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Prinzip der Verallgemeinerung

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Das Prinzip der Verallgemeinerung

Kapitel 2

Wird benutzt um eine These zu verwerfen, die wenn sie ein allgemeines Gesetz werden würde, der Allgemeinheit schaden würde. Dieses Prinzip ist zurückzuführen auf die sogenannte Regel, dass man nur so handeln, beziehungsweise andere so behandeln soll, wie man es selbst von seinem Gegenüber erwartet.

→ so dass die Handlung zu einem allgemein gültigen Gesetz werden kann

Dieses Argument kann jedoch, obwohl es absolut selbstverständlich erscheinen mag, zurückgewiesen werden. Es kann aufgeführt werden dass die Handlung einer einzelnen Person, nicht unbedingt dazu führt, dass andere oder gar alle anderen Menschen auch so handeln. Daher müssen wir und beim Argumentieren an der Realität und nicht an hypothetischen Konstruktionen orientieren, da das Verallgemeinerungsprinzip sonst ganz einfach durch eine „Ausnahmeklausel“ außer Kraft gesetzt werden kann.

Beispiel: Auto fahren ohne Führerschein → Gefährdung des eigenen Lebens, des Lebens der anderen Insassen, des Lebens der anderen Verkehrsteilnehmer

             → Verallgemeinerungsprinzip: Wenn alle ohne Führerschein fahren würden, würde es zu vielen Unfällen kommen, viele Menschen würden verletzt werden, sterben
             → Zurückweisung: Es fahren nicht alle ohne Führerschein, ich kann Auto fahren und gefährde niemanden