dass durch indirekte Rede „sehr viel deutlicher die Vermittlungsfunktionen des Erzählprozesses hervor [träte]“(Z.26f.), der Leser also von einer vermittelnden Instanz, dem Erzähler, durch das Geschehen geleitet wird. Des Weiteren stellt Jochen Vogt die Behauptung auf, dass die Handlung des Leitbeispiels für alle Personen zugänglich ist, also „nichts, was nicht auch von einem Anwesenden wahrgenommen werden könnte“ (Z.28f). Diese These belegt er, indem Vogt davon ausgeht, dass die Beschreibungen von Raum sowie Personen sachlich und ohne Wertungen wiedergegeben werden, sowie eingebaute Dialoge (vgl. Z. 30f.). Auffällig ist die hier benutzte hypotaktische Syntax, welche zu einer detailreichen Erklärung verhilft sowie den komplexen Gedankengang des Autors hervorhebt.

Jochen Vogt beschreibt im weiteren Verlauf den „Eindruck […] einer erzählerischen ´Objektivität´ oder ´Neutralität´“ (Z.32), wodurch es laut Vogt möglich ist von Dramatik zu sprechen. Diese sachliche Betrachtung würde laut Vogt ebenfalls „auch nicht den Anschein eines ´fiktiven Erzählers´“ (Z.34f.) machen, wodurch er nochmals hervorhebt über keine vermittelnde Instanz zu verfügen sowie über keine epische Distanz, da sich der Leser so in die Handlung hineinversetzt fühlt, als wäre er selbst eine agierende Person des Geschehens. Um diese Funktion näher zu erläutern zitiert Vogt Stanzel, welcher in seinem Werk „Typische Formen des Romans“ diese Art der Darbietung als „personale Erzählsituation“ (Z.35f.) bezeichnet. Dies meint, wie die Handlung wäre, wenn eine agierende Person über sie erzählt. Jochen Vogt meint jedoch, dass „Allerdings hier noch eine weitere begriffliche Unterscheidung angebracht ist“ (Z.37). Diese These wird hier durch das Adverb „Allerdings“ (Z.37) eingeleitet, welche die zu vorige Behauptung relativiert. Die folgende Unterscheidung belegt Jochen Vogt an seinem Leitbeispiel, da hier laut ihm die personale Erzählsituation „sachlich aber nicht aus dem Blickwinkel einer bestimmten Person geschildert [wird]“ (Z.39f.), was typisch für ein personales Erzählen wäre, da bei diesem die Wiedergabe der Perspektive einer agierenden Person der Handlung typisch sei. Somit bezeichnet Jochen Vogt die Erzählsituation seines Leitbeispiels „als ´neutrales´ Erzählen“ (Z.40). Dieses Argument relativiert der Autor jedoch, indem er eine Stelle seines Leitbeispiels zitiert, bei welcher die Erzählsituation missverstanden werden könne, da diese Stelle „einen Grenzfall von ´äußerem´ und ´innerem´ Vorgang beschreibt“ (Z.45f.). Dies könnte laut Vogt als „fiktionalisierendes Element verstanden werden“ (Z.46), wodurch sich der Leser der epischen Distanz bewusstwird und somit die Auffassung, dass er selbst Teil der Handlung ist, eingeschränkt wird. Um von dem eventuellen Missverständnis seines Leitbeispiels abzulenken greift er eine andere Textstelle des Leitbeispiels auf, bei welcher hervorgehoben wird, dass „der fiktionale Charakter des Textes erst durch den Satz verraten [wird], der unmittelbar auf die zitierte Stelle folgt“ (Z.47). Um Zustimmung zu erlangen benutzt der Autor hier das Adjektiv „Eindeutig“ (Z.47), durch welches der Leser von der Meinung des Autors überzeugt wird, da er keine mögliche Zweideutigkeit in den Betracht zieht und die These für Vogt bestätigt ist. Um diese dem Leser näher zu bringen zitiert er die passende Textstelle und erläutert sie darauf. Er erklärt, dass der skizzierten Darbietungsart nur die Schilderung der Außensicht zu Grunde liegt, diese Darbietung jedoch nicht über innere Vorgänge mehrerer Personen Bescheid weiß. Um hier Zustimmung von seiner Leserschaft zu erlangen bzw. überzeugend zu wirken, verwendet der Autor das Adverb „logischerweise“ (Z.54). Des Weiteren erwähnt Jochen Vogt, dass die Verwendung von Innensicht in Verbindung von Gedankenwiedergabe als „episches Präteritum und damit um fiktionales Erzählen“ (Z.59) zu bezeichnen ist, da dies metaphorisch „als Spur des Erzähltwerdens“ (Z.57) verstanden werden kann, welche ebenfalls Allwissenheit hervorhebt und ein Beweis für fantasievolles Erzählen ist. Auffällig an dieser Textpassage ist die von Jochen Vogt verwendete Fachsprache, welche sein Wissen über Funktionen des Erzählens bzw. allgemeine Literatur hervorhebt und somit überzeugend auf den Leser wirkt.

Sein letzter angeführter Textabschnitt setzt mit den Worten „Einschränkend muss freilich auch gesagt werden“ (Z.60) ein, welche eine von ihm folgende Relativisation anklingen lassen. Diese besagt, dass Jochen Vogt der Meinung ist, dass durch Passagen der Berichte des Erzählers über Gefühle und Gedanken der Charaktere die Personalität bzw. das Identifikationsangebot für den Leser verloren geht, weshalb Vogt behauptet, dass „der Einblick ins Innere einer Figur […] bereits auf eine andere Erzählsituation [verweist]“ (Z.62). Diese Behauptung relativiert er jedoch einleitend mit dem Adverb „Allerdings“ (Z.62), da Vogt der Meinung ist, dass die verschiedenen Erzählsituationen wechselseitig aufeinander wirken und somit zusammenfassend das personale Erzählverhalten fast nie alleine vorzufinden ist (vgl. Z.63ff.).

Auf Basis der hier vorliegenden Analyse komme ich zu dem Ergebnis, dass Jochen Vogt durch eine mehrschichtige Argumentation den Leser über die personale Erzählsituation informiert. Seine Informationen belegt er alle an demselben Beispiel, welches dem Leser als Leitfaden durch seinen Sachtext dient. Sein komplexer Gedankengang wird durch die hypotaktische Syntax unterstützt, welche ebenfalls zu einer detailreichen Erläuterung seines Fazits, dass personales Erzählverhalten fast nie alleine vorzufinden ist, verhilft.

2. Aufgabe

Der vorliegende Textauszug Z. 981-996 aus der Novelle „Die Marquise von O…“, welche von Heinrich von Kleist im Jahre 1808 verfasst wurde, soll im Hinblick auf seine Erzählsituation untersucht werden. Im Folgenden werde ich diese herausarbeiten und sie anpassenden Textstellen belegen sowie ihre Funktion erläutern, jedoch zuerst auf den Erzählkontext eingehen.

Dem Textauszug (Z.981-996) geht hervor, dass die Heimat der Marquise und deren Familie von russischen Truppen überfallen wird. Von diesen wird die Marquise vergewaltigt und schließlich von Graf F. befreit. Dieser zieht jedoch weiter, weshalb sich die Marquise nicht bei ihm bedanken kann. Darauf bekommt sie die Nachricht, dass er bei einer Schlacht um sein Leben gekommen sei, jedoch taucht er wieder auf, um die Marquise zu heiraten, welche jedoch Bedenkzeit benötigt. Sie erfährt nach einer Behandlung, dass sie schwanger ist, kann jedoch nicht den Namen des Vaters nennen. Aus diesem Grund wird sie von ihren Eltern verstoßen und erst durch die List von ihrer Mutter ist diese von der Unschuld ihrer Tochter überzeugt, weshalb die Marquise wieder in ihr Elternhaus zurückkommen darf. Der Textauszug behandelt die Situation kurz nach der Versöhnung. Darauf folgt, dass zum Vorschein kommt, dass der Graf F. der Vater des ungeborenen Kindes der Marquise ist. Dieser wird daraufhin von der Marquise verstoßen, jedoch als er ein weiteres Mal um ihre Hand anhält, willigt diese jedoch ein. Ein weiteres Wiedersehen geschieht jedoch erst wieder bei der Taufe des gemeinsamen Kindes. Schon der erste Satz des Textauszuges weist auf eine auktoriale Erzählsituation hin. Auffällig ist hier die Textpassage „dachte ob ihm die heftige Erschütterung, in welche sie ihn versetzt hatte, nicht doch gefährlich sein könnte“ (Z.981f.), da hier die Innensicht der Frau von G. nähergebracht wird, welche keine anwesende Person hätte beschreiben können, wird hier die Fiktionalität des Geschehens bzw. die epische zwischen Autor und Leser hervorgehoben, da die Textpassage auf Allwissenheit hindeutet und somit auf einen auktorialen Erzähler. Die Beschreibung „sobald sie draußen war…“ (Z.981ff.) verdeutlicht, dass der Erzähler das gesamte Geschehen im Überblick hat. Die darauffolgenden Textzeilen (Z.982ff.) sind auf Geschehenswiedergabe reduziert sodass sich der Leser in das Geschehen hineinversetzt fühlt. Ebenfalls wertet der auktoriale Erzähler das Gelispel als „leise“ (Z.988) wodurch der Leser nur das Geschehen aus dem Blickwinkel des auktorialen Erzählers erfährt. Die scheinbar reale Geschehenswiedergabe wird durch innere Vorgänge wie beispielsweise „wie es ihr schien“ (Z.988) geschmückt sodass sich der Leser durch den Gedankenbericht des Erzählers der epischen Distanz immer wieder bewusstwird. Eine weitere Stelle für fiktionales Erzählen ist die Textpassage „was er sonst in seinem Leben nicht zugegeben hatte“ (Z.990), da der Erzähler hier den Obristen und seinen Charakter ins Spiel bringt und Allwissenheit hervorhebt, da er die inneren Vorgänge mehrerer Personen kennt. Eine weitere Stelle für das auktoriale Erzählverhalten ist die Textpassage „endlich öffnete sie die Tür“ (Z.991) da hier mit dem Wort „endlich“ (ebd.) eine Wertung geschildert wird. Des Weiteren weiß er über die Innensicht der Mutter Bescheid (vgl. ebd.). Die darauffolgenden Textzeilen beschreiben die Szene der Versöhnung (vgl. Z.991 ff.). Diese verdeutlichen, dass der auktoriale Erzähler über dem Geschehen steht und somit göttlich wirkt. Er wertet die Küsse des Vaters als „lange, heiße und lechzende“ (Z.991) und der Leser sieht das Geschehen ausschließlich aus dem Blickwinkel des Erzählers. Eine weitere Wertung befindet sich in der letzten Textzeile, da er den Vater mit einem Verliebten vergleicht (vgl. Z.996).

Der Textauszug bedient sich also einer auktorialen Erzählweise. Der außenstehende Erzähler kommt hier durch die indirekte Rede, Wertungen sowie durch Allwissenheit zum Ausdruck. Diese Merkmale bewirken Ordnung und Übersicht über das Geschehen.


Maike

1. Aufgabe

Der vorliegende Textauszug aus dem Sachtext „Personale Erzählsituation“, aus dem Buch „Aspekte erzählender Prosa“, geschrieben von Jochen Vogt und veröffentlicht 1979 in Opladen, thematisiert die personale Erzählsituation, an Hand eines Auszugs eines Romans von Thomas Mann.

Vogts Text lässt sich in vier Sinnabschnitte einteilen. Der erste Sinnabschnitt (Z. 1- 14), ist ein Auszug aus Thomas Manns Roman „Buddenbrooks. Zerfall einer Familie“ (vgl. Z. 15f). Der Auszug enthält einige Beschreibungen, welche dem Leser helfen sich besser in die Situation hineinversetzen zu können (vgl. Z. 2ff). Durch die Verwendung von ausschließlich wörtlicher Rede hat der Leser die Möglichkeit, sich in das Beschriebene hineinzuversetzen und das Gefühl zu haben, er sei vor Ort, da keine Gedanken geschildert werden, sondern nur Handlungen, welche man sehen und hören kann (vgl. Z. 7ff). Auf Grund der oben genannten Handlungen ist der erste Sinnabschnitt ein Beispiel für eine personale Erzählsituation, vor allem, da es keine höhere Instanz gibt, welche Handlungen und Innensicht schildert. Außerdem wirkt der ausgewählte Auszug von Manns Roman seriös, da Fachwörter wie „Katechismus“ (Z.13) oder „revidier“ (Z.14) verwenden wurden.

Im zweiten Sinnabschnitt (Z. 15-27) vergleicht Vogt Thomas Manns Roman, von welchem im ersten Sinnabschnitt die Rede ist, mit Dramen. Zuerst erläutert der Autor, es gäbe in Manns Roman keine vermittelnde Instanz (vgl. Z. 16), das heißt die Erzählsituation sei nicht auktorial. Des Weitern meint Vogt, der Leser verfalle der Illusion, er befinde sich selbst auf dem Schauplatz der Handlung (vgl. Z. 17f), also dass eine personale Erzählsituation vorliege. Dann folgt der Vergleich, von welchem ich eben schon einmal gesprochen habe. Vogt meint, „Raum und Requisiten werden recht sachlich beschrieben“ (Z. 21), dies ähnle den Regieanweisungen eines Dramas (vgl. Z. 22). Des Weiteren meint der Autor, dass durch „die ausnahmslose Verwendung [von] direkter Rede, zur Wiedergabe des Gesprochenen“ (Z. 24f) ebenfalls eine eindeutige Parallele zur Form der Dramatik vorliegt. Die direkte Dialogform trage zudem zum Eindruck der Unmittelbarkeit beim Leser bei (vgl. Z. 25). Die oben genannten Parallelen zu Dramen sind zu dem Aspekte für eine personale Erzählsituation, womit erneut deutlich wird, dass in Thomas Manns Roman eine personale Erzählsituation herrscht.

Im dritten Sinnabschnitt (Z. 28-43) wird der Sachtext „Typische Formen des Romans“ , veröffentlicht 1981 in Göttingen, von Stanzel in Betracht gezogen. Vogt sagt, in Manns Roman, „zumindest in den ersten Absätzen“ (Z. 28) seien bloß Gegenstands- und Personenbeschreibungen vorzufinden, welche sachlich seien und keine Wertung oder Meinung des Autors beinhalten (vgl. Z. 29f). Durch weiterhin verwendete seriöse Sprache, „Der übergreifende Eindruck ist der einer erzählerischen ‘Objektivität‘ oder ‘Neutralität‘“ (Z. 31f), wird ein Bezug zum ersten Sinnabschnitt hergestellt, wodurch der Bezug zu Manns Roman erneut deutlich wird. Vogt nimmt dann Bezug zum zweiten Sinnabschnitt, da er erneut zur Aussage bringt, dass man eher von einer Darstellung in Bezug auf die Dramatik, als von einer Erzählung (vgl. Z. 32f). Der Autor nimmt Stellung zu einem Buch von Stanzel, wodurch Vogt meint, Stanzel nenne diese Form des Erzählens die personale Erzählsituation, (vgl. Z. 35f). Jedoch gäbe es einen Unterschied, in Manns Roman würde das Geschehen sachlich beschrieben, jedoch nicht aus der Sicht einer bestimmten Person (vgl. Z. 37ff). Dadurch könne man die Art des Erzählens im Roman „Buddenbrooks“ als „neutrales“ Erzählen betiteln (vgl. Z. 40), also als eine sachliche Schilderung, von der Form des personalen Erzählens könne man nur sprechen, wenn die Geschehnisse aus der Perspektive einer anwesenden Person geschildert werden (vgl. Z. 41f).

Der vierte und letzte Sinnabschnitt (Z. 44-64) gibt zuletzt eine Erklärung über die Erzählsituation in Manns Roman. Vogt spricht zunächst über ein Wechselspiel zwischen innerem und äußerem Vorgang und dass so, der Eindruck des fiktionalen Erzählens aufkomme (vgl. Z. 45ff). Er gibt dem Leser erneut einen Auszug der Gedanken von Tony Buddenbrooks geschildert wird (vgl. Z. 49ff). Dadurch, dass die Gedanken beschrieben wurden, kann die vorliegende, keine personale Erzählsituation sein, da eine erzählende Figur nur über die Außensicht verfügt und die Gedanken anderer Figuren nicht kennt (vgl. Z. 54ff). Da dann der Ausdruck „erzählerische[r] Allwissenheit“ (Z. 58) fällt, wird klar, dass es eine höhere Instanz geben muss, welche von oben den gesamten Überblick über die Handlung haben muss und über Innen- und Außensicht verfügt. Der Autor Vogt meint jedoch, dass durch die Innensicht, die Erzählsituation ihren rein personalen Charakter verliere (vgl. Z. 61f), da der Einblick ins Innere einer Figur bereits auf eine andere Erzählsituation hinweise (vgl. Z. 62). Vogt kommt letzten Endes zu dem Entschluss, dass sich „oft in einem Text verschiedene Erzählsituationen abwechseln oder sich vermischen“ (Z. 63), wie also auch in Thomas Manns Roman „Buddenbrooks. Verfall einer Familie“. Außerdem meint der Autor, der personale Typus der Erzählsituation sei fast nie in voller Reinheit zu finden (vgl. Z. 64).

Alles in allem, lässt sich sagen, dass Vogts Sachtext „Personale Erzählsituation“ durch die Verwendung von anderen Texten, deutlich macht, was personales Erzählen ist und in welcher Form es vorliegt.

2. Aufgabe

Im Folgenden werde ich die Erzählperspektive im vorliegenden Textauszug (Z.981-996) der Novelle „Dir Marqusie von O…“, geschrieben von Heinrich von Kleist und veröffentlich 1808, erläutern.

Der vorliegende Textauszug thematisiert die Versöhnung von Vater und Tochter. Vor diesem Auszug wurde die Marquise von ihren Eltern verstoßen, da sie schwanger ist und nicht weiß, wer der Vater ist, für die Eltern widerspricht das den gesellschaftlichen Konventionen und sie schieben ihre Tochter ab. Die Marquise zieht dann mit ihren beiden Kindern in das Landhaus der Familie. Sie lässt einen Aufruf in die Zeitung setzen, der Vater des Kinder solle sich melden. Nun glaubt die Mutter, die Obristin, ihrer Tochter sie wisse nicht wer der Vater sei und nimmt sie und ihre Enkel wieder mit zu sich nach Hause. Der Vater der Marquise entschuldigt sich, dann folgt der vorliegende Textauszug. Es kommt raus, dass der Graf von F. , welcher die Marquise gerettet und ihr bereits einen Heiratsantrag gemacht hat, der Vater des unehelichen Sohns ist. Die Marquise ist wütend, heiratet ihn jedoch wegen der gesellschaftlichen Konventionen. Bei der Taufe des gemeinsamen Sohnes bringt der Graf viele teure Geschenke mit. Die Marquise und er heiraten zuletzt ein zweites Mal, welche dann eine Liebesheirat ist.

Im vorliegenden Textauszug vermischen sich zwei Erzählsituationen, personale und auktoriale. Da gesagt wird, die Obristin wische sich die Tränen weg, sobald sie draußen war (vgl. Z. 982), geht man zuerst von einer personalen Erzählsituation aus. Als dann jedoch die Gedanken der Obristin genannt werden (vgl. Z. 982ff), wird schnell klar, dass nun ein auktoriales Erzählverhalten vorliegt. In einer Aufzählung wird beschrieben, was die Obristin für ihren Mann alles tut, sie kocht und wärmt das Bett (vgl. Z. 984ff). Weiterhin wird beschrieben, dass sie zum Zimmer der Marquise geht, an der Tür lauscht und durch das Schlüsselloch schaut (vgl. Z. 989ff), so wird wieder die personale Erzählsituation klar, da keine Gedanken genannt werden, sondern nur die Außensicht. Als die Obristin sieht, dass die Marquise auf ihres Vaters Schoß sitzt, wird gesagt, er würde dies im Leben nie zugeben (vgl. Z. 991f). Diese kurze Aussage ist wieder auktorial erzählt, da dies niemand wissen kann, weil es eine Innensicht ist. Nun folgen nur wieder Beschreibungen der Handlung, der Obristin, da sie die Tür öffnet und sieht, dass „die Tochter still, mit zurückgebeugtem Nacken, […] in des Vaters Armen lieg[t]“ (Z. 993f) und der Vater sie küsse (vgl. Z. 994f), so wird klar, dass zum Schluss des Textauszug, wie am Anfang des Auszugs, wieder ein personales Erzählverhalten vorleigt.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass sich in dem Textauszug aus „Die Marquise von O…“ ein personales und ein auktoriales Erzählverhalten abwechseln, wobei das personale Erzählverhalten über Hand nimmt.

Luisa

Der vorliegende Textauszug ,,Personale Erzählsituation" stammt aus dem Buch ,,Aspekte erzählender Prosa", welches von Jochen Vogt geschrieben wurde und im Jahre 1979 in Opladen veröffentlicht wurde. Thematisiert wird der personale Erzähler und dessen Wirkung zu Beginn des Romans ,,Buddenbrooks. Verfall einer Familie" von Thomas Mann.

Der Autor teilt den Text in vier Sinnabschnitte ein, da er vier verschiedene Aspekte der Erzählsituation, die vorliegt, erläutert. Der erste Sinnabschnitt (Z.15-18) leitet in das Thema ein, da der Autor sich auf den vorherigen Textauszug (Z.1-14) aus ,,Buddenbrooks" bezieht und seine Hauptthese aufstellt, es seien ,,auf den ersten Blick keine Spuren des Erzähltwerdens" (Z.16) erkennbar. Dabei zeigt der Ausdruck ,,auf den ersten Blick" (ebd.) die Skepsis des Autors und signalisiert die spätere Veränderung des Erzählverhaltens. An dieser Stelle nutzt Vogt die Metapher ,,Spuren" (Z. 16) sowie das nicht vorhandene Erzähltwerden, um zu verdeutlichen, dass scheinbar kein Erzähler vorhanden sei. Darauffolgend führt der Autor an, dass ,,Keine vermittelnde Instanz [...] dem Leser vom Geschehen zu berichten" (Z.16f.) scheine. Mit dieser These unterstreicht der Autor seine vorherige Aussage, indem er die ,,vermittelnde Instanz" (ebd.), welche er mit der Repetitio ,,keine" (Z.16) anführt, als Erzähler intendiert. Zum Ende des Sinnabschnittes führt der Autor einen Übergang zum nächsten Aspekt und somit zum nächsten Sinnabschnitt an, indem er anführt, dass der Leser im vorliegenden Textbeispiel ,,der Illusion, sich selbst auf dem Schauplatz der Handlung zu befinden" (Z.17f.) verfalle. Zudem untermalt das Verb ,,scheinen" (Z.17) die spätere Wendung des Erzählverhaltnes. Hier erläutert er die vorherige These genauer und weist dabei indirekt bereits auf die Parallelen zur Lyrik hin, auf die er im drauffolgenden Sinnabschnitt eingeht. Der zweite Sinnabschnitt(Z.19-42) thematisiert die Gemeinsamkeiten mit der Literaturgattung Dramatik. Der Autor beginnt mit der Feststellung, dass ,,Raum und Requisiten [...] recht sachlich beschrieben" (Z.21f.) seien, was an die vorherige ,,Darbietungsform einer anderen Literaturgattung" (Z.19) also ,,an die szenische Darbietung der Dramatik" (ebd.) erinnere. Die ,,imaginären Bühne" (Z.22f.), die vorhanden sei, auf denen sich ,,Personen befinden" (Z.22) setzt der Autor mit den ,,Dramenfiguren [die] für sich selbst stehen und sprechen" (Z.23) in Beziehung. Das erweckt den Anschein, dass die direkte Rede in dem Roman im Vordergrund steht, da in einem Drama die Figuren für sich selbst sprechen und es keinen Erzähler gibt, der die indirekte Rede verwendet, um für die Figuren zu sprechen. Des Weiteren behauptet der Autor, es seien ,,lediglich Gegenstands und Personenbeschreibungen, die sachlich gehalten" (Z.29f.) wären. Es gäbe weder ,,Wertungen des Autors/Erzählers" (Z.30) noch ,,Einmischungen" (ebd.), was daraufhin weist, dass es nur ,,Dialoge in direkter Wechselrede"(Z.319 gebe, damit will der Autor veranschaulichen, dass ein Merkmal des auktorialen Erzählverhalten vorhanden ist. Daraus schlussfolgert der Autor, dass es eine ,,erzählerische ,Objektivität' oder ,Neutralität'(Z.32) gebe, was der Dramatik ähnlicher sei als einer ,,Erzählung"(Z.33). Zudem behauptet der Autor, dass ,,die Erzählfunktion [...] weitgehend auf Geschehenswiedergabe reduziert" (Z.34f.) sei, als was ,,nicht den Anschein eines fiktiven Erzählers" (Z.34f.) erwecke. Diese vorliegende Behauptung stützt der Autor mit der Aussage von Stanzel, da dieser sagt, dass ,,bezeichnet die hier skizzierte epische Darbietungsart mit dem Begriff ,,personale Erzählsituation" (Z.35f.), wobei damit die Haltung gemeint sei, die Personen einnehmen (vgl.Z.36). Ein weiterer Aspekt, den der Autor anspricht, ist dass ,,eine weitere begriffliche Unterscheidung angebracht" (Z.37) sei, da ,,die Spielart personalen Erzählens, die in den ersten Buddenbrooks-Absätzen vorliegt [...], als ,neutrales' Erzählen charakterisieren" (Z.37ff.) werde. Am Ende des zweiten Sinnabschnittes wird die Wendung der Erzählsituation deutlich, da der Autor nun die Behauptung aufstellt, das ,,die Geschehensdarbietung aus der Perspektive einer der anwesenden Personen" (Z.41) seien, was auf die vorhandene personale Erzählsituation hinweist.

Der letzte Sinnabschnitt (Z.44-48) differenziert zwischen der äußeren und inneren Wahrnehmung. Der Autor stellt die Behauptung auf, dass ,,einen Grenzfall von ,äußeren' und ,innerem' Vorgang" (Z.45f.) sein soll, worunter der Autor versteh, dass es eine Differenz zwischen einer inneren, als personalen, und einer äußeren Wahrnehmung geben solle. Die adversative Konjunktion ,,Allerdings" (Z.47) leitet das Gegenteil ein und somit eine kommende Wendung des Erzählverhaltens in dem Textauszug des Buches ,,Buddenbrooks" von Thomas Mann. Zudem nennt er Autor ein weiteres Merkmal, nämlich den ,,fiktionale[n] Charakter" (Z.47) des Textes. Dies belegt der Autor an einem Beispiel des Textes, indem die Innensicht einer einzelnen Person geschildert werden, woran man den auktorialen Erzähler erkennt. Da nur der auktoriale Erzähler die Innensicht einer einzelnen Person kennt (vgl.52ff.). Nach dieser aufgestellten These folgt die Wendung der anfänglichen nicht vorhandenen Erzählsituation, da der Autor behauptet, dass ,,dem Gedankenbericht des Erzählers" (Z.60) auf eine auktoriale Erzählsituation hinweist, da das ,,Indiz erzählerischer ,Allwissenheit" (Z.58) nur für den auktorialen Erzähler spricht, weil der personale Erzähler nur eine Sicht kennt, aus welcher er erzählt. Somit stellt der Autor fest, dass im Text ,,verschiedene Erzählsituationen" (Z.63) seien, welche nie ,,in voller Reinheit zu finden" (Z.64) seien. Zusammenfassend kann man sagen, dass die Analyse des vorliegenden Sachtextes deutlich macht, dass das personale Erzählverhalten nie alleine in einem Text vorliegt und oftmals mit dem auktorialen Erzähler in einem Text vorkommt. Die sprachlich- formalen Aspekte untermauern die Glaubwürdigkeit des Autors, der anhand von wissenschaftlichen Belegen und Zitaten seine These verdeutlicht.


Nina K.

Der vorliegende Sachtext „Personale Erzählsituation“, aus dem Buch „Aspekte erzählender Prosa“ von Jochen Vogt und 1979 erschienen, thematisiert den personalen Erzähler und seine Merkmale.

Der Sachtext beginnt mit dem ersten Sinnabschnitt (Z.1-14) und dem einleitendem Beispiel aus „Thomas Manns erstem Roman ‘Buddenbrooks. Verfall einer Familie‘, erschienen 1901“ (Z.15f.). Dieser Textauszug dient dem Sachtext als roter Faden und somit als immer wiederkehrendes Beispiel zur Verdeutlichung. Somit beginnt Vogt mit der Feststellung, dass das Beispiel „auf den ersten Blick keine Spuren des Erzähltwerdens [zeigt]“ (Z.16). Diese Untersuchung des Textes bezeichnet er, wie an „auf den ersten Blick“ (Z.16) erkennbar, als oberflächlich und deutet indirekt an, im Folgenden das Beispiel näher zu untersuchen. Mit „Keine vermittelnde Instanz scheint dem Leser vom Geschehen zu berichten […]“ (Z.16f.) legt er die Funktion beziehungsweise die Wirkung des fehlenden Erzähltwerdens dar. Dies ist ebenfalls der Fall in „er verfällt der Illusion, sich selbst auf dem Schauplatz der Handlung zu befinden“ (Z.17f.), wobei hier darüber hinaus auch das erste Merkmal des personalen Erzählers angeführt wird, nämlich Teil des Geschehens zu sein.

Der nächste Sinnabschnitt (Z.19-26) beginnt mit der Anführung der „szenischen Darbietung der Dramatik“ (Z.19f.), sodass Vogt neben der Epik zeigt, dass der personale Erzähler auch in anderen Gattungen, wie der Dramatik existiert. Dieser Vergleich wird in „wie Dramenfiguren“ (Z. 23) deutlich. Mit „Auch hier“ (Z.21) zieht Vogt den direkten Vergleich zum anfangs angeführten Beispiel und bezieht sich mit „Auch hier scheint man eine Szene zu betrachten“ (Z.21) auf Thomas Manns Roman. Die informative Feststellung „Raum und Requisiten werden sachlich beschrieben“ (Z.21f.) steht im Zusammenhang mit dem Kommentar „man könnte an Regieanweisungen denken“ (Z.22), der ein veranschaulichender Vergleich ist. Das Nomen „Unmittelbarkeit“ (Z.25) verdeutlicht abermals die breits anfangs angeführte Illusion „[…], sich selbst auf dem Schauplatz der Handlung zu befinden“ (Z.17), da es Nähe zeigt. Dieses Nomen steht im Zusammenhang mit der „direkten Dialogform“ (Z.25), die ein typisch für die Dramatik ist, die wiederum in Beziehung zum personalen Erzähler steht, da sie komplett in „direkter Rede“ (Z.24) verfasst ist, und somit aus der Perspektive einer Figur geschrieben ist. In Zeile 26 folgende ist wieder der gegensätzliche Fall zur, in diesem Fall, direkten Rede darstellt. Dies zeigt der Konjunktiv, erkennbar am Verb „würde“ (Z.26). Dadurch wird abermals ein Vergleich gezogen, durch den Vogt von seinem Inhalt überzeugt. In der Correctio „Der Text enthält- zumindest in den ersten Absätzen- […]“ (z.28) bezieht sich Vogt abermals auf das Beispiel. Es folgt eine Aufzählung von Feststellungen (vgl. Z.29ff.), deren Wirkung er zusammenfassend durch die Nomen „‘Objektivität‘ und ‚Neutralität‘“ (Z.329 benennt. Somit zählt Vogt auch die Gegenseiten des personalen Erzählens auf, da sie, wie er behauptet, manchmal den Eindruck einer sachlichen Wiedergabe machen. Dies untermalt er durch die Gegenüberstellung von „‘Darstellung‘“ (Z.33) und „‘Erzählung‘“ (Z.33). Mit der Darstellung ist hierbei die ausschließlich sachliche Wiedergabe gemeint, wobei Erzählungen ausgeprägt und ausgeschmückt wiedergegeben werden.

Im Folgenden wir gesagt, dass diese Art der Wiedergabe „nicht den Anschien eines ‚fiktiven Erzählers‘“ (Z.34f.) erwecke. Hierbei spricht Vogt den Gegensatz zum personalen Erzähler an, nämlich den auktorialen. Diese weitere Anführung eines Gegensatzes dient abermals zur Veranschaulichung und zum Vergleich, um die Unterschiede zu betonen. Vogt zieht also das Fazit, dass das personale Erzählen auch den Eindruck der Neutralität vermitteln könne, wobei dies nicht in der Dramatik vorzufinden sei. Anhand von „Stanzel“ (Z. 35) lässt sich feststellen, dass Vogt sich auf den Literaturwissenschaftler Stanzel und sein Werk „Typische Formen des Romans“ aus dem Jahr 1981 bezieht um seinem Inhalt Seriosität zu verleihen. Auffällig ist hierbei, dass erstmals der Begriff „‘personale Erzählsituation‘“ (Z.35f.) fällt. Vogt hat also erst ein paar Merkmale, wie den Glauben Teil des Geschehens zu sein, genannt und benennt erst zum jetzigen Zeitpunkt des Textes den Begriff. Dies verdeutlicht, dass er sich in seinem Sachtext dem Thema aufbauend nähert, damit der Leser den Text besser versteht. In „gemeint ist die Haltung, die eine der Handlungspersonen einnehmen würde, wollte sie über das Geschehen berichten“ (Z.36f.) erklärt bzw. gibt er wieder, was mit dem Begriff gemeint ist. Im letzten Teil dieses Sinnabschnittes (Z. 28-42) spricht Vogt den Idealfall des personalen Erzählers an, was an „sollte“ (Z.42) deutlich wird. Statt neutralem Wiedergeben solle das „[…] ‚personale […]‘ Erzählen im engeren Sinne die Geschehensdarbietung aus der Perspektive einer der anwesenden Personen […]“ (Z.41f.) sein.

Ab Zeile 44 des letzten Sinnabschnittes (Z.44-64), wird kurz auf das anfängliche Beispiel eingegangen. Mit dem Konjunktiv „könnte“ (Z.44) fügt Vogt an, dass eine Textstelle missverstanden bzw. anders gedeutet werden könnte. Er deutet also an, dass das Beispiel nicht komplett personal erzählt wird, indem er feststellt, dass „‘äußere […] und ‚innere[…]‘“ (Z.45) Vorgänge beschrieben werden. Die Innensicht ist jedoch ein Merkmal des auktorialen Erzählers. Neben diesen ersten Hinweisen findet Vogt jedoch mehr Belege dafür, dass das Beispiel nicht rein personal erzählt ist (vgl. Z.49ff.). Seine inhaltliche Schlussfolgerung ist diese, dass „[k]eine der tatsächlich anwesenden Personen hätte berichten können, was die kleine Tony Buddenbrooks während ihres Katechismus-Vortrags dachte“ (Z.52f.). Vogt nimmt also das, was den personalen Erzähler ausmacht (nämlich, dass das Geschehen aus der Perspektive einer Person wiedergegeben wird) und wendet das auf dieses Beispiel an und kommt zu dem Entschluss bzw. zur Feststellung, dass sich in dem Textauszug auch Spuren des auktorialen Erzählers befinden. Der personale Erzähler hätte folglich nicht wissen können, was Ton Buddenbrook dachte. Diese Feststellung wird durch das Adverb „logischerweise“ (Z.54) bekräftigt, in welcher Vogt wieder erklärt, weshalb es sich hierbei um einen auktorialen Erzähler handelt. Mit „Ausformung der Erzählfunktion“ (Z.57) ist hierbei gemeint, dass das hiergenannte Merkmal der Innensicht sehr charakteristisch für den auktorialen Erzähler ist und dass es sich beinahe offensichtlich um auktoriales Erzählen handelt. Zudem wird die „Spur des Erzähltwerdens“ (Z.67f.) erwähnt. Da der auktoriale Erzähler über die „‘Allwissenheit‘“ (Z.58) verfügt, die eine unmenschliche, fast göttliche Fähigkeit ist, ist sich der Leser beim lesen der Erzählung stets bewusst, dass er etwas vermittelt bekommt. Das bezeichnet Vogt hier als „Spur des Erähltwerdens“ (ebd.), aus der, laut Vogt, unweigerlich Allwissenheit zu schließen ist. Daraufhin wird zusammengefasst, dass es sich um „‘episches Präteritum und damit um fiktionales Erzählen‘ handelt“ (Z.59). Er behauptet hierbei, dass das Erzählen in Vergangenheitsform ein weiteres Merkmal des auktorialen Erzählers sei. Am Ende geht Vogt, erkennbar am Adverb „einschränkend“ (Z.60) und am Adverb „freilich“ (Z.60), darauf ein, dass durch Textpassagen, die auktorial erzählt werden, der „rein personale [..] Charakter“ (Z.61) verloren gehe. Mit dem, oft im Sachtext wiederzufindenden, hypotaktischen Satzbau, erkennbar an „Allerdings zeigt sich, dass oft in einem Text verschiedene Erzählsituationen abwechseln oder sich vermischen und dass besonders der personale Typus fast nie in voller Reinheit zu finden ist“ (Z.62ff.), wird der Inhalt und seine Seriosität unterstützt.

Zusammenfassend ist zu sagen, das Jochen Vogt in seinem Sachtext über den personalen Erzähler schreibt, indem er in erster Linie ein Beispiel aus Thomas Manns Roman als roter Faden und zur Erläuterung nutzt. Darüber hinaus erklärt er viele Merkmale des personalen Erzählers, indem er sie durch die Gegenüberstellung der Gegensätze oder durch Vergleiche näher erläutert. Zudem stellt er fest, dass das personale Erzählen auch neutral wirken kann, und dass viele Erzählungen Spuren des auktorialen Erzählen aufweisen, also selten dem Idealtyp entsprechen. All dies untermauert er durch Vergleiche, hypotaktischen Satzbau, Correctios und einen kohärenten Textaufbau.



2. Aufgabe

Im Folgenden wird die Erzählsituation im Textauszug (Z.981-996) aus Heinrich von Kleists Novelle „Die Marquise von O…“ unter Anführung von Belegen näher betrachtet.

Die Marquise von O… lebt zusammen mit ihren Eltern im Familienhaus und wird eines Tages überfallen und angegriffen. Sie fällt in Ohnmacht und wird vermeintlich vom Graf F… gerettet. Er fragt sie ob sie ihn heiraten möchte, woraufhin die Marquise vor Überraschung erst keine Antwort darauf hat. Der Graf F… muss auf eine Dienstreise nach Neapel. In der Zwischenzeit jedoch stellt sich heraus, dass die Marquise schwanger ist. Sie hat keine Ahnung, wer der Vater ist und wird von ihren Eltern wegen angeblicher Lügen verstoßen. Die Mutter sorgt sich jedoch nach einiger Zeit um sie und reist zu ihr, um sie mit einer List zu testen. Dabei stellt sie fest, dass ihre Tochter die Wahrheit sagte und schämt sich dafür, dass sie ihr misstraute. Die Marquise zieht zurück ins Elternhaus, wo der Vater sie ebenfalls mit Reue empfängt. Die vorliegende Textstelle handelt davon, wie die Mutter den Obristen und die Marquise zusammen sieht. Sie sitzt auf seinem Schoß und schläft, während er sie küsst. Im späteren Verlauf der Novelle heiratet die Marquise den Grafen F…, der der Vater ihrer Kinder ist und der sie vergewaltigt hat, weil sie wieder bei ihren Eltern ist und die sie dazu überreden.

Im vorliegenden Textauszug lässt sich schon am ersten Satz erkennen, dass es sich um auktoriales Erzählverhalten handelt. Am Verb „dachte“ (Z.981) lässt sich erschließen, dass es sich hierbei um die Innensicht der Obristin handelt, da ein personaler Erzähler nicht wissen kann, was andere denken, denn nur der auktoriale Erzähler verfügt über Allwissenheit. Dies baut jedoch eine Distanz zwischen Leser und Handlung auf. Auf der anderen Seite jedoch erfährt man viel mehr und die Erzählung wird detaillierter. Der Satz ab Zeile 983 lässt anfangs vermuten, dass es sich um einen personalen Erzähler handelt, da die Handlung sachlich dargestellt wird. Jedoch zeigt das Verb „wusste“ (Z.984), dass die Obristin sich wieder etwas gedacht hat. Dies zeugt abermals von Allwissenheit. Zudem lässt sich anhand von „[…] um ihn sogleich hineinzulegen, sobald er nur [..] erscheinen würde […]“ (Z.984f.) erkennen, was sich die Obristin vornimmt, also was sie in der Zukunft vorhat. Dies kann ein personaler Erzähler nicht wissen. Diese Allwissenheit hat auch etwas Göttliches, da nur etwas Übermenschliches in die Zukunft schauen kann. Dies vermittelt den Eindruck einer vom Himmel herabschauenden, gottähnlichen Kreatur, die Geborgenheit und Sicherheit ausstrahlt. Die Allwissenheit wird abermals deutlich in „Sie vernahm, da sie mit sanft an die Tür gelegtem Ohr horchte, ein leises, eben verhallendes Gelispel, das, wie es ihr schien, von der Marquise kam […]“ (Z.987f.), da ein personaler Erzähler nicht wissen könnte, was die Obristin hört. Das Adverb „endlich“ (Z.990) aus „drauf endlich öffnete sie die Tür“ (ebd.) gleicht eine wertenden Beitrag, was wiederum ebenfalls ein Kennzeichen für den auktorialen Erzähler ist, genauso wie „gerade wie ein Verliebter!“ (Z.996).

Zusammenfassend ist zu sagen, dass die Wiedergabe des Geschehens auf den personalen Erzähler hindeuten könnte, es sich bei genauerer Betrachtung jedoch um einen auktorialen Erzähler handelt. Die Allwissenheit und Kommentare verdeutlichen Geborgenheit und Details.


Anne

Der Sachtext "Personale Erzählsituation", aus dem Buch "Aspekte erzählender Prosa", veröffentlicht 1979 in Opladen und geschrieben von Jochen Vogt, thematisiert das personale Erzählverhalten . Der Text setzt ein mit einem Auszug aus "Thomas Manns erstem Roman 'Buddenbrooks. Verfall einer Familie'"(Z.15). Vogt bezieht sich im Folgenden auf dieses Beispiel, um die Erzählsituation zu erläutern und zu belegen. Dies verschafft dem Leser nicht nur einen anschaulichen Vergleich, der sich direkt auf Vogts Aussagen anwenden lässt, sondern verbessert auch die Glaubhaftigkeit seiner Aussagen. Die eigentliche Arbeit beginnt in Zeile 15. Somit umfasst der erste Sinnabschnitt Zeile 15-18 und umfasst im Allgemeinen die These, in welcher er anbringt, dass "der Anfang von Thomas Manns erstem Roman [...] zeigt auf den ersten Blick keine Spuren des Erzähltwerdens" (Z..15 f.). Die Repetitio "keine"(Z.16) verweist auf die Unmittelbarkeit der Darstellung der Geschichte. So entsteht bei dem Erzählen durch einen auktorialen Erzähler eine gewisse Distanz, da dieser das Geschehen erst vermitteln muss. Der personale Erzähler hingegen hat eine direkte Verbindung zum Leser, da er Teil des Geschehens ist. Die Wirkung bzw. Funktion dieser Art des Erzählens sei die "Illusion, sich selbst auf dem Schauplatz der Handlung zu befinden"(Z.17 f.). Der Leser wird so also Teil des Geschehens und erlebt die Handlung. Eine "Instanz"(ebd.), die erzählt, ist deswegen auch nicht mehr von Nöten. Im zweiten Sinnabschnitt (Z.19) vergleicht Vogt das personale Erzählen mit der "Literaturgattung"(Z.19) der "szenischen Darbietung der Dramatik"(Z.19. f,). Er beschreibt die Gemeinsamkeiten der Dramatik und des personalen Erzählens. Die Beschreibungen des Umfelds beim personalen Erzählen ähnle den "Regieanweisungen"(Z.22) bei einem Drama. Besonders hebt er die "Personen"(Z.22) hervor und vergleicht diese mit den "Dramenfiguren"(Z.23). Als weiteren Aspekt nennt er im Anschluss "die ausnahmslose Verwendung direkter Rede" (Z.24.). Diese trage "wesentlich zum Eindruck der Unmittelbarkeit bei"(Z.25). Hier bezieht sich Vogt wieder auf die "Instanz" (ebd.), die bei der personalen Erzählweise schlichtweg nicht vorhanden ist und den Leser aus diesem Grund mit einbindet. Antithetisch verfasst Vogt dazu in Klammern, dass "indirekte Rede [...] die Vermittlungsfunktion des Erzählprozesses"(Z. 26 f.) hervorbringe und somit das Gegenteil, eine Distanz zum Geschehen, vermittle.

Der nächste Sinnabschnitt (Z.28-48) erläutert das neutrale Erzählverhalten, welches in dem Auszug vorhanden ist. Er setzt ein mit der Behauptung "Der Text [enthalte] [...] nichts, was nicht auch von einem Anwesenden wahrgenommen werden könnte" (Z.28 f.). Dies untermauert seine vorherige Aussage, der Leser fühle sich, als sei er Teil des Geschehens. Außerdem findet man im ersten Satz des dritten Sinnabschnitts eine hypotaktische Syntax vor, die sich häufiger im gesamten Text findet lässt und zeugt von einer detailreichen Beschreibung und vielen Informationen. Diese Auflistung der Merkmale des neutralen Erzählens, beinhaltet unter anderem "keine Einmischungen oder Wertungen des Autors/Erzählers" (Z.30 f.). Diese sind typisch für den auktorialen Erzähler, was der Unterschied zwischen den beiden Erzählsituationen akzentuiert. Die Auflistung an Merkmalen (vgl. Z.28-31) verschafft also eine "erzählerische 'Objektivität' oder 'Neutralität'"(Z.32). Antithetisch entwickelt er dann, dass da neutrale Erzählen eher einem Drama gleicht, anstatt einer Erzählung" (vgl.Z.33). Das neutrale Erzählen sei "weitgehend auf Geschehenswiedergabe reduziert"(Z.34). Der "Anschein eines 'fiktiven Erzählers'" (Z.34-35) sei so auch nicht geweckt, was das neutrale Erzählen von dem personalen sowie auktorialen Erzählen stark unterscheide. Erst in dem darauf folgenden Satz formuliert Vogt eindeutig seine These, der "personalen Erzählsituation"(Z.35 f.). Dabei bezieht er sich auf den Germanisten "Stanzel"(Z.35), was seinem Text Seriosität verleiht. Dann definiert er das personale Erzählen als "die Haltung, die eine der Handlungspersonen einnehmen würde wollte sie über das Geschehen berichten"(Z.Z.36 f.). Dann erläutert er, dass in dem Auszug aus "Buddenbroks"(ebd.) "zweckmäßigerweise (Z.40) das neutrale Erzählverhalten vorliege. SO gibt es in den beiden Abschnitten aus "Buddenbrooks"(ebd.) keine eindeutigen Hinweise auf das personale Erzählen, der gesamte Text sei jedoch personal verfasst. Die "Geschehensdarbietung aus der Perspektive einer der anwesenden Personen "(Z.41 f.) sei somit im ersten Auszug nicht vorhanden. Der nächste Abschnitt beschäftigt sich mit einem "Grenzfall"(Z.45). In dem Auszug von "Buddenbrooks"(ebd.) gebe es eine Stelle in der auch die personale Erzählsituation verwendet wird.

Der letzte Sinnabschnitt (Z.49-64) besteht in großen Maße aus Definitionen sowie Fachausdrücken. Er beginnt die Erklärung des Erzählers anhand des Beispiels aus "Buddenbrooks"(ebd.), indem er sagt, dass die Charaktere des Geschehens nicht wissen was "Tony Buddenbrooks"(Z.25) denkt. Er demonstriert damit die Überschneidung des auktorialen und personalen Erzählers. Der auktoriale Erzähler hat nämlich die Möglichkeit das Innere der Personen wiederzugeben. Dieser Vorgang werde besonders deutlich an dem "Verbum des inneren Vorgangs 'dachte sie'"(Z.56), da dies eine direkte Einleitung zu Vorstellung der Gedanken bietet. Durch die Ansprache des "Indiz[s] erzählerischer 'Allwissenheit'"(Z.58 f.) hebt Vogt hervor, dass es sich bei dem personalen Erzählen um eine Mischung zwischen personalem und auktorialem Erzähler handle. Die Allwissenheit sei nur zum Teil vorhanden. Dieser Teil der Allwissenheit mache den Text und den Erzähler somit fiktiv (vgl. Z.58-59). Der letzte Abschnitt beinhaltet zu Beginn das Adverb "freilich"(Z.60). Dadurch unterstreicht Vogt die Richtigkeit seines Textes, indem er sagt, dass seine Arbeit natürlich richtig sein müsse. Des Weiteren formuliert er Vogt, dass durch die Innensicht der Charaktere, die personale Erzählsituation ausgeschlossen ist (vgl. Z. 60-62). Zum Schluss verweist Vogt auf die Unreinheit, wie sie oft zu finden ist, in Texten mit einer personalen Erzählsituation (vgl. Z.64). Der Personale Erzähler komme meist nicht in völliger Reinheit vor, sondern in einer Mischung von mehreren Erzählformen.

Zusammenfassen lässt sich sagen, dass Vogt die personale Erzählweise anhand der Unterschiede zur auktorialen Erzählweise sowie des Beispiels aus "Buddenbrooks"(ebd.), erläutert. Sprachlich und Formal unterstützt er seine Thesen ausschließlich mit Antithesen, Metaphern und Vergleichen.


Annika

Der Sachtext „Personale Erzählsituation“ von Jochen Vogt, aus dem Buch „Aspekte erzählbarer Prosa“ Seite 26-30, veröffentlicht im Jahr 1979 in Opladen, thematisiert anhand des Romans von Thomas Mann „Buddenbrooks. Zerfall einer Familie“ aus dem Jahr 1901, die personale Erzählform mit deren Erkennungsmerkmalen.

Der Auszug lässt sich in sieben Sinnabschnitte einteilen. Einleitend wird eine Textpassage aus dem Roman dargelegt (Z.1-14), an welcher sich die nachfolgenden Erläuterungen orientieren. Voght stellt in dem Beispiel fest, dass „auf den ersten Blick keine Spuren des Erzähltwerdens“ (Z.16) vorhanden sind. Dies Bedeutet, dass der Autor keine vermittelnde Instanz in Form eines Erzählers verwendet hat. Mit der Metapher „Spuren“ (Z.160) untermauert Vogt seine These. Dies verweist zudem auf die Gattung der Dramatik, da in dieser Gattung der Leser „der Illusion [verfällt], sich selbst auf dem Schauplatz der Handlung zu befinden“ (Z.17f.). Es bedeutet, dass die Leser sich als Teil der Handlung fühlen. Um diese Behauptung im zweiten Abschnitt (Z.19-27) zu untermauern, setzt Vogt einen direkten Vergleich zu der „szenischen Darbietung der Dramatik“ (Z.19f.). Er betont das Merkmal der „sachlichen Beschreibung“ (Z.21f.) von „Raum und Requisiten“ (Z.21). Die Formulierungen von Thomas Mann ähneln eher „Regieanweisungen“ (Z.22). Durch die „ausnahmslose Verwendung [von] direkter Rede zur Wiedergabe des Gesprochenen“ (Z.24) wird die „szenische Darbietung“ (Z.24) untermauert. Durch den in Z.26 verwendeten Konjunktiv II „würde“ und „träte“, wird der in Klammern gesetzte Satz (Z.26f.) durch Hilfe des Gegenteils der „indirekten Rede“ (ebd.) untermauert. Im folgenden Abschnitt (Z.28-43) sind Argumente für die vorher genannte These. Als Untermauerung ist zum Beispiel genannt, dass „keine Einmischungen oder Wertungen“ (Z.30) des Autors erkenntlich werden. Zudem enthält die Textpassage nur „Dialoge“ (Z.31). Dies bedeutet, dass der Leser das Gefühl hat vor einer Bühne zu stehen und sich diese Interaktion ansehen könne. Es erschließt sich der Eindruck „einer erzählerischen ´Objektivität´ oder ´Neutralität´“ (Z.32). Der Erzähler reduziert sich auf die Geschehenswiedergabe. Zur Untermauerung seiner Auffassung bezieht Vogt sich im Folgenden auf Stanzen und sein Buch „Typische Formen des Romans“ von 1981. Die im Beispiel vorhandene Erzählsituation definiert Stanzel „mit dem Begriff ´personale Erzählsituation´“ (Z.35f.). Die adversative Konjunktion „Allerdings“ (Z.37) differenziert mit Hinweis auf den Buddenbrooks-Ausschnitt „´neutrales´ Erzählen“ (Z.40). Das „fiktionalisierendes Element“ (Z.46) wird als Merkmal des auktorialen Erzähler verstanden. Die Eindeutigkeit des fiktionalen Charakters wird jedoch erst am neuen Beispiel-Zitat deutlich (vgl. Z.49-51). Die Definition des auktorialen Erzählers wird hier erläutert: „keine der tatsächlich anwesenden Personen hätte berichten können, was die kleine Tony Buddenbrooks während ihres Katechismus-Vortrag dachte“ (Z.52f.). Dem personalen Erzähler steht nur die Außensicht zur Verfügung, somit erhält dieser keinen „Einblick in ihr Bewusstsein“ (Z.55f.). Das Verb „dachte“ (Z.49) ist ein „Indiz erzählerischer `Allwissenheit´“ (Z.58) und untermauert somit den fiktionalem Charakter des Textes. Es ist der Grundlegende Beweis für ein „´episches Präteritum und damit [für] fiktionales Erzählen´“ (Z.59).

In seinem Schlusswort betont Vogt, dass überwiegend verschiedene Erzählformen zu finden sind und selten der personale Erzähler permanent vorliegt, also „fast nie in voller Reinheit zu finden ist“ (Z.64).

Schlussendlich wurde von Vogt deutlich, dass die hypotaktische Syntax den auktorialen Erzähler betont. Zudem wird der Leser über die Art und Weise der personalen Erzählform informiert, welches anhand des Beispieltextes verständlich dargelegt wird.


2.

Im Folgenden erläutere ich die Erzählsituation, wie sie im vorliegenden Textauszug aus Kleists „Die Marquise von O....“ (Z.981-996) mit Hilfe von Belegen und der Erläuterung deren Funktionen, zum Ausdruck kommt, nachdem ich kurz den Erzählkontext dargelegt habe.

Nach der überschwänglichen Aufnahme der Marquise von ihrer Mutter, versucht die Obristin alles ihre Familie wieder zu versöhnen. Zuvor trennte sich die Familie aufgrund der unklare Verhältnisse im Zusammenhang mit der Schwangerschaft der Tochter. Nach der bedingungslosen Vereinigung der Familie nach der überzeugten Unschuldigkeit der Marquise von O.... bezogen auf ihre Schwangerschaft, sind alle Voraussetzungen für die spätere Heirat und das glückliche Ende gegeben.

Die Textpassage enthält einige Indizien für den auktorialen Erzähler. Das Verb „dachte“ (Z.1) ist ein eindeutiger Beweis für den auktorialen Erzähler . Die Einschübe „wie es ihr schien“ (Z.8) und „gerade wie ein Verliebter“ (Z.13) sind deutliche Kennzeichen der Innensicht. Der auktoriale Erzähler ist allwissend und kennt daher alle Gefühle, Gedanken und Ansichten der Figuren. In Zeile 9, „was er sonst in seinem Leben nicht zugegeben hatte“ ,wird verdeutlicht, dass der auktoriale Erzähler nicht nur aktuell Allwissend ist, sondern die gesamte Handlung im Überblick hat. Die Wertung „endlich“ (Z.10) betont dies nochmals. Ebenso wie die „heiße[n] und lechzende[n] Küsse“ (Z.12f.), dadurch wird der Leser beeinflusst. Das Kommentar „gerade wie ein Verliebter“ (Z.13) ist ein zusätzliches Indiz für den auktorialen Erzählers.

Überblickend lässt sich feststellen, dass der auktoriale Erzähler immer dann deutlich werden, wenn tiefe emotionale Ereignisse geschehen. Vor allem sticht der auktoriale Erzähler mit seiner Allwissenheit und dem gesamt Überblick der Handlung hervor. Jedoch sind die Kommentare und Wertungen des Erzählers sowie seine Innensicht von ebenso hoher Bedeutung.