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Obrigkeitsstaat und Revolution von oben

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Obrigkeitsstaat und Revolution von oben

Obrigkeitsstaat

Ein Obrigkeitsstaat ist eine absolutistische Regierungsform, bei der die Regierungsgewalt nahezu ausschließlich bei einem Herrscher beziehungsweise seiner Führungsriege liegt. Die Verfassung des Kaiserreiches von 1871 wird häufig als ein Obrigkeitsstaat charakterisiert, da der Kaiser sehr viel Macht innehatte im Vergleich zu Reichstag und Bundesrat. So konnte er beide Institutionen einberufen und auflösen und war sowohl Exekutive als auch Legislative. Allerdings zeigt die Verfassung im Kontext ihrer Epoche auch wichtige demokratische Tendenzen auf, da erstmals ein allgemeines, gleiches und direktes Wahlrecht umgesetzt wurde, auch wenn dies nur für den Reichstag gilt.

Revolution von oben

Nachdem die bürgerlich-demokratische Revolution vonseiten des Volkes 1848/49 gescheitert ist, war immer noch ein starker Wunsch nach einer Einheit Deutschlands innerhalb der Bevölkerung vorhanden. Bismarck plante daher die Reichsgründung als eine Revolution von oben. Somit kam er den nationalen Bewegungen entgegen und verhinderte eine Revolution "von unten". Durch die gewonnen Einigungskriege gegen Dänemark, Österreich und Frankreich gewann Bismarck viel an Zustimmung und der Wille nach einer nationalen Einheit wuchs weiter. Somit kam es schließlich am 18. Januar 1871 zur "Revolution von oben, das deutsche Reich wird gegründet. Dadurch erhielt auch der neu entstandene Nationalstaat viel an Zustimmung aus der Bevölkerung, was die ohnehin schon starke Obrigkeitshörigkeit förderte.

--Dav her gla (Diskussion) 22:56, 21. Feb. 2019 (CET)