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1.1 Online-Banking, Online-Shopping und Online-Booking

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Einfach, bequem und nicht die nötige Zeit, führt dazu, das viele Nutzer ihre Geschäfte online erledigen. Mittlerweile gehört es zum Alltag dazu, das man alles mögliche bestellen kann. Von Klamotten über Möbel bis hin zum Essen. Trotzdem müssen die Kunden eine Menge an persönliche Daten von sich Preisgeben. Die vollständige Adresse, wie die Bankdaten und auch die Telefonnummer müssen angegeben werden. Damit die Ware an den Kunde zugestellt werden kann.

Die Begriffe HBCI-Banking,ITAN-verfahren und PIN/TAN-Verfahren

  • HBCI-Banking

Homebanking Computer Interface (HBCI) ist ein offener Standard für den Bereich Electronic Banking und Kundenselbstbedienung. ... HBCI ist eine standardisierte Schnittstelle für das Homebanking. Dabei werden Übertragungsprotokolle, Nachrichtenformate und Sicherheitsverfahren definiert.

  • ITAN-Verfahren

Einen Schritt weiter als das klassische TAN-Verfahren gehen die indizierten Transaktionsnummern, kurz iTAN: Der Kunde kann hier seinen Auftrag nicht mehr mit einer beliebigen TAN aus seiner Liste legitimieren, sondern wird von der Bank aufgefordert, eine bestimmte, durch eine Positionsnummer (Index) gekennzeichnete TAN

  • PIN/TAN-Verfahren

PIN-TAN-Verfahren ist ein Verfahren des Onlinebanking, - genauso wie das Homebanking Computer Interface (HBCI)-Verfahren – zur Berechtigungsprüfung von Nutzern.

Standortbezogene Dienste

Eine weitere Entwicklung, die sich zunehmend auch auf datenschutzrechtliche Fragestellungen auswirkt, ist die mobile Internetnutzung über Smartphone, Tablet und andere portable Geräte. Es scheint nur noch eine Frage der Zeit, bis der mobile Zugriff auf das Internet verbreiteter ist als der „stationäre“ von zu Hause aus. Fallende Preise für mobiles Internet führen dazu, dass auch immer mehr Jugendliche über ihr Smartphone mobil ins Internet gehen. Surfen die meisten Nutzer daheim noch mit (relativ) abgesicherten PCs (Virenprogramm, WLAN-Verschlüsselung, Firewall, Anti-Spyware-Programme – dazu unten mehr), wird quasi „zur Wiedergutmachung“ über die aktuell noch relativ ungesicher-ten Mobilfunknetze fröhlich Home-Banking oder Online-Shopping betrieben. Dass „erwachsene“ Nutzer hierbei vorsichtiger wären als jugendliche Mobil-Surfer, soll zumindest in Frage gestellt werden. Die Bequemlichkeit lässt datenschutzrechtliche Problemstellungen offenbar vielfach nebensächlich erscheinen. Immer häufiger wird bei der mobilen Internetnutzung automatisiert auch der aktuel-le Standort des Nutzers abgefragt, um beispielsweise auf passende (kommerzielle) Angebote im näheren Umkreis zu verweisen oder aber um dem Nutzer mitzuteilen, welche Freunde oder Bekannte sich gerade in der Nähe aufhalten. Ist die permanen-te Erfassung und Weitergabe des Standorts nicht deaktiviert, können Unternehmen regelrechte Bewegungsprofile ihrer Kunden erstellen. Standortbezogene Dienste werden in Zukunft immer wichtiger und zunehmend ausgebaut – und damit ist auch der eigene Standort ein schützenswertes Gut!