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Recht am eigenen Bild: Unterschied zwischen den Versionen

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Nach §22 KunsturhG dürfen Bilder nur mit der Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden
 
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Version vom 1. März 2018, 19:12 Uhr

Recht am eigenen Bild


Definition:

Das Recht am eigenen Bild besagt, dass nur die abgebildeten Personen die identifizierbar sind, das volle Recht über das Bild haben. Eine Veröffentlichung ist nur dann zulässig, wenn die betroffene Person ihre Zustimmung erteilt hat.

Historie: Das Recht am eigenen Bild wurde als Strafgesetz, unter dem Namen "Kunsturhebergesetz" geschaffen, nachdem zwei Fotographen versucht hatten Bilder von Otto von Bismarck zu veröffentlichen.

Rechtsgrundlage

Nach §22 KunsturhG dürfen Bilder nur mit der Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden