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Gewissen und Verantwortung

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DI, 03/09

Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens … sind unverletzlich. (Grundgesetz, Art. 4, 1)


Bedeutung:

Es ist egal welchem Gott man seinen Glauben schenkt oder nicht schenkt. Dieser Glaube einer Person, an eine Person, an einen Gott oder ähnliches soll und darf nicht diskriminiert oder bestraft werden. Man soll sich im Gewissen frei fühlen ohne jegliche Angst vor Gewalt und Ausgrenzung.