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Indemnitätsgesetz 1866

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Begriffsklärung

Indemnität bedeutet zunächst einmal, dass eine politische Handlung, die vom damalig amtierenden Parlament abgelehnt wurde, im Nachhinein gebilligt wird.

Bezug auf Bismarck

Otto von Bismarck schlug im Jahr 1866 diese Indemnität vor, die nachträglich die Staathaushaltsführung von 1862-1866 des Kabinetts rechtfertigen sollte. von dem, am 3.9.1866 verabschiedeten Gesetz waren unter Anderem die Militärausgaben, des zuvor genannten Zeitraums, mit inbegriffen. Das Indemnitätsgesetz von Bismarck hatte des Weiteren zur Folge, dass der Heeres- und Verfassungskonflikt beendet wurde. Trotz allem war ein Zugeständnis an die Liberalen nötig, sodass Bismarck , um eine erneute verfassungskonforme Regierungsarbeit zu garantieren, dem Landtag sein Budgetrecht zu gestand. Das bedeutete zugleich, dass er zugestand, gegen die preußische Verfassung verstoßen zu haben.

Quellen

www.dhm.de
www.duden.de