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Die offene Handelsgesellschaft ist eine Rechtsform bei der mindestens zwei Personen mitwirken. Diese Teilen sich den Gewinn und den Verlust anteilsmäßig.
 
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Aktuelle Version vom 24. April 2016, 16:56 Uhr

Die offene Handelsgesellschaft ist eine Rechtsform bei der mindestens zwei Personen mitwirken. Diese Teilen sich den Gewinn und den Verlust anteilsmäßig.