Achtung:

Dieses Wiki, das alte(!) Projektwiki (projektwiki.zum.de)
wird demnächst gelöscht.

Bitte sichere Deine Inhalte zeitnah,
wenn Du sie weiter verwenden möchtest.


Gerne kannst Du natürlich weiterarbeiten

im neuen Projektwiki (projekte.zum.de).

Recht am eigenen Bild

Aus Projektwiki - ein Wiki mit Schülern für Schüler.
Wechseln zu: Navigation, Suche

Recht am eigenen Bild


Definition:

Das Recht am eigenen Bild besagt, dass nur die abgebildeten Personen die identifizierbar sind, das volle Recht über das Bild haben.
Eine Veröffentlichung ist nur dann zulässig, wenn die betroffene Person ihre Zustimmung erteilt hat.

Historie: Das Recht am eigenen Bild wurde als Strafgesetz, unter dem Namen "Kunsturhebergesetz" geschaffen, nachdem zwei Fotographen versucht hatten Bilder von Otto von Bismarck zu veröffentlichen.

Rechtsgrundlage

Nach §22 KunsturhG dürfen Bilder nur mit der Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden. Dies gilt auch für bereits verstorbene Personen, diese bestizen das Recht bis zu 10 Jahre nach ihrem Tod.

Nach §23 gitb es folgende Ausnahmeregelungen:

  1. "Bildnisse aus dem Bereiche der Zeitgeschichte;
  2. Bilder, auf denen die Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit erscheinen;
  3. Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben;
  4. Bildnisse, die nicht auf Bestellung angefertigt sind, sofern die Verbreitung oder Schaustellung einem höheren Interesse der Kunst dient." 1

Diese Ausnahmeregelung bezieht sich auch auf Fahndungsfotos.

Verstöße werden mit Freiheitsentzug oder Geldbußen geahndet.

Erkennbarkeit

Das Gesetz bezieht sich nicht nur auf die Fotographie, sondern auch auf künstlerische Werke. Dabei muss beachtet werden, dass Veröffentlichungen von Künstlern besonders durch das Grundgestz geschütz sind.

Linksetzung

Wird ein Foto von einer Internetseite auf eine andere Seite, ohne die ausdrückliche Zusage verlinkt, so stellt dies bereits eine Straftat da.

Veranstaltung

Das Recht auf das Bild entfällt dann, wenn sich Personen an öffentlichen Veranstaltungen, wie Sport- oder Kulturereignisse beteiligen. Auf öffentlichen Ereignissen steht das Ereignis im Vordergrund und nicht die einzelne Person.


Polizeibeamte

Polizisten, die bei der Ausübung ihres Dienstes gefilmt oder fotografiert werden, ohne das eine Straftat im Fokus liegt, dürfen die Personalien des Filmenden aufnehmen.


Personen als Beiwerk

Bilder, auf denen Personen nur aus Zufall (zB. durch das Bild laufen) erscheinen, dürfen auch ohne Ihre Zustimmung veröffentlicht werden.


Personen der Zeitgeschichte

Berühmte Persönlichkeiten, von denen Fotos in der Öffentlichkeit aufgenommen werden, dürfen auch ohne ihr Einverständniss verbreitet werden. Dennoch ist ihre Privatsphäre auch im öfentlichen Raum geschützt.


Kommerzialisierung

Es ist nicht erlaubt Bilder von Personen ohne deren Erlaubnis zum Zwecke der Kommerzialisierung zu veröffentlichen.


Manipulation von Bildern

„Der Träger des Persönlichkeitsrechts hat zwar kein Recht darauf, von Dritten nur so wahrgenommen zu werden, wie er sich selbst gerne sehen möchte,wohl aber ein Recht, dass ein fotografisch erstelltes Abbild nicht manipulativ entstellt ist, wenn es Dritten ohne Einwilligung des Abgebildeten zugänglich gemacht wird.“2


Berücksichtigung der Kunstfreiheit

Die aktuelle Rechtsprechung befindet sich in einer Dilemmasituation.