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Zusammenfassend kann gesagt werden, dass sich der Erzähler außerhalb der Handlung befindet und von dort auch das Geschehen schildert. Außerdem liegt bei der Novelle „Die Marquise von O…“ ein personales und auktoriales Erzählverhalten vor, wobei die personale Erzählsituation jedoch häufiger auftritt. | Zusammenfassend kann gesagt werden, dass sich der Erzähler außerhalb der Handlung befindet und von dort auch das Geschehen schildert. Außerdem liegt bei der Novelle „Die Marquise von O…“ ein personales und auktoriales Erzählverhalten vor, wobei die personale Erzählsituation jedoch häufiger auftritt. | ||
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+ | Der wissenschaftliche Sachtext „Personale Erzählsituation“ aus dem Werk „Aspekte erzählender Prosa“, geschrieben von Jochen Vogt und veröffentlicht im Jahre 1979 in Opladen, thematisiert die Merkmale des personalen Erzählens und deren Wirkung. | ||
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+ | Zu Beginn des Sachtextes leitet der Autor Jochen Vogt mit einem Textauszug aus „Thomas Manns erstem Roman Buddenbrooks. Verfall einer Familie, erschienen 1901“ (Z. 15) ein, um im weiteren Verlauf seines Textes die Erzählsituation anhand von Textstellen des Romans zu erklären. Daraufhin erwähnt der Autor seine These, der Textauszug zeige „auf den ersten Blick keine Spuren des Erzähltwerdens“ (Z. 16) und sagt somit aus, dass in dem Romanauszug keine Merkmale des Erzählens, wie zum Beispiel auktoriales Erzählen deutlich werden. Besonders durch die Metapher „Spuren“ (ebd.) wird dies besonders zum Ausdruck gebracht. Seine These untermauert er mit der Aussage „keine vermittelnde Instanz scheint dem Leser vom Geschehen zu berichten“ (Z. 16f.). Damit bezieht er sich auf den nicht vorhandenen auktorialen Erzähler, welcher dem Leser die Handlung vermittelt, wodurch eine Distanz zwischen Handlung und Leser entsteht. Besonders durch die Repetitio „keine“ (ebd.) wird auf den personalen Erzähler hingewiesen. Jedoch bringt Vogt mit der Zeichensetzung, dem Komma, eine affirmative Aussage „ganz im Gegenteil“ (Z. 17) zum Ausdruck und unterstützt seine Aussage mit der Behauptung „er verfällt der Illusion sich selbst auf dem Schauplatz der Handlung zu befinden“ (Z. 17f.). Mit dieser Behauptung nennt der Autor ein direktes Merkmal für die „personale Erzählsituation“, denn er sagt, dass der Leser sich als Teil der Geschichte fühlt. Dies wird außerdem dadurch unterstützt, dass die epische Distanz bei dem personalen Erzähler geringer ist als bei einem auktorialen Erzähler, da die Distanz zwischen dem Leser und der Handlung sowie zwischen der Handlung und dem Erzähler sehr gering ist. Jedoch wird dieses Gefühl als eine „Illusion“ (Z. 17) definiert. Diese „Illusion“ (ebd.) des Lesers, ein Teil des Geschehens zu sein, erinnere nach Vogt „deutlich an die Darbietungsform einer anderen Literaturgattung : an die szenische Darbietung der Dramatik“ (Z. 19f). Diese Aussage bezieht sich auf den zu Beginn des Romans Manns vorliegenden Dialogstil, da dieser ein typisches Merkmal der Dramatik ist. Zudem erinnere der Roman an die „szenische Darbietung“ (ebd.), was an den vorliegenden Dialogen und Regieanweisungen zu erkenne ist. Vogt erwähnt auch hier wieder den Romanauszug von Mann und zeigt anhand dessen, dass man „ auch hier […] eine Szene zu betrachten“ (Z. 21) scheine. Er stellt wieder eine These auf und unterstützt diese mit der Behauptung „Raum und Requisiten werden recht sachlich beschrieben (man könnte an Regieanweisungen denken)“ (Z. 21f.). Der Autor nennt zugleich wieder Merkmale des personalen Erzählens, hier „Raum und Requisiten“ (ebd.) und verwendet das Adjektiv „sachlich“ (ebd.), um seine Behauptung am oben stehenden Textbeispiel zu belegen. Er setzt in gewisser Weise den Textauszug von Thomas Mann mit einem Drama gleich, um die Merkmale des personalen Erzählens anhand von Ähnlichkeiten und Unterschieden zwischen Roman und Drama zu erklären. Daraufhin behauptet Vogt, die agierenden Personen würden sich durch das personale Erzählverhalten auf einer „imaginären Bühne“ (Z. 22f.) befinden und „wie Dramenfiguren für sich selber stehen und sprechen“ (Z. 22f.). Auch da zeigt sich die epische Distanz zwischen Leser und Handlung, die dazu führt, das der Leser den Eindruck hat, die handelnden Personen wie in einer Dramaaufführung vor sich zu sehen. Dies stellt einen Gegensatz zum auktorialen Erzählverhalten dar, da der Leser Teil des Geschehens ist. Um seine Behauptung zu unterstützen, führt er eine weitere These an „welche wie folgt lautet: „Bezeichnend für diese szenische Darbietung ist die ausnahmslose Verwendung direkter Rede zur Wiedergabe des Gesprochenen“ (Z. 23ff.). Darunter fällt wieder ein wichtiges Merkmal des personalen Erzählens, die „direkte Rede“ ( ebd.) und die Quantität „ausnahmslose Verwendung“ (ebd.). Fortführend spricht Vogt von der direkten Dialogform, welche wesentlich „zum Eindruck der Unmittelbarkeit“ (Z. 25) beitrage. Damit sagt der Autor aus, dass das personale Erzählverhalten und insbesondere der Dialogstil die geringe Distanz zwischen Leser und Handlung vermitteln. Zudem wird dabei auch die geringe Distanz zwischen Leser und Erzähler hervorgehoben, da Leser und Erzähler gleichgestellt sind und der Leser sich nicht untergeordnet fühlt. Wiederholend setzt Vogt wieder einen Gedankengang in Klammern, wie es wäre; wenn man Dialoge in indirekter Rede übersetzen würde und wie dies auf den Leser wirken würde (vgl. Z. 26f.). Dabei verwendet Vogt den Konjunktiv 2 „Würde“ (Z. 26), „träte“ (Z. 26) und deutet dadurch wieder auf die auktoriale Erzählweise hin. Mit einer weiteren These in Form des Konjunktivs 2 fort, behauptet er „Der Text enthält - zumindest in den ersten Absätzen - nichts, was nicht auch von einem Anwesenden wahrgenommen werden könnte“ (Z. 28f.). Daraufhin erwähnt er, die „lediglich[en] Gegenstands- und Personenbeschreibungen, die sachlich gehalten sind und keine Einmischungen oder Wertungen des Autors/Erzählers aufweisen;“ (Z. 29f.). Damit nennt er erneut ein wichtiges Merkmal für personales Erzählen und zeigt zugleich einen Unterschied zum auktorialen Erzählen, nämlich, dass „keine Einmischungen oder Wertungen des Autors/Erzählers “ (ebd.) vorhanden sind. Dieses Zitat bringt nach Vogts Meinung zum Ausdruck, dass in dem Roman keine auktoriale Erzählsituation, sondern eine Personale vorliege. Zudem führt der Autor weitere Merkmale des personalen Erzählens an und erläutert es handele sich dabei nur um einen „ Bericht von äußeren Vorgängen“ (Z. 31), was bedeutet, dass der personale Erzähler in der Geschichte nur die Sicht von außen hat, also kein Überblick über die Gefühle und Gedanken der Personen hat. Für die Beschreibungen der Außensicht des personalen Erzählers könne der Erzähler selbst am Geschehen teilnehmen und musst diesem nicht übergeordnet sein, weshalb nach Vogt kein auktoriales Erzählverhalten vorliegt. Neben diesem Aspekt sind ein weiteres Merkmal für die personale Erzählsituation die „ Dialoge in direkter Wechselrede“ (Z. 31). Dieser „übergreifende Eindruck“ (Z. 31f.), welcher anhand der genannten Merkmale verliehen wird, sei als „eine erzählerische ‚ Objektivität‘ oder ‚Neutralität‘“ (Z. 32) zu bezeichnen. Dies bedeutet, dass Vogt ausschließt, dass in diesem Roman kein auktoriales Erzählverhalten vorliegt, da der Erzähler dabei nicht neutral ist und sich mit Wertungen und Kommentaren hervorhebt. Vogt führt eine weitere These an, dass die Erzählerfunktion weitgehend auf Geschehenswiedergabe zu reduzieren sei und auch nicht den Anschein eines ‚fiktiven Erzählers‘ erwecke (vgl. Z. 33ff.), was bedeutet, dass nach Vogt wieder kein auktoriales Erzählverhalten vorliegt, da die Beschreibung des auktorialen Erzählers fiktiv ist und nicht der Realität entspricht. Vogt nennt im Weiteren ein Zitat des Schriftstellers „Stanzel“ (Z. 35) aus dessen Werk „Typische Formen des Romans“, in welchem er von einer „personale[n] Erzählsituation“ (Z. 35f.) spricht. Jene erläutert er anschließend, indem er erklärt, damit sei eine Haltung gemeint, die „eine der Handlungspersonen einnehmen würde, wollte sie über das Geschehen berichten“ (Z. 36 f.). Außerdem führt Vogt „eine weitere begriffliche Unterscheidung“ (Z. 37) an, indem er „die Spielart personalen Erzählens, die in den ersten „Buddenbrooks“ – Absätzen vorliegt“ (Z. 38f.) erwähnt. Seine Erklärung für die „Spielart personalen Erzählens“ (ebd.) schildert er daraufhin so, dass das Geschehen „sachlich“ (Z. 39) beschrieben werde, dies allerdings „nicht aus dem Blickwinkel einer bestimmten Person“ (Z. 39 f.). Bezüglich der Sachlichkeit des Textes ist also nach Vogt ein personales Erzählverhalten zu erkennen, aber dieses ist nicht an einer der handelnden Personen festzumachen. Deshalb spricht Vogt vom „´neutrale[n]´ Erzählen“ (Z. 40), weil das „´personale[.]´ Erzählen im engeren Sinne die Geschehensdarbietung aus der Perspektive einer der anwesenden Personen“ (Z. 41 f.) bezeichne. Damit führt der Autor vor Augen, dass seiner Meinung nach in dem Roman Manns eher die neutrale Erzählperspektive deutlich wird, da im Wesentlichen zwar sachlich vom Geschehen berichtet wird, aber der personale Erzähler nicht an einer der handelnden Personen festzumachen ist. Im Anschluss daran nennt Vogt ein Beispiel aus dem Roman Manns und bezeichnet diese Konstellation als „zweideutig“ (Z. 44), da sie einen „Grenzfall von ´äußerem´ und ´innerem´“ (Z. 45) Erzählverhalten darstelle. Dies bezieht sich auf die Beschreibungen der Außensicht einer Person, also das was auch für selbst handelnde Personen der Geschichte zu sehen ist und der Innensicht eines Charakters, dementsprechend der Gefühle und Gedanken einer Person. Die Innensicht, ein Merkmal des auktorialen Erzählers, ist daran zu erkennen, dass erwähnt wird, dass das Mädchen „aus ihren grauen Augen angestrengt nachdenkend und ohne etwas zu sehen“ (Z. 44f.) blickt, da der Erzähler einen Überblick über ihre Gedanken und Gefühle hat. Dies ist ebenfalls an der Aussage „dachte sie“ (Z. 49) auffällig. Dem fügt der Autor hinzu, dies könne „als fiktionalisierendes Element“ (Z. 46) verstanden werden, was sich ebenfalls auf ein bereits genanntes Merkmal des auktorialen Erzählers bezieht. Anhand dieser Textstelle führt Vogt vor Augen, dass „keine der tatsächliche anwesenden Personen hätte berichten können, was die kleine Tony Buddenbrooks […]dachte“ (Z. 52f.). Diese Aussage bezieht sich wieder auf den auktorialen Erzähler, da nur dieser durch die Innensicht die Gedanken und Gefühle der Charaktere beschreiben kann. Ein personaler Erzähler, also eine der „tatsächlich anwesenden Personen“ (ebd.) hätte dabei nur schildern können, was von außen zu erkennen ist und nicht wie sich ein Charakter fühlt, da einem „rein personalen Erzähle[r]“ (Z. 54) nur die Außensicht zur Beschreibung eines Geschehnisses möglich ist. Dem fügt Vogt hinzu, diesem sei nur die „Beschreibung und Schilderung einer Figur von außen, ohne Einblick in ihr Bewusstsein“ (Z.55 f.) möglich. Vogt behauptet daraufhin, die Aussage „´dachte sie´“ (Z. 56) könne als „Indiz erzählerischer ´Allwissenheit´“ (Z. 58) verstanden werden, was sich wieder auf den auktorialen Erzähler bezieht, da ein typisches Merkmal von diesem ist, dass er allwissend ist und dadurch einen Überblick über die Gedanken und Gefühle der Charaktere, deren Umgebung und somit über das ganze Geschehen hat. Durch diese Allwissenheit der auktorialen Erzählers wird er mit Gott gleichgestellt und wirkt so übergeordnet. Dieses Zitat lässt sich zudem auch als ‚„episches Präteritum und damit [als] fiktionales Erzählen‘“ (Z.59) bezeichnen. Außerdem geht Vogt wieder auf die „Personendarstellung in [der] Innensicht“ (Z. 61) ein und erläutert, durch diese verliere die „Erzählsituation ihren rein personalen Charakter“ (Z. 61). Diese Aussage ist wieder ein Hinweis auf den auktorialen Erzähler, da dieser einen Überblick über die Gedanken und Gefühle der Charaktere, also die Innensicht, hat. Nach Vogts Meinung kann der Text also nicht mehr ausschließlich von einem personalen erzählverhalten geprägt sein. Die Beschreibung der Innensicht bezeichnet Vogt daraufhin als „Einblick ins Innere einer Figur“ (Z. 62). | ||
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+ | Zum Schluss sagt Vogt jedoch auch, dass sich in einem Text „verschiedene Erzählsituationen abwechseln oder sich vermischen und dass besonders der personale Typus fast nie in voller Reinheit zu finden ist“ (Z. 62ff.). Damit meint Vogt, dass das personale Erzählverhalten grundsätzlich in Texten vorliegt, aber aufgrund von Vermischungen mit anderen Erzählverhalten zum Beispiel mit dem auktorialen Erzählverhalten nie alleine festzustellen ist. | ||
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+ | Zusammenfassend lässt sich aufgrund der Analyseergebnisse sagen, dass Vogt besonders darauf eingeht, dass das personale Erzählverhalten fast nie alleine vorliegt, da es sich häufig mit anderen erzählverhalten vermischt oder abwechselt. Neben dem personalen Erzähltypus geht er auch auf das auktoriale Erzählverhalten und dabei besonders auf die Innensicht ein. Seine Thesen werden dabei von Beispielen und Zitaten unterstützt. |
Version vom 11. Juni 2018, 16:58 Uhr
Korrektur 2. Klausur
Fehlerstatistik
NAME | R | Z | Gr | A | W | SB | SA/f |
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Carina | 7 | 13 | 7 | 4 | 7 | 1 | 2 |
Alina | 16 | 33 | 20 | 34 | 16 | 5 | 12 |
Janette | 19 | 10 | 8 | 2 | 7 | 1 | 2 |
Maike | 9 | 27 | 4 | 5 | 8 | 2 | 5 |
Annika | 16 | 10 | 3 | 9 | 5 | 2 | 2 |
Janina | 6 | 17 | 6 | 6 | 7 | 1 | 12 |
Nina K. | 9 | 16 | 10 | 12 | 11 | 2 | 2 |
Jan | 4 | 3 | 3 | 4 | 6 | 0 | 5 |
Lara | 10 | 12 | 6 | 7 | 9 | 1 | 10 |
Anne | 5 | 11 | 2 | 12 | 15 | 1 | 4 |
Luisa | 26 | 12 | 18 | 8 | 6 | 1 | 1 |
Beispiel | Beispiel | Beispiel | Beispiel | Beispiel | Beispiel | Beispiel | Beispiel |
Inhaltsverzeichnis |
Janette
Aufgabe 1
Der vorliegende zu analysierende Sachtext „Personale Erzählsituation“ aus Jochen Vogts Buch „Aspekte erzählender Prosa“aus dem Jahr 1979 erläutert die Merkmale und deren Funktionen eines personalen Erzählers.
Der Text wird eingeleitet durch einen Textauszug „von Thomas Manns ersten Roman ‚Buddenbrooks. Verfall einer Familie’“ (Z.15), der dazu dient die Merkmale und deren Funktion der personalen Erzählsituation zu veranschaulichen. Vogt behauptet, dass „auf den ersten Blick keine Spur des Erzähltwerdens“ (Z. 16)zu erkennen sei. Durch die Metapher der „Spur“ (ebd.) wird auf die fehlende „vermittelnde Distanz“ (Z.16) verwiesen. Bekräftigt wird die durch die Repetition „keine“ (ebd.). Die Zurückhaltung einer „fehlenden Instanz“ (ebd.) wird zusätzlich deutlich durch die modale adverbiale Bestimmung „auf den ersten Blick“ (ebd.) und des Verbs „scheinen“ (Z.17). Dies erläutert Vogt im darauf folgenden näher. Der Leser verfällt laut Vogt „der Illusion, sich selbst auf dem Schauplatz der Handlung zu befinden“ (z.17 f.). Dadurch lassen sich Parallelen zum Drama aufstellen. So heißt es im Text, dass dies an die szenische Darbietung der Dramatik (vgl. Z.19 f.), also des Theaters, erinnert. Um diese Illusion zu schaffen, müsste der „Raum und Requisiten“ (Z.21) „sachlich beschrieben“ (Z. 21 f.) werden. Dieser Vorgang erinnert an die Kunst des Theaters, sodass „man […] an Regieanweisungen denken“ (Z. 22) könnte. Dem zu Folge würde eine „imaginäre Bühne“ (Z. 22 f.) entstehen. Demnach würde also ein Handlungsort entstehen, der in der Realität nicht gibt, bei denen es Personen gibt, welche frei erfunden sein könnten. Die beschriebenen Personen stehen also auf dieser fiktiven Bühne „wie Dramenfiguren“ (Z. 23), was wieder Bezug zum Theaterwesen nimmt. Der Leser ist dabei wie ein Zuschauer des Geschehens, da die Figuren „für sich selber stehen und sprechen“ (Z.23). Zudem wird ausschließlich die Nutzung von „direkter Rede“ (Z.24) verwendet, was ein weiteres Indiz dafür ist, das eine Parallele zum Drama herrscht, da dort „ausnahmelos[…]“ (Z. 24) im Dialog gesprochen wird. Damit wird ebenfalls gesagt, dass hier auf die personale Erzählsituation eingegangen wird, da dort die epische Distanz sehr gering ist und nur in einem Dialog gesprochen werden kann. Diese epische Distanz wäre eine Vermittlung zwischen Leser und Handlung. Somit wird die Wirkung der direkten Rede durch das Gegenteil, nämlich der indirekten Rede erläutert. So wird ein Gedankenexperiment gestartet, was man durch den Konjunktiv 2 der Verben „würde“ (Z. 26) und „träte“ (Z. 26) hervorgehaben wird, da dieser für dieser eine Vorstellung, bzw. Illusion, auslöst.
Aufgabe 2
Der vorliegende Textauszug aus Kleists „Die Marquise von O…“ (Z. 981 – 996) aus dem Jahr 1808 handelt von der Versöhnung der Marquise mit ihrem Vater, dem Obristen. An Hand dieses Auszuges lässt sich die Erzählsituation erläutern und mit Belegen deren Funktion erklären.
Dem Textauszug geht hervor, dass die Familie von russischen Truppen angegriffen wird, da sie sich Mitten in einem Krieg befinden. Die Männer dieser Truppe vergewaltigen die Marquise von O… und schließlich wird sie von Graf F… gerettet und ehe Julietta sich bei ihm bedanken kann, muss er weiterziehen. Später erhält die Familie die Botschaft, dass Graf F… im Krieg gefallen sei. Allerdings taucht er doch bei der Familie auf und sagt es sei nur ein Missverständnis gewesen. Daraufhin bittet er um die Hand der Marquise, diese jedoch benötigt Bedenkzeit, da sie sich geschworen hat niemals wieder zu heiraten. Kurze Zeit später erfährt die Marquise, dass sie schwanger ist, weiß jedoch nicht wer der Vater ist. Das Resultat dieser Unwissenheit ist, dass die Marquise von ihren Eltern verstoßen wird . Als die Obristin sich von der Unschuld ihrer Tochter überzeugt hat, ist es ihr gewährt, zurück in ihr Elternhaus zu ziehen. Der vorliegende Textausschnitt handelt von der Versöhnung der Marquise mit ihrem Vater. Danach wird klar, dass der Vater des ungeborenen Kindes Graf F… ist. Dieser hält daraufhin erneut um ihre Hand an, und aufgrund einer gestarteten Annonce in einer Zeitung, in der sie versprach den Vater ihres Kindes zu heirateten, willigte sie ein. Zu einem nächsten Zusammentreffen kommt es jedoch erst zu der Taufe des gemeinsamen Kindes und nach und nach versteht sich die Marquise auch besser mit dem Grafen.
Der vorliegende Textauszug beinhaltet Indizien der Fiktionalität. So lässt sich schon zu Beginn ein innerer Vorgang durch das Verb „dachte“ (Z.1) erkennen. Dies verweist auf eine auktoriale Erzählsituation, denn nur einem auktorialen Erzähler ist es möglich wörtliche Gedankenwiedergabe zu tätigen. Weitergehend wird die Innensicht der Obristin „wie es ihr schien“ (Z. 8) deutlich. Eine anwesende Person könnte niemals wissen, wie etwas auf die Obristin wirkt. Somit muss eine Instanz über dem Geschehen stehen, welche Ähnlichkeiten mit Gott hat. Diese Gleichstellung mit Gott ist ein weiteres Merkmal für einen auktorialen Erzähler, denn nur er besitzt die Möglichkeit alles zu wissen und somit über Allwissenheit zu verfügen. Diese Allwissenheit lässt erneut finden, als ein Überblick des Lebens des Obristen geschaffen wird, so heißt es: „was er sonst in seinem Leben nicht zugegeben hätte“(Z. 9 f.). Somit wird auch die Innensicht des Obristen offen gelegt. Da nun klar ist, dass die Innensicht der Obristin und des Obristen offen gelegt wird, verweist dies weiterhin auf die Allwissenheit. Zusätzlich wird ein Vorgang beschrieben, der in Wirklichkeit mehr Zeit in Anspruch genommen hätte. In dem Text heißt es: „Sie kochte ihm für den Abend alles, was sie nur Stärkendes und Beruhigendes aufzutreiben wusste, in der Küche zusammen, bereitete und wärmte ihm das Bett“ (Z. 3 f.). Diese Handlung würde durchaus länger dauern als die Zeit in der man dies lesen würde. Somit liegt eine Zeittraffung vor, die nur ein auktorialer Erzähler nutzen kann, da hier die epische Distanz besonders groß ist und beispielsweise wäre sie bei einem personalen Erzähler sehr gering. Weitergehend im Text ist eine Wertung zu finden. Da die Tür „endlich“ (Z.10) geöffnet wurde, wird eine Wertung geschildert.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass es sich die dem vorliegenden Textausschnitt um eine auktoriale Erzählsituation handelt, da besonders deutlich die Allwissenheit des Erzählers zum Vorschein kommt. Deutlich wird dies durch Beschreibungen der inneren Vorgänge der Handlungsfiguren, indem deren Gefühle kundgegeben werden. Durch zusätzliche Bewertungen wird ebenfalls deutlich, dass es sich um einen auktorialen Erzähler handelt, da dieser im Stande ist Einschübe zu machen und die Situation zu bewerten. Die Zeittraffung zusammen mit der Allwissenheit sorgen für eine Übersicht des Lesers, so dass er das gesamte Geschehen im Blick hat.
Lorena
Aufgabe 1:
Bei dem vorliegenden Text mit dem Titel „Personale Erzählsituation“ handelt es sich um einen Auszug aus dem Sachbuch „Aspekte erzählender Prosa“, verfasst von Jochen Vogt und veröffentlicht im Jahr 1979 in Opladen. Thematisiert wird die Darstellung des personalen Erzählens.
Der zu analysierende Textauszug setzt mit einem Beispiel, entnommen aus dem Roman „Buddenbrooks. Verfall einer Familie“, verfasst von Thomas Mann und veröffentlicht im Jahr 1901, ein. Dieses Beispiel, welches sich durch die kursive Schrift vom übrigen Text abhebt, umfasst die ersten 14 Zeilen des Textauszuges und wird von Vogt als „Der Anfang von Thomas Manns erstem Roman“ (Z. 15) benannt. Weiterhin stellt Vogt in Bezug auf das Beispiel seine erste These auf, die besagt, dass im angeführten Beispiel „auf den ersten Blick keine Spuren des Erzähltwerdens [gezeigt werden]“ (Z. 16). Diese These führt er im weiteren Verlauf des Textauszuges näher aus. Vogt gibt an, dass „keine vermittelnde Instanz […] dem Leser vom Geschehen zu berichten“ (Z. 16 f.) scheine. Seiner Ansicht nach geschehe genau das „Gegenteil: [der Leser] verfällt der Illusion, sich selbst auf dem Schauplatz der Handlung zu befinden“ (Z. 17 f.). Zusammenfassend lässt sich demnach festhalten, dass Vogt anführt es läge kein auktorialer Erzähler als Vermittler der Handlung vor, sondern der Leser wäre so nahe am Geschehen, dass es so scheine, als würd er Teil der Handlung sein. Die epische Distanz, welche durch den auktorialen Erzähler in der Regel sehr groß ist, ist ohne diesen sehr gering, besonders dadurch, dass der Leser, laut Vogt, das Gefühl hat Teil der Handlung zu sein. Gemeinsam mit dem Beispiel bildet dieser erste Abschnitt (Z. 15 – 18) die Einführung in die Thematik und somit auch den ersten Sinnabschnitt des Textes.
Der zweite Sinnabschnitt (Z. 19 – 27) knüpft nicht an die im ersten Sinnabschnitt angeführte These an. Der Autor greift hier einen neuen Aspekt auf. Er merkt an, dass die Erzählweise des Beispiels „an die Darbietungsform einer anderen Literaturgattung“ (Z. 19) erinnere. Diese Darbietungsform ist die szenische Darbietung der Dramatik. Während in der Dramatik die Handlung in direkter Rede oder durch Regieanweisungen wiedergegeben wird, wird in der Epik dazu in der Regel eine Instanz, wie zum Beispiel ein auktorialer Erzähler oder eine der Figuren, die die Handlung wiedergibt, benötigt. Vogt führt an, dass es im zu Beginn benannten Beispiel so wirkt, als würde „man eine Szene […] betrachten“ (Z. 21). Im weiteren Verlauf wird dies näher erläutert. Zum einen werden, nach Vogts Aussage „Raum und Requisiten […] recht sachlich beschrieben“ (Z. 21), was zunächst nichts heißen muss, da ein auktorialer Erzähler ebenso in der Lage ist Beschreibungen auf neutraler Basis zu vermitteln. Zum anderen gibt Vogt jedoch an, dass eben diese Beschreibungen an Regieanweisungen erinnern (vgl. Z. 22). Dieser Einschub steht in Klammern und wird zudem durch die Formulierung „man könnte“ (Z. 22) eingeleitet. Diese Formulierung verallgemeinert die Erkenntnis Vogts. Jedoch muss dies nicht heißen, dass dieser Umstand anderen Lesern ebenso aufgefallen ist, doch durch diesen Einschub werden sie darauf aufmerksam gemacht und unterstützen seine Behauptung. Darüber hinaus zählt Vogt weitere Merkmale, wie „Personen befinden sich auf dieser imaginären Bühne, die wie Dramenfiguren für sich selbst stehen und sprechen“ (Z. 22 f.), „die ausnahmslose Verwendung zur Wiedergabe des Gesprochenen“ (Z. 24 f.) und der daraus resultierende „Eindruck der Unmittelbarkeit“ (Z. 25), auf, welche seine These, dass die Art und Weise, wie die Handlung im Beispiel wiedergegeben wird, an die szenische Darbietung in Dramen erinnere, unterstützen. Besonders den direkten Dialog rückt er in den Vordergrund, da indirekte Rede hauptsächlich vom auktorialen Erzähler verwendet wird und dadurch „sehr viel deutlicher die Vermittlungsfunktion des Erzählprozesses hervor[gehen würde] (Z. 26 f.). Mit diesem Einschub, der ebenfalls in Klammern aufgeführt wird, schließt der zweite Sinnabschnitt. Den folgenden Sinnabschnitt leitet der Autor mit der These „Der Text enthält – zumindest in den ersten Absätzen – nichts, was nicht auch von einem Anwesenden wahrgenommen werden könnte“ (Z. 28 f.). Das Verb „könnte“ (ebd.) steht im Konjunktiv II und soll verdeutlichen, dass wenn man die Szene nachstellen würde eben diese These, nach der Aussage Vogts, zutreffen würde. Im Folgenden zählt der Verfasser auf, was der Leser seiner Ansicht nach wahrnehmen würde. Dazu zählen „lediglich Gegenstands- und Personenbeschreibungen, die sachlich gehalten sind und keine Einmischungen oder Wertungen des Autors/Erzählers aufweisen“ (Z. 29 f.), „Berichte von äußeren Vorgängen“ (Z. 31). Laut Vogt machen all diese Dinge den Eindruck […] einer erzählerischen ‚Objektivität‘ oder ‚Neutralität‘“ (Z. 32) aus, welcher jedoch eher als „‘Darstellung‘ im Sinne der Dramatik und nicht [als] ‚Erzählung‘“ (Z. 33) bezeichnet werden sollte. Weiterhin erkennt Vogt, dass „[d]ie Erzählsituation […] weitgehend auf Geschehenswiedergabe reduziert [ist]“ (Z. 33 f.) und somit „nicht den Anschein eines ‚fiktiven Erzählers‘“ (Z. 34 f.) erweckt. Um die Erzählsituation fachlich zu benennen verweist der Autor auf den Ausdruck „‘personale Erzählsituation‘“ (Z. 36 f.), welchen er aus dem Sachbuch „Typische Formen des Romans“, verfasst von Stanzel und veröffentlicht im Jahr 1981 in Göttingen, entnommen hat. In der personalen Erzählsituation wird „die Haltung, die eine der Handlungspersonen einnehmen würde, wollte sie über das Geschehen berichten“ (Z. 36 f.), wiedergegeben. Nach Vogt lässt sich das personale Erzählverhalten in zwei Kategorien gliedern: die Handlung kann sachlich von einer unbestimmten Person (vgl. Z. 38 ff.) oder „aus der Perspektive einer der anwesenden Personen“ (Z. 41 f.) wiedergegeben werden. Mit dieser Unterscheidung endet der dritte Sinnabschnitt (Z. 28 – 42).
Da nun keine Instanz mehr vorhanden ist, die sichtlich über Allwissenheit verfügt, muss die Innen- und Außensicht der Figuren auf andere Weise angegeben werden. In den Zeilen 49 – 51 wird erneut ein Beispiel aus dem zu Beginn erwähnten Roman „Buddenbrooks. Verfall einer Familie“ entnommen. Auf dieses bezieht sich der Autor, um die Darstellung der Innen- und Außensicht zu erläutern. Er gibt an, dass „[d]er Personenbezeichnung des Wirklichkeitsbereiches […] logischerweise nur die Außensicht, die Beschreibung und Schilderung einer Figur von außen, ohne Einblick in ihr Bewusstsein, zur Verfügung [steht]“ (Z. 53 ff.). Dementsprechend kann theoretisch gesehen nur die Außensicht wiedergegeben werden. Die Innensicht kann lediglich von Figuren selbst „verbunden mit wörtlicher Gedankenwiedergabe“ (Z. 56 f.) dargestellt werden. Dies „muss dementsprechend als deutliche Ausformung der Erzählfunktion, als Spur des Erzähltwerdens, Indiz erzählerischer ‚Allwissenheit‘ angesehen werden“ (Z. 57 f.). Aus diesem Grund handelt „es sich an dieser Stelle um ‚episches Präteritum und damit um fiktionales Erzählen‘“ (Z. 59). Allerdings gibt Vogt im letzten Abschnitt seines Textes an, dass durch die „Personendarstellung in Innensicht, die Erzählsituation ihren rein personalen Charakter verliert“ (Z. 61), da es nur dem auktorialen und dem Ich – Erzähler möglich ist, die Gedanken und Gefühle einer Figur wiederzugeben. Demnach deutet „[d]er Einblick ins Innere einer Figur […] bereits auf eine andere Erzählsituation“ (Z. 62) hin. Vogt schließt den Textauszug und somit den vierten Sinnabschnitt (Z. 44 – 64) mit der Erkenntnis „dass oft in einem Text verschiedene Erzählsituationen abwechseln oder sich vermischen und dass besonders der personale Typus fast nie in voller Reinheit zu finden ist“ (Z. 63 f.).
Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass laut Vogt die Handlung in der personalen Erzählsituation aus Sicht einer bestimmten oder unbestimmten Person wiedergegeben wird. Es gibt keinen auktorialen Erzähler und somit auch keine Innensicht. Weiterhin ähnelt die personale Erzählsituation der szenischen Darstellung in der Dramatik, was in Form von Aufzählungen und den in kursiver Schreibweise aufgeführten Beispielen aus dem Roman „Buddenbrooks. Verfall einer Familie“ deutlich gemacht wird.
Aufgabe 2:
Bei dem vorliegenden Text handelt es sich um einen Auszug aus der Novelle „Die Marquise von O…“, verfasst von Heinrich Kleist und veröffentlicht im Jahr 1808. Der Textauszug thematisiert das Verhalten zwischen dem Obristen und seiner Frau und seiner Tochter, nach der Rückkehr dieser.
Die Marquise Julietta von O… lebt nach dem Tod ihres Mannes gemeinsam mit ihren beiden Kindern wieder bei ihren Eltern, dem Obristen und der Obristin von G… Die Handlung spielt zur Zeit der Koalitionskriege, was zur Folge hat, dass das Haus der Familie angegriffen wird. Während des Angriffs versuchen Soldaten die Marquise zu vergewaltigen. Nachdem diese von Graf F., einem russischen Offizier, gerettet wird, fällt sie in Ohnmacht. Nach bereits kurzer Zeit verlassen die Soldaten das Haus der Familie wieder und die Marquise hat keine Gelegenheit sich bei ihrem Retter persönlich zu bedanken. Graf F. stirbt zudem angeblich wenige Tage später auf dem Schlachtfeld. Nach einigen Wochen besucht er die Familie während einer Geschäftsreise und hält um die Hand der Marquise an. Die Marquise, welche sich eigentlich nach dem Tod ihres Mannes geschworen hatte nicht erneut zu heiraten, kann ihn erst überzeugen seine Reise fortzusetzen, als sie ihm das Versprechen gibt, bis zu seiner Rückkehr keinen anderen zu heiraten. Der Graf reist ab und die Marquise bemerkt einige Zeit später, dass sie schwanger ist. Da sie nicht weiß, wer der Vater des Kindes ist, wird sie von ihrer Familie verstoßen. Die Marquise gibt zudem eine Zeitungsannonce auf um den Vater des Kindes zu finden. Der unbekannte Vater antwortet auf die Annonce mit dem Vorschlag sie zu treffen. Die Obristin findet währenddessen mit einer List heraus, dass ihre Tochter wirklich nicht weiß, wer der Vater des ungeborenen Kindes ist und sie darf nach Hause zurückkehren und wird wieder in die Familie aufgenommen. Es stellt sich heraus, dass Graf F. der Vater des Kindes ist und auch, nachdem die Marquise sich zunächst gegen die Hochzeit sträubt, heiraten sie schließlich. Der Graf F. bezieht eine Wohnung in der Stadt und wird nach und nach in Familie aufgenommen. Auch die Marquise verzeiht ihm und sie heiraten ein zweites Mal.
Im Folgenden wird die Erzählsituation des Textauszuges mit Hilfe von Belegen erläutert und deren Funktion dargestellt. Der zu analysierende Textauszug setzt ein mit der Beschreibung „sobald sie draußen war, wischte [sie] sich selbst die Tränen ab, dachte, ob ihm die heftige Erschütterung, in welche sie ihn versetzt hatte, nicht doch gefährlich sein könnte, und ob es wohl ratsam sei, einen Arzt rufen zu lassen?“ (Z. 1 ff.). Die hier handelnde Figur ist die Obristin. Der Umstand, dass die Gedanken und somit die Innensicht der Obristin wiedergegeben, was in rein personalem Erzählen nicht möglich ist. Da auch kein Ich – Erzähler im Textauszug zu erkennen ist, handelt es sich um einen auktorialen Erzähler. Diesem ist es möglich die Gedanken und Gefühle und somit die Innensicht einer Figur zu benennen und die Handlung ebenso wie der personale Erzähler zum Beispiel durch die Personalpronomen „er“ und „sie“ wiederzugeben. Die Textpassage wird fortgeführt mit der Handlung der Obristin „sie kochte ihm für den Abend alles, was sie nur Stärkendes und Beruhigendes aufzutreiben wusste, in der Küche zusammen, bereitete und wärmte ihm das Bett, um ihn sogleich hineinzulegen, sobald er, an der Hand der Tochter, erscheinen würde, und schlich, da er immer noch nicht kam, und schon die Abendtafel gedeckt war dem Zimmer der Marquise zu“ (Z. 3 ff.). Diese gesamte Handlung, die in der Realität mehr als eine Stunde an Zeit benötigt, kann hier in deutlich kürzerer Zeit nachgelesen werden. Dies deutet auf eine Zeitraffung hin, die meist von einem auktorialen Erzähler wiedergegeben wird. Zudem vergrößert sich durch die Zeitraffung die epische Distanz, was ebenso für einen auktorialen Erzähler spricht. Der auktoriale Erzähler wird weiterhin durch Gedanken der Marquise, wie beispielsweise „Gelispel, das, wie ihr schien, von der Marquise kam“ (Z. 8) oder „was er sonst in seinem Leben nicht zugegeben hatte“ (Z. 9 f.) dargestellt. Auch die Wiedergabe von Gefühlen, wie etwa „und das Herz quoll ihr vor Freude empor“ (Z. 10 f.), ist Aufgabe des auktorialen Erzählers.
Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass ein auktorialer Erzähler vorliegt, da er die Gedanken und Gefühle der Obristin wiedergeben kann. Dem auktorialen Erzähler ist es ebenso möglich, wie es auch im Textauszug zu erkennen ist, eine Zeitraffung wiederzugeben und die epische Distanz groß zu halten.
Carina
1. Aufgabe
Der hier vorliegende Textauszug „personale Erzählsituation“ wurde von Jochen Vogt verfasst und aus seinem Werk „Aspekte erzählender Prosa“, welches 1979 in Opladen veröffentlicht wurde, entnommen. Der Sachtext thematisiert das personale Erzählverhalten in Hinblick auf seine Funktion und Bedeutung.
Jochen Vogt zitiert einleitend für seinen Sachtext den Romananfang, aus dem im Jahre 1901 erschienen Roman „Buddenbrooks. Verfall einer Familie“, verfasst von Thomas Mann. Dieser dient dem zu analysierenden Text als Leitbeispiel.
Der eigentliche Sachtext setzt mit der Behauptung ein, dass das oben genannte Leitbeispiel „auf den ersten Blick keine Spuren des Erzähltwerdens [zeigt]“ (Z.15f.). Dabei stellt die Repetition „keine“ (ebd.) die unmittelbare Nähe des Geschehens dar. Der Autor verwendet hier die Worte „auf den ersten Blick“ (Z.16) was verdeutlicht, dass er der Meinung ist den Textauszug unbedingt näher zu betrachten, um die Erzählsituation zu begreifen. Des Weiteren ist Jochen Vogt der Auffassung, dass es den Anschein macht über keinen Erzähler der Handlung zu verfügen, welchen er hier als „vermittelnde Instanz“ (Z.16) bezeichnet. Diese These erklärt Jochen Vogt, indem er die dazu antithetische Feststellung aufgreift, dass sich der Leser selbst als agierende Person im Geschehen erkennen kann, sodass er „der Illusion [verfällt]“ (Z.17) selbst zum Teil der Handlung zu werden. Diese Erläuterung sei bezeichnend für „die szenische Darbietung der Dramatik“ (Z.19f.) und nicht typisch für die Prosa, welche die eigentliche Gattung für einen Roman und somit für sein Leitbeispiel ist.
Im weiteren Textverlauf vergleicht der Autor den Textauszug mit Merkmalen eines Dramas, um seine Behauptung, dass der Text im ersten Moment an ein Drama erinnert, näher zu erläutern. Eine Übereinstimmung sei laut Vogt die sachliche Beschreibung des Ortes, welcher er mit für ein Drama typischen Regieanweisungen vergleicht (vgl. Z. 21ff.). Eine weitere Ähnlichkeit sei, dass die agierenden Personen wie im Drama „für sich selbst stehen und sprechen“ (Z.23), da es keinen leitenden Erzähler gibt. Für diese „szenische Darbietung“ (Z.23 f.) sei die wörtliche Rede von hoher Bedeutung, durch welche sich der Leser in die Handlung hineinversetzt fühlt, was Vogt hier als „Eindruck der Unmittelbarkeit“ (Z.25) bezeichnet. Für diese Feststellung benutzt der Autor den apagogischen Beweis, dass durch indirekte Rede „sehr viel deutlicher die Vermittlungsfunktionen des Erzählprozesses hervor [träte]“(Z.26f.), der Leser also von einer vermittelnden Instanz, dem Erzähler, durch das Geschehen geleitet wird. Des Weiteren stellt Jochen Vogt die Behauptung auf, dass die Handlung des Leitbeispiels für alle Personen zugänglich ist, also „nichts, was nicht auch von einem Anwesenden wahrgenommen werden könnte“ (Z.28f). Diese These belegt er, indem Vogt davon ausgeht, dass die Beschreibungen von Raum sowie Personen sachlich und ohne Wertungen wiedergegeben werden, sowie eingebaute Dialoge (vgl. Z. 30f.). Auffällig ist die hier benutzte hypotaktische Syntax, welche zu einer detailreichen Erklärung verhilft sowie den komplexen Gedankengang des Autors hervorhebt.
Jochen Vogt beschreibt im weiteren Verlauf den „Eindruck […] einer erzählerischen ´Objektivität´ oder ´Neutralität´“ (Z.32), wodurch es laut Vogt möglich ist von Dramatik zu sprechen. Diese sachliche Betrachtung würde laut Vogt ebenfalls „auch nicht den Anschein eines ´fiktiven Erzählers´“ (Z.34f.) machen, wodurch er nochmals hervorhebt über keine vermittelnde Instanz zu verfügen sowie über keine epische Distanz, da sich der Leser so in die Handlung hineinversetzt fühlt, als wäre er selbst eine agierende Person des Geschehens. Um diese Funktion näher zu erläutern zitiert Vogt Stanzel, welcher in seinem Werk „Typische Formen des Romans“ diese Art der Darbietung als „personale Erzählsituation“ (Z.35f.) bezeichnet. Dies meint, wie die Handlung wäre, wenn eine agierende Person über sie erzählt. Jochen Vogt meint jedoch, dass „Allerdings hier noch eine weitere begriffliche Unterscheidung angebracht ist“ (Z.37). Diese These wird hier durch das Adverb „Allerdings“ (Z.37) eingeleitet, welche die zu vorige Behauptung relativiert. Die folgende Unterscheidung belegt Jochen Vogt an seinem Leitbeispiel, da hier laut ihm die personale Erzählsituation „sachlich aber nicht aus dem Blickwinkel einer bestimmten Person geschildert [wird]“ (Z.39f.), was typisch für ein personales Erzählen wäre, da bei diesem die Wiedergabe der Perspektive einer agierenden Person der Handlung typisch sei. Somit bezeichnet Jochen Vogt die Erzählsituation seines Leitbeispiels „als ´neutrales´ Erzählen“ (Z.40). Dieses Argument relativiert der Autor jedoch, indem er eine Stelle seines Leitbeispiels zitiert, bei welcher die Erzählsituation missverstanden werden könne, da diese Stelle „einen Grenzfall von ´äußerem´ und ´innerem´ Vorgang beschreibt“ (Z.45f.). Dies könnte laut Vogt als „fiktionalisierendes Element verstanden werden“ (Z.46), wodurch sich der Leser der epischen Distanz bewusstwird und somit die Auffassung, dass er selbst Teil der Handlung ist, eingeschränkt wird. Um von dem eventuellen Missverständnis seines Leitbeispiels abzulenken greift er eine andere Textstelle des Leitbeispiels auf, bei welcher hervorgehoben wird, dass „der fiktionale Charakter des Textes erst durch den Satz verraten [wird], der unmittelbar auf die zitierte Stelle folgt“ (Z.47). Um Zustimmung zu erlangen benutzt der Autor hier das Adjektiv „Eindeutig“ (Z.47), durch welches der Leser von der Meinung des Autors überzeugt wird, da er keine mögliche Zweideutigkeit in den Betracht zieht und die These für Vogt bestätigt ist. Um diese dem Leser näher zu bringen zitiert er die passende Textstelle und erläutert sie darauf. Er erklärt, dass der skizzierten Darbietungsart nur die Schilderung der Außensicht zu Grunde liegt, diese Darbietung jedoch nicht über innere Vorgänge mehrerer Personen Bescheid weiß. Um hier Zustimmung von seiner Leserschaft zu erlangen bzw. überzeugend zu wirken, verwendet der Autor das Adverb „logischerweise“ (Z.54). Des Weiteren erwähnt Jochen Vogt, dass die Verwendung von Innensicht in Verbindung von Gedankenwiedergabe als „episches Präteritum und damit um fiktionales Erzählen“ (Z.59) zu bezeichnen ist, da dies metaphorisch „als Spur des Erzähltwerdens“ (Z.57) verstanden werden kann, welche ebenfalls Allwissenheit hervorhebt und ein Beweis für fantasievolles Erzählen ist. Auffällig an dieser Textpassage ist die von Jochen Vogt verwendete Fachsprache, welche sein Wissen über Funktionen des Erzählens bzw. allgemeine Literatur hervorhebt und somit überzeugend auf den Leser wirkt.
Sein letzter angeführter Textabschnitt setzt mit den Worten „Einschränkend muss freilich auch gesagt werden“ (Z.60) ein, welche eine von ihm folgende Relativisation anklingen lassen. Diese besagt, dass Jochen Vogt der Meinung ist, dass durch Passagen der Berichte des Erzählers über Gefühle und Gedanken der Charaktere die Personalität bzw. das Identifikationsangebot für den Leser verloren geht, weshalb Vogt behauptet, dass „der Einblick ins Innere einer Figur […] bereits auf eine andere Erzählsituation [verweist]“ (Z.62). Diese Behauptung relativiert er jedoch einleitend mit dem Adverb „Allerdings“ (Z.62), da Vogt der Meinung ist, dass die verschiedenen Erzählsituationen wechselseitig aufeinander wirken und somit zusammenfassend das personale Erzählverhalten fast nie alleine vorzufinden ist (vgl. Z.63ff.).
Auf Basis der hier vorliegenden Analyse komme ich zu dem Ergebnis, dass Jochen Vogt durch eine mehrschichtige Argumentation den Leser über die personale Erzählsituation informiert. Seine Informationen belegt er alle an demselben Beispiel, welches dem Leser als Leitfaden durch seinen Sachtext dient. Sein komplexer Gedankengang wird durch die hypotaktische Syntax unterstützt, welche ebenfalls zu einer detailreichen Erläuterung seines Fazits, dass personales Erzählverhalten fast nie alleine vorzufinden ist, verhilft.
2. Aufgabe
Der vorliegende Textauszug Z. 981-996 aus der Novelle „Die Marquise von O…“, welche von Heinrich von Kleist im Jahre 1808 verfasst wurde, soll im Hinblick auf seine Erzählsituation untersucht werden. Im Folgenden werde ich diese herausarbeiten und sie anpassenden Textstellen belegen sowie ihre Funktion erläutern, jedoch zuerst auf den Erzählkontext eingehen.
Dem Textauszug (Z.981-996) geht hervor, dass die Heimat der Marquise und deren Familie von russischen Truppen überfallen wird. Von diesen wird die Marquise vergewaltigt und schließlich von Graf F. befreit. Dieser zieht jedoch weiter, weshalb sich die Marquise nicht bei ihm bedanken kann. Darauf bekommt sie die Nachricht, dass er bei einer Schlacht um sein Leben gekommen sei, jedoch taucht er wieder auf, um die Marquise zu heiraten, welche jedoch Bedenkzeit benötigt. Sie erfährt nach einer Behandlung, dass sie schwanger ist, kann jedoch nicht den Namen des Vaters nennen. Aus diesem Grund wird sie von ihren Eltern verstoßen und erst durch die List von ihrer Mutter ist diese von der Unschuld ihrer Tochter überzeugt, weshalb die Marquise wieder in ihr Elternhaus zurückkommen darf. Der Textauszug behandelt die Situation kurz nach der Versöhnung. Darauf folgt, dass zum Vorschein kommt, dass der Graf F. der Vater des ungeborenen Kindes der Marquise ist. Dieser wird daraufhin von der Marquise verstoßen, jedoch als er ein weiteres Mal um ihre Hand anhält, willigt diese jedoch ein. Ein weiteres Wiedersehen geschieht jedoch erst wieder bei der Taufe des gemeinsamen Kindes. Schon der erste Satz des Textauszuges weist auf eine auktoriale Erzählsituation hin. Auffällig ist hier die Textpassage „dachte ob ihm die heftige Erschütterung, in welche sie ihn versetzt hatte, nicht doch gefährlich sein könnte“ (Z.981f.), da hier die Innensicht der Frau von G. nähergebracht wird, welche keine anwesende Person hätte beschreiben können, wird hier die Fiktionalität des Geschehens bzw. die epische zwischen Autor und Leser hervorgehoben, da die Textpassage auf Allwissenheit hindeutet und somit auf einen auktorialen Erzähler. Die Beschreibung „sobald sie draußen war…“ (Z.981ff.) verdeutlicht, dass der Erzähler das gesamte Geschehen im Überblick hat. Die darauffolgenden Textzeilen (Z.982ff.) sind auf Geschehenswiedergabe reduziert sodass sich der Leser in das Geschehen hineinversetzt fühlt. Ebenfalls wertet der auktoriale Erzähler das Gelispel als „leise“ (Z.988) wodurch der Leser nur das Geschehen aus dem Blickwinkel des auktorialen Erzählers erfährt. Die scheinbar reale Geschehenswiedergabe wird durch innere Vorgänge wie beispielsweise „wie es ihr schien“ (Z.988) geschmückt sodass sich der Leser durch den Gedankenbericht des Erzählers der epischen Distanz immer wieder bewusstwird. Eine weitere Stelle für fiktionales Erzählen ist die Textpassage „was er sonst in seinem Leben nicht zugegeben hatte“ (Z.990), da der Erzähler hier den Obristen und seinen Charakter ins Spiel bringt und Allwissenheit hervorhebt, da er die inneren Vorgänge mehrerer Personen kennt. Eine weitere Stelle für das auktoriale Erzählverhalten ist die Textpassage „endlich öffnete sie die Tür“ (Z.991) da hier mit dem Wort „endlich“ (ebd.) eine Wertung geschildert wird. Des Weiteren weiß er über die Innensicht der Mutter Bescheid (vgl. ebd.). Die darauffolgenden Textzeilen beschreiben die Szene der Versöhnung (vgl. Z.991 ff.). Diese verdeutlichen, dass der auktoriale Erzähler über dem Geschehen steht und somit göttlich wirkt. Er wertet die Küsse des Vaters als „lange, heiße und lechzende“ (Z.991) und der Leser sieht das Geschehen ausschließlich aus dem Blickwinkel des Erzählers. Eine weitere Wertung befindet sich in der letzten Textzeile, da er den Vater mit einem Verliebten vergleicht (vgl. Z.996).
Der Textauszug bedient sich also einer auktorialen Erzählweise. Der außenstehende Erzähler kommt hier durch die indirekte Rede, Wertungen sowie durch Allwissenheit zum Ausdruck. Diese Merkmale bewirken Ordnung und Übersicht über das Geschehen.
Maike
1. Aufgabe
Der vorliegende Textauszug aus dem Sachtext „Personale Erzählsituation“, aus dem Buch „Aspekte erzählender Prosa“, geschrieben von Jochen Vogt und veröffentlicht 1979 in Opladen, thematisiert die personale Erzählsituation, an Hand eines Auszugs eines Romans von Thomas Mann.
Vogts Text lässt sich in vier Sinnabschnitte einteilen. Der erste Sinnabschnitt (Z. 1- 14), ist ein Auszug aus Thomas Manns Roman „Buddenbrooks. Zerfall einer Familie“ (vgl. Z. 15f). Der Auszug enthält einige Beschreibungen, welche dem Leser helfen sich besser in die Situation hineinversetzen zu können (vgl. Z. 2ff). Durch die Verwendung von ausschließlich wörtlicher Rede hat der Leser die Möglichkeit, sich in das Beschriebene hineinzuversetzen und das Gefühl zu haben, er sei vor Ort, da keine Gedanken geschildert werden, sondern nur Handlungen, welche man sehen und hören kann (vgl. Z. 7ff). Auf Grund der oben genannten Handlungen ist der erste Sinnabschnitt ein Beispiel für eine personale Erzählsituation, vor allem, da es keine höhere Instanz gibt, welche Handlungen und Innensicht schildert. Außerdem wirkt der ausgewählte Auszug von Manns Roman seriös, da Fachwörter wie „Katechismus“ (Z.13) oder „revidier“ (Z.14) verwenden wurden.
Im zweiten Sinnabschnitt (Z. 15-27) vergleicht Vogt Thomas Manns Roman, von welchem im ersten Sinnabschnitt die Rede ist, mit Dramen. Zuerst erläutert der Autor, es gäbe in Manns Roman keine vermittelnde Instanz (vgl. Z. 16), das heißt die Erzählsituation sei nicht auktorial. Des Weitern meint Vogt, der Leser verfalle der Illusion, er befinde sich selbst auf dem Schauplatz der Handlung (vgl. Z. 17f), also dass eine personale Erzählsituation vorliege. Dann folgt der Vergleich, von welchem ich eben schon einmal gesprochen habe. Vogt meint, „Raum und Requisiten werden recht sachlich beschrieben“ (Z. 21), dies ähnle den Regieanweisungen eines Dramas (vgl. Z. 22). Des Weiteren meint der Autor, dass durch „die ausnahmslose Verwendung [von] direkter Rede, zur Wiedergabe des Gesprochenen“ (Z. 24f) ebenfalls eine eindeutige Parallele zur Form der Dramatik vorliegt. Die direkte Dialogform trage zudem zum Eindruck der Unmittelbarkeit beim Leser bei (vgl. Z. 25). Die oben genannten Parallelen zu Dramen sind zu dem Aspekte für eine personale Erzählsituation, womit erneut deutlich wird, dass in Thomas Manns Roman eine personale Erzählsituation herrscht.
Im dritten Sinnabschnitt (Z. 28-43) wird der Sachtext „Typische Formen des Romans“ , veröffentlicht 1981 in Göttingen, von Stanzel in Betracht gezogen. Vogt sagt, in Manns Roman, „zumindest in den ersten Absätzen“ (Z. 28) seien bloß Gegenstands- und Personenbeschreibungen vorzufinden, welche sachlich seien und keine Wertung oder Meinung des Autors beinhalten (vgl. Z. 29f). Durch weiterhin verwendete seriöse Sprache, „Der übergreifende Eindruck ist der einer erzählerischen ‘Objektivität‘ oder ‘Neutralität‘“ (Z. 31f), wird ein Bezug zum ersten Sinnabschnitt hergestellt, wodurch der Bezug zu Manns Roman erneut deutlich wird. Vogt nimmt dann Bezug zum zweiten Sinnabschnitt, da er erneut zur Aussage bringt, dass man eher von einer Darstellung in Bezug auf die Dramatik, als von einer Erzählung (vgl. Z. 32f). Der Autor nimmt Stellung zu einem Buch von Stanzel, wodurch Vogt meint, Stanzel nenne diese Form des Erzählens die personale Erzählsituation, (vgl. Z. 35f). Jedoch gäbe es einen Unterschied, in Manns Roman würde das Geschehen sachlich beschrieben, jedoch nicht aus der Sicht einer bestimmten Person (vgl. Z. 37ff). Dadurch könne man die Art des Erzählens im Roman „Buddenbrooks“ als „neutrales“ Erzählen betiteln (vgl. Z. 40), also als eine sachliche Schilderung, von der Form des personalen Erzählens könne man nur sprechen, wenn die Geschehnisse aus der Perspektive einer anwesenden Person geschildert werden (vgl. Z. 41f).
Der vierte und letzte Sinnabschnitt (Z. 44-64) gibt zuletzt eine Erklärung über die Erzählsituation in Manns Roman. Vogt spricht zunächst über ein Wechselspiel zwischen innerem und äußerem Vorgang und dass so, der Eindruck des fiktionalen Erzählens aufkomme (vgl. Z. 45ff). Er gibt dem Leser erneut einen Auszug der Gedanken von Tony Buddenbrooks geschildert wird (vgl. Z. 49ff). Dadurch, dass die Gedanken beschrieben wurden, kann die vorliegende, keine personale Erzählsituation sein, da eine erzählende Figur nur über die Außensicht verfügt und die Gedanken anderer Figuren nicht kennt (vgl. Z. 54ff). Da dann der Ausdruck „erzählerische[r] Allwissenheit“ (Z. 58) fällt, wird klar, dass es eine höhere Instanz geben muss, welche von oben den gesamten Überblick über die Handlung haben muss und über Innen- und Außensicht verfügt. Der Autor Vogt meint jedoch, dass durch die Innensicht, die Erzählsituation ihren rein personalen Charakter verliere (vgl. Z. 61f), da der Einblick ins Innere einer Figur bereits auf eine andere Erzählsituation hinweise (vgl. Z. 62). Vogt kommt letzten Endes zu dem Entschluss, dass sich „oft in einem Text verschiedene Erzählsituationen abwechseln oder sich vermischen“ (Z. 63), wie also auch in Thomas Manns Roman „Buddenbrooks. Verfall einer Familie“. Außerdem meint der Autor, der personale Typus der Erzählsituation sei fast nie in voller Reinheit zu finden (vgl. Z. 64).
Alles in allem, lässt sich sagen, dass Vogts Sachtext „Personale Erzählsituation“ durch die Verwendung von anderen Texten, deutlich macht, was personales Erzählen ist und in welcher Form es vorliegt.
2. Aufgabe
Im Folgenden werde ich die Erzählperspektive im vorliegenden Textauszug (Z.981-996) der Novelle „Dir Marqusie von O…“, geschrieben von Heinrich von Kleist und veröffentlich 1808, erläutern.
Der vorliegende Textauszug thematisiert die Versöhnung von Vater und Tochter. Vor diesem Auszug wurde die Marquise von ihren Eltern verstoßen, da sie schwanger ist und nicht weiß, wer der Vater ist, für die Eltern widerspricht das den gesellschaftlichen Konventionen und sie schieben ihre Tochter ab. Die Marquise zieht dann mit ihren beiden Kindern in das Landhaus der Familie. Sie lässt einen Aufruf in die Zeitung setzen, der Vater des Kinder solle sich melden. Nun glaubt die Mutter, die Obristin, ihrer Tochter sie wisse nicht wer der Vater sei und nimmt sie und ihre Enkel wieder mit zu sich nach Hause. Der Vater der Marquise entschuldigt sich, dann folgt der vorliegende Textauszug. Es kommt raus, dass der Graf von F. , welcher die Marquise gerettet und ihr bereits einen Heiratsantrag gemacht hat, der Vater des unehelichen Sohns ist. Die Marquise ist wütend, heiratet ihn jedoch wegen der gesellschaftlichen Konventionen. Bei der Taufe des gemeinsamen Sohnes bringt der Graf viele teure Geschenke mit. Die Marquise und er heiraten zuletzt ein zweites Mal, welche dann eine Liebesheirat ist.
Im vorliegenden Textauszug vermischen sich zwei Erzählsituationen, personale und auktoriale. Da gesagt wird, die Obristin wische sich die Tränen weg, sobald sie draußen war (vgl. Z. 982), geht man zuerst von einer personalen Erzählsituation aus. Als dann jedoch die Gedanken der Obristin genannt werden (vgl. Z. 982ff), wird schnell klar, dass nun ein auktoriales Erzählverhalten vorliegt. In einer Aufzählung wird beschrieben, was die Obristin für ihren Mann alles tut, sie kocht und wärmt das Bett (vgl. Z. 984ff). Weiterhin wird beschrieben, dass sie zum Zimmer der Marquise geht, an der Tür lauscht und durch das Schlüsselloch schaut (vgl. Z. 989ff), so wird wieder die personale Erzählsituation klar, da keine Gedanken genannt werden, sondern nur die Außensicht. Als die Obristin sieht, dass die Marquise auf ihres Vaters Schoß sitzt, wird gesagt, er würde dies im Leben nie zugeben (vgl. Z. 991f). Diese kurze Aussage ist wieder auktorial erzählt, da dies niemand wissen kann, weil es eine Innensicht ist. Nun folgen nur wieder Beschreibungen der Handlung, der Obristin, da sie die Tür öffnet und sieht, dass „die Tochter still, mit zurückgebeugtem Nacken, […] in des Vaters Armen lieg[t]“ (Z. 993f) und der Vater sie küsse (vgl. Z. 994f), so wird klar, dass zum Schluss des Textauszug, wie am Anfang des Auszugs, wieder ein personales Erzählverhalten vorleigt.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass sich in dem Textauszug aus „Die Marquise von O…“ ein personales und ein auktoriales Erzählverhalten abwechseln, wobei das personale Erzählverhalten über Hand nimmt.
Luisa
Der vorliegende Textauszug ,,Personale Erzählsituation" stammt aus dem Buch ,,Aspekte erzählender Prosa", welches von Jochen Vogt geschrieben und im Jahre 1979 in Opladen veröffentlicht wurde. Thematisiert wird der personale Erzähler und dessen Wirkung zu Beginn des Romans ,,Buddenbrooks. Verfall einer Familie" von Thomas Mann.
Der Autor teilt den Text in vier Sinnabschnitte ein, da er vier verschiedene Aspekte der Erzählsituation, die vorliegt, erläutert. Der erste Sinnabschnitt (Z.15-18) leitet in das Thema ein, da der Autor sich auf den vorherigen Textauszug (Z.1-14) aus ,,Buddenbrooks" bezieht und seine Hauptthese aufstellt, es seien ,,auf den ersten Blick keine Spuren des Erzähltwerdens" (Z.16) erkennbar. Dabei zeigt der Ausdruck ,,auf den ersten Blick" (ebd.) die Skepsis des Autors und signalisiert die spätere Veränderung des Erzählverhaltens. An dieser Stelle nutzt Vogt die Metapher ,,Spuren" (Z. 16) sowie das nicht vorhandene Erzähltwerden, um zu verdeutlichen, dass scheinbar kein Erzähler vorhanden sei. Darauffolgend führt der Autor an, dass ,,Keine vermittelnde Instanz [...] dem Leser vom Geschehen zu berichten" (Z.16f.) scheine. Mit dieser These unterstreicht der Autor seine vorherige Aussage, indem er die ,,vermittelnde Instanz" (ebd.), welche er mit der Repetitio ,,keine" (Z.16) anführt, als Erzähler intendiert. Zum Ende des Sinnabschnittes führt der Autor eine Überleitung zum nächsten Aspekt und somit zum nächsten Sinnabschnitt an, indem er schreibt, dass der Leser im vorliegenden Textbeispiel ,,der Illusion, sich selbst auf dem Schauplatz der Handlung zu befinden" (Z.17f.) verfalle. Zudem untermalt das Verb ,,scheinen" (Z.17) die spätere Wendung des Erzählverhaltens. Es wird also deutlich, dass die nicht-Vorhandenheit eben nur “Schein” ist und es somit einen Erzähler im Textbeispiel gibt. Hier erläutert er die vorherige These genauer und weist dabei indirekt bereits auf die Parallelen zur Lyrik hin, auf die er im darauffolgenden Sinnabschnitt eingeht.
Der zweite Sinnabschnitt(Z.19-42) thematisiert dabei die Gemeinsamkeiten des Textauszugs mit der Literaturgattung Dramatik. Dabei beginnt der Autor mit der Feststellung, dass ,,Raum und Requisiten [...] recht sachlich beschrieben" (Z.21f.) seien, was an die ,,Darbietungsform einer anderen Literaturgattung" (Z.19), also ,,an die szenische Darbietung der Dramatik" (ebd.), erinnere. Die ,,imaginären Bühne" (Z.22f.), die im Textauszug vorhanden sei und auf der sich ,,Personen befinden" (Z.22) setzt der Autor mit den ,,Dramenfiguren [, die] für sich selbst stehen und sprechen" (Z.23) in Beziehung, wodurch er erneut den Vergleich nutzt, um die Erzählsituation herauszuarbeiten. Dies erwecke also den Anschein, dass die direkte Rede in dem Roman im Vordergrund steht, wie es in einem Drama der Fall ist, da die Figuren für sich selbst sprechen würden und es keinen Erzähler gäbe, der indirekte Rede verwende, um für die Figuren zu sprechen. Des Weiteren stellt der Autor die These auf, es seien ,,lediglich Gegenstands und Personenbeschreibungen, die sachlich gehalten" (Z.29f.) wären, vorhanden. Es gäbe weder ,,Wertungen des Autors/Erzählers" (Z.30), noch ,,Einmischungen" (ebd.), was darauf hinweist, dass es nur ,,Dialoge in direkter Wechselrede"(Z.319) gibt. Damit möchte der Autor veranschaulichen, dass eben dieses Merkmal des auktorialen Erzählverhaltens nicht vorhanden sei. Daraus schlussfolgert der Autor, dass es eine ,,erzählerische ,Objektivität' oder ,Neutralität'(Z.32) gebe, was der Dramatik in diesem Sinne ähnlicher sei als einer ,,Erzählung"(Z.33). Zudem behauptet der Autor, dass ,,die Erzählfunktion [...] weitgehend auf Geschehenswiedergabe reduziert" (Z.34f.) sei, was ,,nicht den Anschein eines fiktiven Erzählers" (Z.34f.) erwecke und unterstreicht somit seine vorherige These im weitgehenden Vergleich von Dramatik und vorliegendem Textbeispiel. Diese Behauptung, in welcher er den auktorialen Erzähler ausschließt, stützt der Autor mit dem Wissen Stanzels, indem er anführt, dass ,,die hier skizzierte epische Darbietungsart mit dem Begriff ,,personale Erzählsituation" (Z.35f.) bezeichnet werde. Hier spricht er somit zum ersten Mal die Thematik seines Sachtextes an und verweist auf den, im Textbeispiel laut ihm anwesenden, personalen Erzähler. Im folgenden erläutert er diesen Begriff näher (vgl. Z. 36 f. ) und differenziert seine These daran anschließend jedoch weiter aus, indem er behauptet, dass ,,eine weitere begriffliche Unterscheidung angebracht" (Z.37) sei, da ,,die Spielart personalen Erzählens, die in den ersten Buddenbrooks-Absätzen vorliegt [...], als ,neutrales' Erzählen" (Z.37ff.) charakterisiert werden könnte, da ,,das Geschehen sachlich, aber nicht aus dem Blickwinkel einer bestimmten Person geschildert"(Z. 39 f. ) werde, und stellt am Ende des zweiten Sinnabschnittes letztlich heraus, dass ,,die Geschehensdarbietung aus der Perspektive einer der anwesenden Personen" (Z.41) das wirklich personale Erzählen sei und somit eher ein neutraler Erzähler vorliege. Durch die Differenzierung zwischen personalem und neutralem Erzähler, welche durch die adversative Konjunktion ,,Allerdings"(Z. 37) eingeleitet wird, wird hier zuletzt die Seriosität Vogts unterstrichen. Auch lässt der stetig hypotaktische Satzbau seine Aussagen seriös wirken, indem Vogt seine Thesen genau und detailgetreu erläutert.
Der letzte Sinnabschnitt (Z.44-48) differenziert abschließend zwischen der äußeren und inneren Wahrnehmung und stellt somit den personalen dem auktorialen Erzähler gegenüber. In diesem Abschnitt geht Vogt einschränkend auf seine im ersten Abschnitt angeführten Thesen ein, deren Unkorrektheit er bereits in seinen Worten, wie dem Verb ,,scheinen"(Z. 21), andeutet. Der Autor stellt die Behauptung auf, dass das Textbeispiel ein ,,Grenzfall von ,äußerem' und ,innerem' Vorgang" (Z.45f.) sei, worunter der Autor versteht, dass der Text letztlich auch auktoriale Aspekte umfasse. So sieht er die Textstelle ,,,blickte aus ihren grauen Augen angestrengt nachdenkend"(Z. 44 f. ) als eben dieses "fiktionlisierendes Element"(Z. 46) an, welches bereits auf die folgende auktoriale Erzählsituation hindeute. So nennt der Autor hier im Kontrast zum personalen Erzähler ein Merkmal auktorialen Erzählens, nämlich den ,,fiktionale[n] Charakter" (Z.47) des Textes. Dies belegt der Autor anhand des Fortgangs des Textes, in dem die Innensicht einer einzelnen Person geschildert wird, woran man den auktorialen Erzähler ,,eindeutig"(Z. 47) erkenne, da nur der auktoriale Erzähler über die Innensicht einer einzelnen Person verfügt (vgl.52ff.). Somit erfolge im Fortgang des Romans, so Vogt, die zu Beginn des Textes indirekt angesprochene Wendung zwischen personalem und auktorialem Erzähler. In diesem Zusammenhang zitiert Vogt den weiteren Verlauf und erläutert die Wendung daraufhin genauer. Dies wird in der Behauptung, dass der ,,Gedankenbericht des Erzählers" (Z.60) auf eine auktoriale Erzählsituation hinweise, da das ,,Indiz erzählerischer ,Allwissenheit" (Z.58) nur für den auktorialen Erzähler sprechen könne, weil der personale Erzähler nur eine Sichtweise kennt, aus welcher er erzählt, deutlich. Hierin intendiert Vogt besonders die ,,Außensicht"(Z. 54 f.) als Merkmal personalen Erzählens, da diesem Erzähler keine Innensicht in die Gedanken anderer ermöglicht seie (vgl. Z. 53 ff.). Im Kontrast dazu nennt Vogt die ,,,Allwissenheit'"(Z. 58) als Beweis für einen auktorialen Erzähler und unterstreicht in diesem Vergleich so noch einmal Merkmale personalen Erzählens. Zuletzt sagt Vogt in diesem Kontext noch einmal, dass ,,Der Einblick ins Innere einer Figur [...] bereits auf eine andere Erzählsituation"(Z. 62), nämlich die auktoriale, hindeute. Somit stellt der Autor anschließend fest, dass im Text aus eben diesem Grund ,,verschiedene Erzählsituationen" (Z.63) vorhanden seien und die personale Erzählsituation seltenst ,,in voller Reinheit zu finden" (Z.64) sei. Innerhalb dieser These kommt so auch seine Schlussfolgerung, in welcher er die Seltenheit des rein personalen Erzählverhaltens und die Häufigkeit von Mischformen intendiert, zum Ausdruck.
Zusammenfassend bringt die Analyse des vorliegenden Sachtextes hervor, dass das personale Erzählverhalten fast nie alleine in einem Text vorliegt und oftmals mit dem auktorialen Erzähler verbunden sei. Die sprachlich- formalen Aspekte, wie der hypotaktische Satzbau oder aber auch Vergleiche mit Dramatik und anderen Erzählformen, untermauern die Seriosität des Autors, der seine These zudem anhand von wissenschaftlichen Belegen und Zitaten erläutert. Letztlich bringt Vogt so die Merkmale personalen Erzählens, indem er besonders die Außensicht als wichtigstes Merkmal intendiert, zum Ausdruck.
Nina K.
Der vorliegende Sachtext „Personale Erzählsituation“, aus dem Buch „Aspekte erzählender Prosa“ von Jochen Vogt und 1979 erschienen, thematisiert den personalen Erzähler und seine Merkmale.
Der Sachtext beginnt mit dem ersten Sinnabschnitt (Z.1-14) und dem einleitendem Beispiel aus „Thomas Manns erstem Roman ‘Buddenbrooks. Verfall einer Familie‘, erschienen 1901“ (Z.15f.). Dieser Textauszug dient dem Sachtext als roter Faden und somit als immer wiederkehrendes Beispiel zur Verdeutlichung. Somit beginnt Vogt mit der Feststellung, dass das Beispiel „auf den ersten Blick keine Spuren des Erzähltwerdens [zeigt]“ (Z.16). Diese Untersuchung des Textes bezeichnet er, wie an „auf den ersten Blick“ (Z.16) erkennbar, als oberflächlich und deutet indirekt an, im Folgenden das Beispiel näher zu untersuchen. Mit „Keine vermittelnde Instanz scheint dem Leser vom Geschehen zu berichten […]“ (Z.16f.) legt er die Funktion beziehungsweise die Wirkung des fehlenden Erzähltwerdens dar. Dies ist ebenfalls der Fall in „er verfällt der Illusion, sich selbst auf dem Schauplatz der Handlung zu befinden“ (Z.17f.), wobei hier darüber hinaus auch das erste Merkmal des personalen Erzählers angeführt wird, nämlich Teil des Geschehens zu sein.
Der nächste Sinnabschnitt (Z.19-26) beginnt mit der Anführung der „szenischen Darbietung der Dramatik“ (Z.19f.), sodass Vogt neben der Epik zeigt, dass der personale Erzähler auch in anderen Gattungen, wie der Dramatik existiert. Dieser Vergleich wird in „wie Dramenfiguren“ (Z. 23) deutlich. Mit „Auch hier“ (Z.21) zieht Vogt den direkten Vergleich zum anfangs angeführten Beispiel und bezieht sich mit „Auch hier scheint man eine Szene zu betrachten“ (Z.21) auf Thomas Manns Roman. Die informative Feststellung „Raum und Requisiten werden sachlich beschrieben“ (Z.21f.) steht im Zusammenhang mit dem Kommentar „man könnte an Regieanweisungen denken“ (Z.22), der ein veranschaulichender Vergleich ist. Das Nomen „Unmittelbarkeit“ (Z.25) verdeutlicht abermals die breits anfangs angeführte Illusion „[…], sich selbst auf dem Schauplatz der Handlung zu befinden“ (Z.17), da es Nähe zeigt. Dieses Nomen steht im Zusammenhang mit der „direkten Dialogform“ (Z.25), die ein typisch für die Dramatik ist, die wiederum in Beziehung zum personalen Erzähler steht, da sie komplett in „direkter Rede“ (Z.24) verfasst ist, und somit aus der Perspektive einer Figur geschrieben ist. In Zeile 26 folgende ist wieder der gegensätzliche Fall zur, in diesem Fall, direkten Rede darstellt. Dies zeigt der Konjunktiv, erkennbar am Verb „würde“ (Z.26). Dadurch wird abermals ein Vergleich gezogen, durch den Vogt von seinem Inhalt überzeugt. In der Correctio „Der Text enthält- zumindest in den ersten Absätzen- […]“ (z.28) bezieht sich Vogt abermals auf das Beispiel. Es folgt eine Aufzählung von Feststellungen (vgl. Z.29ff.), deren Wirkung er zusammenfassend durch die Nomen „‘Objektivität‘ und ‚Neutralität‘“ (Z.329 benennt. Somit zählt Vogt auch die Gegenseiten des personalen Erzählens auf, da sie, wie er behauptet, manchmal den Eindruck einer sachlichen Wiedergabe machen. Dies untermalt er durch die Gegenüberstellung von „‘Darstellung‘“ (Z.33) und „‘Erzählung‘“ (Z.33). Mit der Darstellung ist hierbei die ausschließlich sachliche Wiedergabe gemeint, wobei Erzählungen ausgeprägt und ausgeschmückt wiedergegeben werden.
Im Folgenden wir gesagt, dass diese Art der Wiedergabe „nicht den Anschien eines ‚fiktiven Erzählers‘“ (Z.34f.) erwecke. Hierbei spricht Vogt den Gegensatz zum personalen Erzähler an, nämlich den auktorialen. Diese weitere Anführung eines Gegensatzes dient abermals zur Veranschaulichung und zum Vergleich, um die Unterschiede zu betonen. Vogt zieht also das Fazit, dass das personale Erzählen auch den Eindruck der Neutralität vermitteln könne, wobei dies nicht in der Dramatik vorzufinden sei. Anhand von „Stanzel“ (Z. 35) lässt sich feststellen, dass Vogt sich auf den Literaturwissenschaftler Stanzel und sein Werk „Typische Formen des Romans“ aus dem Jahr 1981 bezieht um seinem Inhalt Seriosität zu verleihen. Auffällig ist hierbei, dass erstmals der Begriff „‘personale Erzählsituation‘“ (Z.35f.) fällt. Vogt hat also erst ein paar Merkmale, wie den Glauben Teil des Geschehens zu sein, genannt und benennt erst zum jetzigen Zeitpunkt des Textes den Begriff. Dies verdeutlicht, dass er sich in seinem Sachtext dem Thema aufbauend nähert, damit der Leser den Text besser versteht. In „gemeint ist die Haltung, die eine der Handlungspersonen einnehmen würde, wollte sie über das Geschehen berichten“ (Z.36f.) erklärt bzw. gibt er wieder, was mit dem Begriff gemeint ist. Im letzten Teil dieses Sinnabschnittes (Z. 28-42) spricht Vogt den Idealfall des personalen Erzählers an, was an „sollte“ (Z.42) deutlich wird. Statt neutralem Wiedergeben solle das „[…] ‚personale […]‘ Erzählen im engeren Sinne die Geschehensdarbietung aus der Perspektive einer der anwesenden Personen […]“ (Z.41f.) sein.
Ab Zeile 44 des letzten Sinnabschnittes (Z.44-64), wird kurz auf das anfängliche Beispiel eingegangen. Mit dem Konjunktiv „könnte“ (Z.44) fügt Vogt an, dass eine Textstelle missverstanden bzw. anders gedeutet werden könnte. Er deutet also an, dass das Beispiel nicht komplett personal erzählt wird, indem er feststellt, dass „‘äußere […] und ‚innere[…]‘“ (Z.45) Vorgänge beschrieben werden. Die Innensicht ist jedoch ein Merkmal des auktorialen Erzählers. Neben diesen ersten Hinweisen findet Vogt jedoch mehr Belege dafür, dass das Beispiel nicht rein personal erzählt ist (vgl. Z.49ff.). Seine inhaltliche Schlussfolgerung ist diese, dass „[k]eine der tatsächlich anwesenden Personen hätte berichten können, was die kleine Tony Buddenbrooks während ihres Katechismus-Vortrags dachte“ (Z.52f.). Vogt nimmt also das, was den personalen Erzähler ausmacht (nämlich, dass das Geschehen aus der Perspektive einer Person wiedergegeben wird) und wendet das auf dieses Beispiel an und kommt zu dem Entschluss bzw. zur Feststellung, dass sich in dem Textauszug auch Spuren des auktorialen Erzählers befinden. Der personale Erzähler hätte folglich nicht wissen können, was Ton Buddenbrook dachte. Diese Feststellung wird durch das Adverb „logischerweise“ (Z.54) bekräftigt, in welcher Vogt wieder erklärt, weshalb es sich hierbei um einen auktorialen Erzähler handelt. Mit „Ausformung der Erzählfunktion“ (Z.57) ist hierbei gemeint, dass das hiergenannte Merkmal der Innensicht sehr charakteristisch für den auktorialen Erzähler ist und dass es sich beinahe offensichtlich um auktoriales Erzählen handelt. Zudem wird die „Spur des Erzähltwerdens“ (Z.67f.) erwähnt. Da der auktoriale Erzähler über die „‘Allwissenheit‘“ (Z.58) verfügt, die eine unmenschliche, fast göttliche Fähigkeit ist, ist sich der Leser beim lesen der Erzählung stets bewusst, dass er etwas vermittelt bekommt. Das bezeichnet Vogt hier als „Spur des Erähltwerdens“ (ebd.), aus der, laut Vogt, unweigerlich Allwissenheit zu schließen ist. Daraufhin wird zusammengefasst, dass es sich um „‘episches Präteritum und damit um fiktionales Erzählen‘ handelt“ (Z.59). Er behauptet hierbei, dass das Erzählen in Vergangenheitsform ein weiteres Merkmal des auktorialen Erzählers sei. Am Ende geht Vogt, erkennbar am Adverb „einschränkend“ (Z.60) und am Adverb „freilich“ (Z.60), darauf ein, dass durch Textpassagen, die auktorial erzählt werden, der „rein personale [..] Charakter“ (Z.61) verloren gehe. Mit dem, oft im Sachtext wiederzufindenden, hypotaktischen Satzbau, erkennbar an „Allerdings zeigt sich, dass oft in einem Text verschiedene Erzählsituationen abwechseln oder sich vermischen und dass besonders der personale Typus fast nie in voller Reinheit zu finden ist“ (Z.62ff.), wird der Inhalt und seine Seriosität unterstützt.
Zusammenfassend ist zu sagen, das Jochen Vogt in seinem Sachtext über den personalen Erzähler schreibt, indem er in erster Linie ein Beispiel aus Thomas Manns Roman als roter Faden und zur Erläuterung nutzt. Darüber hinaus erklärt er viele Merkmale des personalen Erzählers, indem er sie durch die Gegenüberstellung der Gegensätze oder durch Vergleiche näher erläutert. Zudem stellt er fest, dass das personale Erzählen auch neutral wirken kann, und dass viele Erzählungen Spuren des auktorialen Erzählen aufweisen, also selten dem Idealtyp entsprechen. All dies untermauert er durch Vergleiche, hypotaktischen Satzbau, Correctios und einen kohärenten Textaufbau.
2. Aufgabe
Im Folgenden wird die Erzählsituation im Textauszug (Z.981-996) aus Heinrich von Kleists Novelle „Die Marquise von O…“ unter Anführung von Belegen näher betrachtet.
Die Marquise von O… lebt zusammen mit ihren Eltern im Familienhaus und wird eines Tages überfallen und angegriffen. Sie fällt in Ohnmacht und wird vermeintlich vom Graf F… gerettet. Er fragt sie ob sie ihn heiraten möchte, woraufhin die Marquise vor Überraschung erst keine Antwort darauf hat. Der Graf F… muss auf eine Dienstreise nach Neapel. In der Zwischenzeit jedoch stellt sich heraus, dass die Marquise schwanger ist. Sie hat keine Ahnung, wer der Vater ist und wird von ihren Eltern wegen angeblicher Lügen verstoßen. Die Mutter sorgt sich jedoch nach einiger Zeit um sie und reist zu ihr, um sie mit einer List zu testen. Dabei stellt sie fest, dass ihre Tochter die Wahrheit sagte und schämt sich dafür, dass sie ihr misstraute. Die Marquise zieht zurück ins Elternhaus, wo der Vater sie ebenfalls mit Reue empfängt. Die vorliegende Textstelle handelt davon, wie die Mutter den Obristen und die Marquise zusammen sieht. Sie sitzt auf seinem Schoß und schläft, während er sie küsst. Im späteren Verlauf der Novelle heiratet die Marquise den Grafen F…, der der Vater ihrer Kinder ist und der sie vergewaltigt hat, weil sie wieder bei ihren Eltern ist und die sie dazu überreden.
Im vorliegenden Textauszug lässt sich schon am ersten Satz erkennen, dass es sich um auktoriales Erzählverhalten handelt. Am Verb „dachte“ (Z.981) lässt sich erschließen, dass es sich hierbei um die Innensicht der Obristin handelt, da ein personaler Erzähler nicht wissen kann, was andere denken, denn nur der auktoriale Erzähler verfügt über Allwissenheit. Dies baut jedoch eine Distanz zwischen Leser und Handlung auf. Auf der anderen Seite jedoch erfährt man viel mehr und die Erzählung wird detaillierter. Der Satz ab Zeile 983 lässt anfangs vermuten, dass es sich um einen personalen Erzähler handelt, da die Handlung sachlich dargestellt wird. Jedoch zeigt das Verb „wusste“ (Z.984), dass die Obristin sich wieder etwas gedacht hat. Dies zeugt abermals von Allwissenheit. Zudem lässt sich anhand von „[…] um ihn sogleich hineinzulegen, sobald er nur [..] erscheinen würde […]“ (Z.984f.) erkennen, was sich die Obristin vornimmt, also was sie in der Zukunft vorhat. Dies kann ein personaler Erzähler nicht wissen. Diese Allwissenheit hat auch etwas Göttliches, da nur etwas Übermenschliches in die Zukunft schauen kann. Dies vermittelt den Eindruck einer vom Himmel herabschauenden, gottähnlichen Kreatur, die Geborgenheit und Sicherheit ausstrahlt. Die Allwissenheit wird abermals deutlich in „Sie vernahm, da sie mit sanft an die Tür gelegtem Ohr horchte, ein leises, eben verhallendes Gelispel, das, wie es ihr schien, von der Marquise kam […]“ (Z.987f.), da ein personaler Erzähler nicht wissen könnte, was die Obristin hört. Das Adverb „endlich“ (Z.990) aus „drauf endlich öffnete sie die Tür“ (ebd.) gleicht eine wertenden Beitrag, was wiederum ebenfalls ein Kennzeichen für den auktorialen Erzähler ist, genauso wie „gerade wie ein Verliebter!“ (Z.996).
Zusammenfassend ist zu sagen, dass die Wiedergabe des Geschehens auf den personalen Erzähler hindeuten könnte, es sich bei genauerer Betrachtung jedoch um einen auktorialen Erzähler handelt. Die Allwissenheit und Kommentare verdeutlichen Geborgenheit und Details.
Anne
Der Sachtext "Personale Erzählsituation", aus dem Buch "Aspekte erzählender Prosa", veröffentlicht 1979 in Opladen und geschrieben von Jochen Vogt, thematisiert das personale Erzählverhalten . Der Text setzt ein mit einem Auszug aus "Thomas Manns erstem Roman 'Buddenbrooks. Verfall einer Familie'"(Z.15). Vogt bezieht sich im Folgenden auf dieses Beispiel, um die Erzählsituation zu erläutern und zu belegen. Dies verschafft dem Leser nicht nur einen anschaulichen Vergleich, der sich direkt auf Vogts Aussagen anwenden lässt, sondern verbessert auch die Glaubhaftigkeit seiner Aussagen. Die eigentliche Arbeit beginnt in Zeile 15. Somit umfasst der erste Sinnabschnitt Zeile 15-18 und umfasst im Allgemeinen die These, in welcher er anbringt, dass "der Anfang von Thomas Manns erstem Roman [...] zeigt auf den ersten Blick keine Spuren des Erzähltwerdens" (Z..15 f.). Die Repetitio "keine"(Z.16) verweist auf die Unmittelbarkeit der Darstellung der Geschichte. So entsteht bei dem Erzählen durch einen auktorialen Erzähler eine gewisse Distanz, da dieser das Geschehen erst vermitteln muss. Der personale Erzähler hingegen hat eine direkte Verbindung zum Leser, da er Teil des Geschehens ist. Die Wirkung bzw. Funktion dieser Art des Erzählens sei die "Illusion, sich selbst auf dem Schauplatz der Handlung zu befinden"(Z.17 f.). Der Leser wird so also Teil des Geschehens und erlebt die Handlung. Eine "Instanz"(ebd.), die erzählt, ist deswegen auch nicht mehr von Nöten. Im zweiten Sinnabschnitt (Z.19) vergleicht Vogt das personale Erzählen mit der "Literaturgattung"(Z.19) der "szenischen Darbietung der Dramatik"(Z.19. f,). Er beschreibt die Gemeinsamkeiten der Dramatik und des personalen Erzählens. Die Beschreibungen des Umfelds beim personalen Erzählen ähnle den "Regieanweisungen"(Z.22) bei einem Drama. Besonders hebt er die "Personen"(Z.22) hervor und vergleicht diese mit den "Dramenfiguren"(Z.23). Als weiteren Aspekt nennt er im Anschluss "die ausnahmslose Verwendung direkter Rede" (Z.24.). Diese trage "wesentlich zum Eindruck der Unmittelbarkeit bei"(Z.25). Hier bezieht sich Vogt wieder auf die "Instanz" (ebd.), die bei der personalen Erzählweise schlichtweg nicht vorhanden ist und den Leser aus diesem Grund mit einbindet. Antithetisch verfasst Vogt dazu in Klammern, dass "indirekte Rede [...] die Vermittlungsfunktion des Erzählprozesses"(Z. 26 f.) hervorbringe und somit das Gegenteil, eine Distanz zum Geschehen, vermittle.
Der nächste Sinnabschnitt (Z.28-48) erläutert das neutrale Erzählverhalten, welches in dem Auszug vorhanden ist. Er setzt ein mit der Behauptung "Der Text [enthalte] [...] nichts, was nicht auch von einem Anwesenden wahrgenommen werden könnte" (Z.28 f.). Dies untermauert seine vorherige Aussage, der Leser fühle sich, als sei er Teil des Geschehens. Außerdem findet man im ersten Satz des dritten Sinnabschnitts eine hypotaktische Syntax vor, die sich häufiger im gesamten Text findet lässt und zeugt von einer detailreichen Beschreibung und vielen Informationen. Diese Auflistung der Merkmale des neutralen Erzählens, beinhaltet unter anderem "keine Einmischungen oder Wertungen des Autors/Erzählers" (Z.30 f.). Diese sind typisch für den auktorialen Erzähler, was der Unterschied zwischen den beiden Erzählsituationen akzentuiert. Die Auflistung an Merkmalen (vgl. Z.28-31) verschafft also eine "erzählerische 'Objektivität' oder 'Neutralität'"(Z.32). Antithetisch entwickelt er dann, dass da neutrale Erzählen eher einem Drama gleicht, anstatt einer Erzählung" (vgl.Z.33). Das neutrale Erzählen sei "weitgehend auf Geschehenswiedergabe reduziert"(Z.34). Der "Anschein eines 'fiktiven Erzählers'" (Z.34-35) sei so auch nicht geweckt, was das neutrale Erzählen von dem personalen sowie auktorialen Erzählen stark unterscheide. Erst in dem darauf folgenden Satz formuliert Vogt eindeutig seine These, der "personalen Erzählsituation"(Z.35 f.). Dabei bezieht er sich auf den Germanisten "Stanzel"(Z.35), was seinem Text Seriosität verleiht. Dann definiert er das personale Erzählen als "die Haltung, die eine der Handlungspersonen einnehmen würde wollte sie über das Geschehen berichten"(Z.Z.36 f.). Dann erläutert er, dass in dem Auszug aus "Buddenbroks"(ebd.) "zweckmäßigerweise (Z.40) das neutrale Erzählverhalten vorliege. SO gibt es in den beiden Abschnitten aus "Buddenbrooks"(ebd.) keine eindeutigen Hinweise auf das personale Erzählen, der gesamte Text sei jedoch personal verfasst. Die "Geschehensdarbietung aus der Perspektive einer der anwesenden Personen "(Z.41 f.) sei somit im ersten Auszug nicht vorhanden. Der nächste Abschnitt beschäftigt sich mit einem "Grenzfall"(Z.45). In dem Auszug von "Buddenbrooks"(ebd.) gebe es eine Stelle in der auch die personale Erzählsituation verwendet wird.
Der letzte Sinnabschnitt (Z.49-64) besteht in großen Maße aus Definitionen sowie Fachausdrücken. Er beginnt die Erklärung des Erzählers anhand des Beispiels aus "Buddenbrooks"(ebd.), indem er sagt, dass die Charaktere des Geschehens nicht wissen was "Tony Buddenbrooks"(Z.25) denkt. Er demonstriert damit die Überschneidung des auktorialen und personalen Erzählers. Der auktoriale Erzähler hat nämlich die Möglichkeit das Innere der Personen wiederzugeben. Dieser Vorgang werde besonders deutlich an dem "Verbum des inneren Vorgangs 'dachte sie'"(Z.56), da dies eine direkte Einleitung zu Vorstellung der Gedanken bietet. Durch die Ansprache des "Indiz[s] erzählerischer 'Allwissenheit'"(Z.58 f.) hebt Vogt hervor, dass es sich bei dem personalen Erzählen um eine Mischung zwischen personalem und auktorialem Erzähler handle. Die Allwissenheit sei nur zum Teil vorhanden. Dieser Teil der Allwissenheit mache den Text und den Erzähler somit fiktiv (vgl. Z.58-59). Der letzte Abschnitt beinhaltet zu Beginn das Adverb "freilich"(Z.60). Dadurch unterstreicht Vogt die Richtigkeit seines Textes, indem er sagt, dass seine Arbeit natürlich richtig sein müsse. Des Weiteren formuliert er Vogt, dass durch die Innensicht der Charaktere, die personale Erzählsituation ausgeschlossen ist (vgl. Z. 60-62). Zum Schluss verweist Vogt auf die Unreinheit, wie sie oft zu finden ist, in Texten mit einer personalen Erzählsituation (vgl. Z.64). Der Personale Erzähler komme meist nicht in völliger Reinheit vor, sondern in einer Mischung von mehreren Erzählformen.
Zusammenfassen lässt sich sagen, dass Vogt die personale Erzählweise anhand der Unterschiede zur auktorialen Erzählweise sowie des Beispiels aus "Buddenbrooks"(ebd.), erläutert. Sprachlich und Formal unterstützt er seine Thesen ausschließlich mit Antithesen, Metaphern und Vergleichen.
Annika
Der Sachtext „Personale Erzählsituation“ von Jochen Vogt, aus dem Buch „Aspekte erzählbarer Prosa“ Seite 26-30, veröffentlicht im Jahr 1979 in Opladen, thematisiert anhand des Romans von Thomas Mann „Buddenbrooks. Zerfall einer Familie“ aus dem Jahr 1901, die personale Erzählform mit deren Erkennungsmerkmalen.
Der Auszug lässt sich in sieben (Ich finde keine sieben in deiner Analyse) Sinnabschnitte einteilen. Einleitend wird eine Textpassage aus dem Roman dargelegt (Z.1-14), an welcher sich die nachfolgenden Erläuterungen orientieren. Voght stellt in dem Beispiel fest, dass „auf den ersten Blick keine Spuren des Erzähltwerdens“ (Z.16) vorhanden sind. Dies Bedeutet, dass der Autor keine vermittelnde Instanz in Form eines Erzählers verwendet hat. Mit der Metapher „Spuren“ (Z.160) untermauert Vogt seine These Erläutere. Dies verweist zudem auf die Gattung der Dramatik, da in dieser Gattung der Leser „der Illusion [verfällt], sich selbst auf dem Schauplatz der Handlung zu befinden“ (Z.17f.). Es bedeutet, dass die Leser sich als Teil der Handlung fühlen. Um diese Behauptung im zweiten Abschnitt (Z.19-27) zu untermauern, setzt Vogt einen direkten Vergleich zu der „szenischen Darbietung der Dramatik“ (Z.19f.). Er betont das Merkmal der „sachlichen Beschreibung“ (Z.21f.) von „Raum und Requisiten“ (Z.21). Die Formulierungen von Thomas Mann ähneln eher „Regieanweisungen“ (Z.22) was bedeutet das?. Durch die „ausnahmslose Verwendung [von] direkter Rede zur Wiedergabe des Gesprochenen“ (Z.24) wird die „szenische Darbietung“ (Z.24) untermauert Erläutere. Durch den in Z.26 verwendeten Konjunktiv II „würde“ und „träte“, wird der in Klammern gesetzte Satz (Z.26f.) durch Hilfe des Gegenteils der „indirekten Rede“ (ebd.) untermauert. Im folgenden Abschnitt (Z.28-43) sind Argumente für die vorher genannte These. Als Untermauerung ist zum Beispiel genannt, dass „keine Einmischungen oder Wertungen“ (Z.30) des Autors erkenntlich werden. Zudem enthält die Textpassage nur „Dialoge“ (Z.31). Dies bedeutet, dass der Leser das Gefühl hat vor einer Bühne zu stehen und sich diese Interaktion ansehen könne. Es erschließt sich der Eindruck „einer erzählerischen ´Objektivität´ oder ´Neutralität´“ (Z.32). Der Erzähler reduziert sich auf die Geschehenswiedergabe. Zur Untermauerung seiner Auffassung bezieht Vogt sich im Folgenden auf Stanzen und sein Buch „Typische Formen des Romans“ von 1981. Die im Beispiel vorhandene Erzählsituation definiert Stanzel „mit dem Begriff ´personale Erzählsituation´“ (Z.35f.). Die adversative Konjunktion „Allerdings“ (Z.37) differenziert mit Hinweis auf den Buddenbrooks-Ausschnitt „´neutrales´ Erzählen“ (Z.40). ? Das „fiktionalisierendes Element“ (Z.46) wird als Merkmal des auktorialen Erzähler verstanden. Die Eindeutigkeit des fiktionalen Charakters wird jedoch erst am neuen Beispiel-Zitat deutlich (vgl. Z.49-51). Die Definition des auktorialen Erzählers wird hier erläutert: „keine der tatsächlich anwesenden Personen hätte berichten können, was die kleine Tony Buddenbrooks während ihres Katechismus-Vortrag dachte“ (Z.52f.). Dem personalen Erzähler steht nur die Außensicht zur Verfügung, somit erhält dieser keinen „Einblick in ihr Bewusstsein“ (Z.55f.). Das Verb „dachte“ (Z.49) ist ein „Indiz erzählerischer `Allwissenheit´“ (Z.58) und untermauert somit den fiktionalem Charakter des Textes. Es ist der Grundlegende Beweis für ein „´episches Präteritum und damit [für] fiktionales Erzählen´“ (Z.59). Die letzten Erkenntnisse sind zu oberflächlich dargestellt
In seinem Schlusswort betont Vogt, dass überwiegend verschiedene Erzählformen zu finden sind und selten der personale Erzähler permanent vorliegt, also „fast nie in voller Reinheit zu finden ist“ (Z.64).
Schlussendlich wurde von Vogt deutlich, dass die hypotaktische Syntax den auktorialen Erzähler betont. Zudem wird der Leser über die Art und Weise der personalen Erzählform informiert, welches anhand des Beispieltextes verständlich dargelegt wird.
2.
Im Folgenden erläutere ich die Erzählsituation, wie sie im vorliegenden Textauszug aus Kleists „Die Marquise von O....“ (Z.981-996) mit Hilfe von Belegen und der Erläuterung deren Funktionen, zum Ausdruck kommt, nachdem ich kurz den Erzählkontext dargelegt habe.
Nach der überschwänglichen Aufnahme der Marquise von ihrer Mutter, versucht die Obristin alles ihre Familie wieder zu versöhnen. Zuvor trennte sich die Familie aufgrund der unklare Verhältnisse im Zusammenhang mit der Schwangerschaft der Tochter. Nach der bedingungslosen Vereinigung der Familie nach der überzeugten Unschuldigkeit der Marquise von O.... bezogen auf ihre Schwangerschaft, sind alle Voraussetzungen für die spätere Heirat und das glückliche Ende gegeben.
Die Textpassage enthält einige Indizien für den auktorialen Erzähler. Das Verb „dachte“ (Z.1) ist ein eindeutiger Beweis für den auktorialen Erzähler . Die Einschübe „wie es ihr schien“ (Z.8) und „gerade wie ein Verliebter“ (Z.13) sind deutliche Kennzeichen der Innensicht. Der auktoriale Erzähler ist allwissend und kennt daher alle Gefühle, Gedanken und Ansichten der Figuren. In Zeile 9, „was er sonst in seinem Leben nicht zugegeben hatte“ ,wird verdeutlicht, dass der auktoriale Erzähler nicht nur aktuell Allwissend ist, sondern die gesamte Handlung im Überblick hat. Die Wertung „endlich“ (Z.10) betont dies nochmals. Ebenso wie die „heiße[n] und lechzende[n] Küsse“ (Z.12f.), dadurch wird der Leser beeinflusst. Das Kommentar „gerade wie ein Verliebter“ (Z.13) ist ein zusätzliches Indiz für den auktorialen Erzählers.
Überblickend lässt sich feststellen, dass der auktoriale Erzähler immer dann deutlich werden, wenn tiefe emotionale Ereignisse geschehen. Vor allem sticht der auktoriale Erzähler mit seiner Allwissenheit und dem gesamt Überblick der Handlung hervor. Jedoch sind die Kommentare und Wertungen des Erzählers sowie seine Innensicht von ebenso hoher Bedeutung.
Kommentar von Carina
Hallo Annika, da du heute nicht im Raum warst schreibe ich dir ein Feedback zu deiner überarbeiteten Analyse.
Meiner Meinung nach hast du schon viele Sachen verbessert, jedoch ist dir Analyse noch viel zu ungenau. Du erkennst richtige Ansätze, erläuterst sie jedoch nicht. Beispielsweise könntest du genauer auf die von dir gefundene Metapher eingehen.
In deiner 2. Aufgabe fällt mir sofort auf, dass der ErzählKontext viel zu ungenau formuliert wurde und du ausschließlich Sachen aus dem Bewertungsbogen aufgelistet hast. Stelle dir am besten vor, dass du die Novelle jemandem vorstellst der sie nicht kennt. Hierbei brauchst du nicht jedes einzelne Detail zu erwähnen, nur die wichtigsten Infos. Des Weiteren ist der Hauptteil der 2. Aufgabe ebenfalls zu ungenau. Du hast viele Merkmale des auktorialen Erzählers genannt, jedoch die Funktion zu oberflächlich beschrieben. Beispielsweise solltest du ergänzen was für Auswirkungen Kommentare auf den Leser haben.
Bei weiteren Fragen kannst du dich bei mir melden.
Jan
1.)
Bei dem vorliegenden Text mit dem Titel „Personale Erzählsituation“ von Jochen Vogt handelt es sich um einen Sachtext und um einen Auszug aus „Aspekte erzählender Prosa“ von Jochen Vogt. Er wurde 1979 in Opladen veröffentlicht. Thematisch geht es um verschiedene Erzählformen in Bezug auf den Textauszug, mit besonderem Fokus auf den Personalen Erzähler.
Der Textauszug setzt mit einem Auszug aus Thomas Manns erstem Roman „Buddenbrooks. Verfall einer Familie“ ein. Auf diesen Auszug bezieht sich Vogt dann im Folgenden. Er stellt zunächst in den Raum, dass in dem Roman „auf den ersten Blick keine Spuren des Erzähltwerdens“ (Z.16) zu erkennen sind. Damit deutet er mit einer Art apagogischem Verfahren/Beweis darauf hin, dass sich dies noch ändern wird, was an dem Adverb „zunächst“(ebd.) zu erkennen ist. Er verdeutlicht, dass es nicht so ist, dass es keine vermittelnde Instanz, also keinen Erzähler gibt, sondern dass, ganz im Gegenteil, der Leser in die Illusion verfällt, sich selbst auf dem Schauplatz der Handlung zu befinden. (vgl. Z. 16ff.). Dies bringt Vogt mit der „szenische[n] Darbietung der Dramatik“ (Z.19f.)
in Verbindung. Er stellt eine Verbindung zwischen diesen beiden Aspekten durch „Raum und Requisiten“ (Z.21) und „Dramenfiguren“ (Z.23) her. Dabei wird in beidem „direkte […] Rede zur Wiedergabe des Gesprochenen“ (Z.24f.) verwendet. Die Vermittlungsfunktion werde deutlich klarer werden, wenn man die Dialoge in indirekte Rede umformen werde, denn die ersten Absätze enthielten bloß Gegenstands- und Personenbeschreibungen, welche sachlich wären und keine Wertung aufwiesen (vgl. Z. 2ff.). Wegen dieser nicht vorhandenen Wertung sei der Eindruck „der einer erzählerischen (...) Objektivität oder Neutralität“ (Z.32). Es sei mehr eine Darstellung im Sinne der Dramatik als eine Erzählung (vgl. Z. 33). Dabei werde hauptsächlich das Geschehen wiedergegeben und kein Anschein „eines ,fiktiven Erzählers´“ (Z.34f.) deutlich. Dieses Erzählen in den ersten Absätzen kann man laut Vogt als „ ,neutrales Erzählen´“ (Z.40) bezeichnen. Abschließend führt Vogt auf, dass sich in einem Text verschiedene Erzählsituationen abwechseln und vermischen können „und dass besonders der personale Typus fast nie in voller Reinheit zu finden ist“ (Z.64). Mit dem personalen Typus meint er die personale Erzählform.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass der Roman „Buddenbrooks. Verfall einer Familie“ von Thomas Mann ein sehr gutes Beispiel für verschiedene Erzählformen ist, da man ihn gut mit der Dramatik vergleichen und an ihm den Unterschied zwischen personalem und neutralem Erzählen feststellen kann.
2.)
Bei der Vorliegenden Textstelle handelt es sich um einen Auszug der Novelle „Die Marquise von O...“ von Heinrich von Kleist. Thematisch geht es in diesem Abschnitt um die Versöhnung zwischen der Marquise und ihrem Vater.
Der Textauszug spielt, nachdem die Marquise von ihren Eltern verstoßen wurde und beschreibt die Wiedervereinigung dieser drei, bzw. die der Marquise mit ihrem Vater. Darauf folgt dann das Ende der Novelle, welches mit der Hochzeit der Marquise verbunden ist.
Die Erzählsituation des vorliegendes Auszuges ist die des auktorialen Erzählers, was an Worten wie „sie“ (Z.1), „sich“(Z.1), „selbst“(Z.1), „ihm“(Z.1), „ihn“(Z.4), „er“(Z.5), „ihr“(Z.8) und „dieser“(Z.12) zu erkennen ist. Außerdem wird ein Teil des Textauszuges aus Sicht der Obristin wiedergegeben. Die Funktion dieser Methode ist den Leser in die Situation miteinzubeziehen und die Überraschtheit, welche die Obristin beim Anblick der Marquise und des Kommandanten verspürt, auf den Leser zu übertragen. Ein weiterer Aspekt der auktorialen Erzählung sind Fragen, welche von der handelnden Person gestellt oder gedacht werden : „rufen zu lassen ?“ „“(Z.3). Die Funktion dieser Fragen ist es die Aktionen eines Charakters besser nachvollziehen zu können und ungefähr zu wissen, was gerade in seinem Kopf vor sich geht. Der dritte und letzte Punkt ist die eigene Meinung, wodurch der Erzähler selbst direkten Einfluss auf die Wiedergabe einer Erzählung haben kann. Beispiele dafür sind : „endlich“ (Z.10) und „gerade wie ein Verliebter!“(Z.13).
Zusammenfassend ist zu sagen, dass der Textauszug von einem auktorialen Erzähler wiedergegeben wird, was an verschiedenen Aspekten zu erkennen ist.
Janina
Aufgabe 1:
Der Textauszug „Personale Erzählsituation“ aus dem Buch „Aspekte erzählender Prosa“, verfasst von Jochen Vogt und erschienen 1979, thematisiert die Merkmale der personalen Erzählsituationen, an Hand eines Ausschnittes, eines Romans von Thomas Mann.
Der Anfang des Romans „Buddenbrooks“ zu Beginn (Z. 1-14), dient zunächst der Veranschaulichung. Der Autor stellt vorerst eine These auf (Z.15-18), in der er die Repetition "keine" (Z. 16) verwendet und somit auf die nicht vorhandene vermittelnde Instanz hinweist. Ebenso deutet die Passivkonstruktion „Erzähltwerdens“ (ebd.) auf diese Unmittelbarkeit der Darstellung hin. Eine gewisse Zurückhaltung wird durch die modale adverbiale Bestimmung „auf den ersten Blick“ (Z. 16) und durch das Verb „scheinen“ (Z. 17) deutlich. Mit der „personale[n] Erzählsituation“ ist zunächst eine Situation gemeint, in der der Erzähler nicht allwissend und in der er selbst an dem vorliegenden Geschehen beteiligt sei. Der Leser „verfällt der Illusion“ (Z. 17) und gehe somit seiner Einbildung nach und befinde sich selbst mitten in der Handlung (vgl. Z. 17f.). Im Folgenden erläutert Vogt die Parallelen zum Drama (Z. 19-35), indem er im Drama und der Erzählung analoge „sachlich[e]“ (Z. 21) Darstellungen von „Raum und Requisiten“ (ebd.), den Vergleich mit „Regieanweisungen“ (Z. 22), „imaginäre[n] Bühne[n]“ (Z. 22f.), „Dramenfiguren“ (Z. 23) oder „indirekte[r] Rede“ (Z. 24) erwähnt. Dass der Leser der „Illusion“ (ebd.) verfalle, erinnere „an die szenische Darbietung der Dramatik“ (Z. 19f.), also an das Theater. Der folgende Textabschnitt setzt mit „Auch hier“ (Z. 21) ein, was auf eine Gemeinsamkeit hindeutet. Es scheine, als konzentriere man sich nur auf eine Szene (vgl. Z. 21). Der Ort und die Materialien werden „recht sachlich beschrieben“ (Z. 21f.), es werden also Fakten genannt, die mit Beweisen belegt werden könnten. So könne man an „Regieanweisungen“ (Z. 22) denken, die erneut auf das Theater und somit die Dramatik hinweisen. Die Personen, die am Geschehen beteiligt seien, stehen auf einer „imaginären Bühne“ (Z. 23) und verdeutlichen den Zuschauern durch direkte Rede ihre darzustellende Figur (vgl. Z. 23ff.). Denn durch direkte Rede kann ein Charakter am eindeutigsten übermittelt und für den Zuschauer oder den Zuhörer am besten verständlich werden (vgl. Z. 25). Formuliere man die direkte Rede in indirekte Rede um, so würde der Erzähler besser zur Geltung kommen und in den Vordergrund rücken. Somit „träte [...] die Vermittlungsfunktion des Erzählprozesses [viel besser] hervor“ (Z. 26f.). Dieser Satz erläutert mit Hilfe des Konjunktivs zwei „würde“ und „träte“ (Z. 26) die „indirekte Rede“ (Z. 26). In dem vorliegenden Romanausschnitt (Z. 1-14) geht es um die Beschreibung eines Raumes (vgl. Z. 3ff.) und ein Gespräch zwischen einem achtjährigen Mädchen und deren Mutter (vgl. Z. 7ff.). Im Folgenden geht es darum, was der Erzähler den Leser wissen lassen möchte und was nicht. Schließlich wird erneut auf die direkte Rede hingewiesen und die personale Erzählsituation wird beschrieben. Dieser oben aufgeführte Romanauszug weise nichts auf, „was nicht auch von einem Anwesenden wahrgenommen werden könnte“ (Z. 28f.). Der Leser erfahre alles, was der Erzähler auch sehe beziehungsweise was ihm bewusst sei. Die Erwähnung von Requisiten und Personen werde sachlich und ohne die eigene Meinung von dem Erzähler erläutert (vgl. Z. 29f.). Auch das Verhalten der Personen oder die „Dialoge in direkter Wechselrede" (Z. 31) werden von dem Erzähler nicht bewertet. Der Romanauszug sei eher eine Darstellung der Dramatik statt eine Erzählung (vgl. Z. 32f.). Dies läge an der „erzählerischen Objektivität oder Neutralität“ (Z. 32). Die Haltung, welche der Erzähler einnimmt, bezeichne ob er wertet oder sachlich bleibt. Die Erzählfunktion in diesem Romanausschnitt weist keinen fiktiven Erzähler auf, sondern einen neutralen Erzähler, der ohne Wertung eine Handlung beschreibt (vgl. Z. 33ff.). In dem folgenden Textabschnitt geht Vogt näher auf bestimmte Definitionen und Fachausdrücke ein, welche in der ´personalen Erzählsituation´ (Z. 35f.) vorhanden sind. Mit der ´personale[n] Erzählsituation´ (ebd.) sei die Sichtweise einer Person gemeint, die an der Handlung beteiligt ist und, welche über das Geschehen berichten solle (vgl. Z. 36f.). Der Erzähler ist bei der personalen Erzählsituation also selbst an der Handlung beteiligt. Durch die adversative Konjugation „Allerdings“ (Z. 36) wird ein Gegenargument eingeleitet. In dem Romananfang von Thomas Mann werde nicht aus der Sicht einer einzelnen Person berichtet, sondern mittels indirekter Rede beziehungsweise der Handlungen mehrerer Personen (vgl. Z. 37ff.). Im Gegensatz dazu wird bei dem „personale[n] Erzählen“ (Z. 41) aus der Sicht einer einzelnen Person berichtet, die jedoch selbst anwesend ist (vgl. Z. 41f.). Am Ende seines Textes (Z. 43-64) erläutert Vogt noch einmal die wichtigsten Merkmale personalen Erzählens. Er beschreibt eine Wendung, die in Thomas Manns Roman besonders auffällig ist. Eine gewisse Fiktionalität werde an der Textstelle deutlich, als Antonie „aus ihren graublauen Augen angestrengt nachdenklich und ohne etwas zu sehen ins Zimmer hinein" (Z. 9) blickte, da der Erzähler sowohl von den äußeren als auch von den inneren Vorgängen berichtet und dieses Zusammenspiel als fiktiv bezeichnet werden könne (vgl. Z. 45f.). Der Autor spricht von einem „fiktionalisierende[m] Element“ (Z. 46), was als ein Merkmal auktorialen Erzählens ist. Vollkommen wird die Fiktionalität dieses Textes jedoch erst nach dem vorliegenden Ausschnitt des Romans, was durch das Wort „Eindeutig“ (Z. 46) näher veranschaulicht wird. Des Weiteren wird der Ausschnitt des Romans erklärt (Z. 53f.) und Vogt betont, dass die anwesenden Personen in diesem Zitat hätten die Gedanken Tonys nicht widergeben können (vgl. Z. 52f.). Anschließend werden erneut die eingeschränkten erzählerischen Möglichkeiten „rein personalen Erzählens“ (Z. 54) erwähnt. Im Gegensatz zu dem „epische[n] Präteritum“ (Z. 59) seien diese antithetisch formuliert und mit den entsprechenden Merkmalen belegt worden (vgl. Z. 56ff.). Am Ende deutet Vogt auf die Vermischung verschiedener Erzählsituationen und besonders auf den „personale[n] Typus“ (Z. 64) hin.
Auf Grund der vorliegenden Analyseergebnisse kann gesagt werden, dass in den meisten Texten ein Wechselspiel von personaler und auktorialer Erzählperspektive vorliegt. Ebenso lässt sich sagen, dass der Sachtext durch die Verwendung eines anderen Textes verdeutlicht, was man unter personalem Erzählen versteht, auf welche Art und Weise es vorzufinden ist und an welchen Merkmalen man es erkennt.
Aufgabe 2:
Im Folgenden werde ich die Erzählsituation in dem vorliegenden Textauszug (Z. 981-996) aus der Novelle „Die Marquise von O…“, geschrieben von Heinrich Kleist näher erläutern und belegen.
Der vorliegende Textauszug aus Heinrichs Kleists Novelle "Die Marquise von O..." handelt von der Versöhnung der Marquise und deren Vater. Zu Beginn des Ausschnitts macht die Mutter der Marquise sich Gedanken, ob ihr Mann zu streng mit dessen Tochter umgehen würde und sie auf Grund dessen einen Arzt rufen solle. Die Obristin bereitet ihrem Mann dessen Essen und Bett zu und wünscht sich, dass er sich mit der Marquise versöhnt. Nach längerem Warten guckt sie durch das Schlüsselloch an der Zimmertür der Marquise und sieht ihre Tochter auf dem Schoß ihres Mannes sitzen. Die Mutter der Marquise weiß sofort, dass ihr Mann diese Tatsache niemals von sich aus zugegeben hätte. Die Frau von O... öffnet die Tür und freut sich, als sie sieht, wie ihre Tochter und der Kommandant sich innig berühren. Unmittelbar vor der vorliegenden Textstelle setzt sich die Obristin gegenüber ihrem Mann durch, die Marquise wieder bei ihnen wohnen zu lassen. Davor verstießen der Kommandant und dessen Frau ihre Tochter, die Marquise von O..., da diese behauptet, sie wisse nicht, wer der Vater ihres ungeborenen Kindes sei. Unmittelbar nach der vorliegenden Textstelle nehmen Frau und Herr von O... ihre Tochter wieder bei sich auf, da diese ihre Eltern von ihrer Wahrhaftigkeit überzeugen konnte. Die Marquise hebt die Annonce auf, in der sie den Vater ihres ungeborenen Kindes auffordert sich bei ihr zu melden. Die Handlungen der vorliegenden Textstelle sind die Voraussetzungen für die spätere Hochzeit der Marquise und des Kurfürsten und somit auch für das glückliche Ende.
Zu Beginn des Textauszugs der Novelle "Die Marquise von O..." wird die auktoriale Erzählsituation deutlich, da der Erzähler genau weiß, was die Mutter der Marquise denkt (vgl. Z. 981). In dem gesamten Ausschnitt liegt keine direkte Rede vor, wodurch die Charaktere der handelnden Figuren nicht präzise dargestellt werden können (vgl. Z. 987f.). Besonders deutlich wird in diesem Auszug auch die Innensicht, als der Obrist seine Tochter „gerade wie ein Verliebter!“ (Z. 993) küsst. Des Weiteren ist diese Aussage eine Wertung. Als die Tür „endlich“ (Z. 990) aufgeht ist ebenso ein Kommentar. Auch wird der Überblick und somit die Allwissenheit des Erzählers deutlich, als dieser genau weiß, wie sich der Vater der Marquise in welcher Situation verhalten würde (vgl. Z 989). Im Anschluss wird die Außensicht deutlich (vgl. Z. 991ff.) und es wird klar, dass das gesamte Geschehen sachlich geschildert ist. Der Leser erfährt alles, was der Erzähler auch sieht beziehungsweise was ihm bewusst ist (vgl. Z. 991ff.). Daher liegt dort ein personales Erzählverhalten vor.
Zusammenfassend kann gesagt werden, dass sich der Erzähler außerhalb der Handlung befindet und von dort auch das Geschehen schildert. Außerdem liegt bei der Novelle „Die Marquise von O…“ ein personales und auktoriales Erzählverhalten vor, wobei die personale Erzählsituation jedoch häufiger auftritt.
Alina
Aufgabe 1
Der wissenschaftliche Sachtext „Personale Erzählsituation“ aus dem Werk „Aspekte erzählender Prosa“, geschrieben von Jochen Vogt und veröffentlicht im Jahre 1979 in Opladen, thematisiert die Merkmale des personalen Erzählens und deren Wirkung.
Zu Beginn des Sachtextes leitet der Autor Jochen Vogt mit einem Textauszug aus „Thomas Manns erstem Roman Buddenbrooks. Verfall einer Familie, erschienen 1901“ (Z. 15) ein, um im weiteren Verlauf seines Textes die Erzählsituation anhand von Textstellen des Romans zu erklären. Daraufhin erwähnt der Autor seine These, der Textauszug zeige „auf den ersten Blick keine Spuren des Erzähltwerdens“ (Z. 16) und sagt somit aus, dass in dem Romanauszug keine Merkmale des Erzählens, wie zum Beispiel auktoriales Erzählen deutlich werden. Besonders durch die Metapher „Spuren“ (ebd.) wird dies besonders zum Ausdruck gebracht. Seine These untermauert er mit der Aussage „keine vermittelnde Instanz scheint dem Leser vom Geschehen zu berichten“ (Z. 16f.). Damit bezieht er sich auf den nicht vorhandenen auktorialen Erzähler, welcher dem Leser die Handlung vermittelt, wodurch eine Distanz zwischen Handlung und Leser entsteht. Besonders durch die Repetitio „keine“ (ebd.) wird auf den personalen Erzähler hingewiesen. Jedoch bringt Vogt mit der Zeichensetzung, dem Komma, eine affirmative Aussage „ganz im Gegenteil“ (Z. 17) zum Ausdruck und unterstützt seine Aussage mit der Behauptung „er verfällt der Illusion sich selbst auf dem Schauplatz der Handlung zu befinden“ (Z. 17f.). Mit dieser Behauptung nennt der Autor ein direktes Merkmal für die „personale Erzählsituation“, denn er sagt, dass der Leser sich als Teil der Geschichte fühlt. Dies wird außerdem dadurch unterstützt, dass die epische Distanz bei dem personalen Erzähler geringer ist als bei einem auktorialen Erzähler, da die Distanz zwischen dem Leser und der Handlung sowie zwischen der Handlung und dem Erzähler sehr gering ist. Jedoch wird dieses Gefühl als eine „Illusion“ (Z. 17) definiert. Diese „Illusion“ (ebd.) des Lesers, ein Teil des Geschehens zu sein, erinnere nach Vogt „deutlich an die Darbietungsform einer anderen Literaturgattung : an die szenische Darbietung der Dramatik“ (Z. 19f). Diese Aussage bezieht sich auf den zu Beginn des Romans Manns vorliegenden Dialogstil, da dieser ein typisches Merkmal der Dramatik ist. Zudem erinnere der Roman an die „szenische Darbietung“ (ebd.), was an den vorliegenden Dialogen und Regieanweisungen zu erkenne ist. Vogt erwähnt auch hier wieder den Romanauszug von Mann und zeigt anhand dessen, dass man „ auch hier […] eine Szene zu betrachten“ (Z. 21) scheine. Er stellt wieder eine These auf und unterstützt diese mit der Behauptung „Raum und Requisiten werden recht sachlich beschrieben (man könnte an Regieanweisungen denken)“ (Z. 21f.). Der Autor nennt zugleich wieder Merkmale des personalen Erzählens, hier „Raum und Requisiten“ (ebd.) und verwendet das Adjektiv „sachlich“ (ebd.), um seine Behauptung am oben stehenden Textbeispiel zu belegen. Er setzt in gewisser Weise den Textauszug von Thomas Mann mit einem Drama gleich, um die Merkmale des personalen Erzählens anhand von Ähnlichkeiten und Unterschieden zwischen Roman und Drama zu erklären. Daraufhin behauptet Vogt, die agierenden Personen würden sich durch das personale Erzählverhalten auf einer „imaginären Bühne“ (Z. 22f.) befinden und „wie Dramenfiguren für sich selber stehen und sprechen“ (Z. 22f.). Auch da zeigt sich die epische Distanz zwischen Leser und Handlung, die dazu führt, das der Leser den Eindruck hat, die handelnden Personen wie in einer Dramaaufführung vor sich zu sehen. Dies stellt einen Gegensatz zum auktorialen Erzählverhalten dar, da der Leser Teil des Geschehens ist. Um seine Behauptung zu unterstützen, führt er eine weitere These an „welche wie folgt lautet: „Bezeichnend für diese szenische Darbietung ist die ausnahmslose Verwendung direkter Rede zur Wiedergabe des Gesprochenen“ (Z. 23ff.). Darunter fällt wieder ein wichtiges Merkmal des personalen Erzählens, die „direkte Rede“ ( ebd.) und die Quantität „ausnahmslose Verwendung“ (ebd.). Fortführend spricht Vogt von der direkten Dialogform, welche wesentlich „zum Eindruck der Unmittelbarkeit“ (Z. 25) beitrage. Damit sagt der Autor aus, dass das personale Erzählverhalten und insbesondere der Dialogstil die geringe Distanz zwischen Leser und Handlung vermitteln. Zudem wird dabei auch die geringe Distanz zwischen Leser und Erzähler hervorgehoben, da Leser und Erzähler gleichgestellt sind und der Leser sich nicht untergeordnet fühlt. Wiederholend setzt Vogt wieder einen Gedankengang in Klammern, wie es wäre; wenn man Dialoge in indirekter Rede übersetzen würde und wie dies auf den Leser wirken würde (vgl. Z. 26f.). Dabei verwendet Vogt den Konjunktiv 2 „Würde“ (Z. 26), „träte“ (Z. 26) und deutet dadurch wieder auf die auktoriale Erzählweise hin. Mit einer weiteren These in Form des Konjunktivs 2 fort, behauptet er „Der Text enthält - zumindest in den ersten Absätzen - nichts, was nicht auch von einem Anwesenden wahrgenommen werden könnte“ (Z. 28f.). Daraufhin erwähnt er, die „lediglich[en] Gegenstands- und Personenbeschreibungen, die sachlich gehalten sind und keine Einmischungen oder Wertungen des Autors/Erzählers aufweisen;“ (Z. 29f.). Damit nennt er erneut ein wichtiges Merkmal für personales Erzählen und zeigt zugleich einen Unterschied zum auktorialen Erzählen, nämlich, dass „keine Einmischungen oder Wertungen des Autors/Erzählers “ (ebd.) vorhanden sind. Dieses Zitat bringt nach Vogts Meinung zum Ausdruck, dass in dem Roman keine auktoriale Erzählsituation, sondern eine Personale vorliege. Zudem führt der Autor weitere Merkmale des personalen Erzählens an und erläutert es handele sich dabei nur um einen „ Bericht von äußeren Vorgängen“ (Z. 31), was bedeutet, dass der personale Erzähler in der Geschichte nur die Sicht von außen hat, also kein Überblick über die Gefühle und Gedanken der Personen hat. Für die Beschreibungen der Außensicht des personalen Erzählers könne der Erzähler selbst am Geschehen teilnehmen und musst diesem nicht übergeordnet sein, weshalb nach Vogt kein auktoriales Erzählverhalten vorliegt. Neben diesem Aspekt sind ein weiteres Merkmal für die personale Erzählsituation die „ Dialoge in direkter Wechselrede“ (Z. 31). Dieser „übergreifende Eindruck“ (Z. 31f.), welcher anhand der genannten Merkmale verliehen wird, sei als „eine erzählerische ‚ Objektivität‘ oder ‚Neutralität‘“ (Z. 32) zu bezeichnen. Dies bedeutet, dass Vogt ausschließt, dass in diesem Roman kein auktoriales Erzählverhalten vorliegt, da der Erzähler dabei nicht neutral ist und sich mit Wertungen und Kommentaren hervorhebt. Vogt führt eine weitere These an, dass die Erzählerfunktion weitgehend auf Geschehenswiedergabe zu reduzieren sei und auch nicht den Anschein eines ‚fiktiven Erzählers‘ erwecke (vgl. Z. 33ff.), was bedeutet, dass nach Vogt wieder kein auktoriales Erzählverhalten vorliegt, da die Beschreibung des auktorialen Erzählers fiktiv ist und nicht der Realität entspricht. Vogt nennt im Weiteren ein Zitat des Schriftstellers „Stanzel“ (Z. 35) aus dessen Werk „Typische Formen des Romans“, in welchem er von einer „personale[n] Erzählsituation“ (Z. 35f.) spricht. Jene erläutert er anschließend, indem er erklärt, damit sei eine Haltung gemeint, die „eine der Handlungspersonen einnehmen würde, wollte sie über das Geschehen berichten“ (Z. 36 f.). Außerdem führt Vogt „eine weitere begriffliche Unterscheidung“ (Z. 37) an, indem er „die Spielart personalen Erzählens, die in den ersten „Buddenbrooks“ – Absätzen vorliegt“ (Z. 38f.) erwähnt. Seine Erklärung für die „Spielart personalen Erzählens“ (ebd.) schildert er daraufhin so, dass das Geschehen „sachlich“ (Z. 39) beschrieben werde, dies allerdings „nicht aus dem Blickwinkel einer bestimmten Person“ (Z. 39 f.). Bezüglich der Sachlichkeit des Textes ist also nach Vogt ein personales Erzählverhalten zu erkennen, aber dieses ist nicht an einer der handelnden Personen festzumachen. Deshalb spricht Vogt vom „´neutrale[n]´ Erzählen“ (Z. 40), weil das „´personale[.]´ Erzählen im engeren Sinne die Geschehensdarbietung aus der Perspektive einer der anwesenden Personen“ (Z. 41 f.) bezeichne. Damit führt der Autor vor Augen, dass seiner Meinung nach in dem Roman Manns eher die neutrale Erzählperspektive deutlich wird, da im Wesentlichen zwar sachlich vom Geschehen berichtet wird, aber der personale Erzähler nicht an einer der handelnden Personen festzumachen ist. Im Anschluss daran nennt Vogt ein Beispiel aus dem Roman Manns und bezeichnet diese Konstellation als „zweideutig“ (Z. 44), da sie einen „Grenzfall von ´äußerem´ und ´innerem´“ (Z. 45) Erzählverhalten darstelle. Dies bezieht sich auf die Beschreibungen der Außensicht einer Person, also das was auch für selbst handelnde Personen der Geschichte zu sehen ist und der Innensicht eines Charakters, dementsprechend der Gefühle und Gedanken einer Person. Die Innensicht, ein Merkmal des auktorialen Erzählers, ist daran zu erkennen, dass erwähnt wird, dass das Mädchen „aus ihren grauen Augen angestrengt nachdenkend und ohne etwas zu sehen“ (Z. 44f.) blickt, da der Erzähler einen Überblick über ihre Gedanken und Gefühle hat. Dies ist ebenfalls an der Aussage „dachte sie“ (Z. 49) auffällig. Dem fügt der Autor hinzu, dies könne „als fiktionalisierendes Element“ (Z. 46) verstanden werden, was sich ebenfalls auf ein bereits genanntes Merkmal des auktorialen Erzählers bezieht. Anhand dieser Textstelle führt Vogt vor Augen, dass „keine der tatsächliche anwesenden Personen hätte berichten können, was die kleine Tony Buddenbrooks […]dachte“ (Z. 52f.). Diese Aussage bezieht sich wieder auf den auktorialen Erzähler, da nur dieser durch die Innensicht die Gedanken und Gefühle der Charaktere beschreiben kann. Ein personaler Erzähler, also eine der „tatsächlich anwesenden Personen“ (ebd.) hätte dabei nur schildern können, was von außen zu erkennen ist und nicht wie sich ein Charakter fühlt, da einem „rein personalen Erzähle[r]“ (Z. 54) nur die Außensicht zur Beschreibung eines Geschehnisses möglich ist. Dem fügt Vogt hinzu, diesem sei nur die „Beschreibung und Schilderung einer Figur von außen, ohne Einblick in ihr Bewusstsein“ (Z.55 f.) möglich. Vogt behauptet daraufhin, die Aussage „´dachte sie´“ (Z. 56) könne als „Indiz erzählerischer ´Allwissenheit´“ (Z. 58) verstanden werden, was sich wieder auf den auktorialen Erzähler bezieht, da ein typisches Merkmal von diesem ist, dass er allwissend ist und dadurch einen Überblick über die Gedanken und Gefühle der Charaktere, deren Umgebung und somit über das ganze Geschehen hat. Durch diese Allwissenheit der auktorialen Erzählers wird er mit Gott gleichgestellt und wirkt so übergeordnet. Dieses Zitat lässt sich zudem auch als ‚„episches Präteritum und damit [als] fiktionales Erzählen‘“ (Z.59) bezeichnen. Außerdem geht Vogt wieder auf die „Personendarstellung in [der] Innensicht“ (Z. 61) ein und erläutert, durch diese verliere die „Erzählsituation ihren rein personalen Charakter“ (Z. 61). Diese Aussage ist wieder ein Hinweis auf den auktorialen Erzähler, da dieser einen Überblick über die Gedanken und Gefühle der Charaktere, also die Innensicht, hat. Nach Vogts Meinung kann der Text also nicht mehr ausschließlich von einem personalen erzählverhalten geprägt sein. Die Beschreibung der Innensicht bezeichnet Vogt daraufhin als „Einblick ins Innere einer Figur“ (Z. 62).
Zum Schluss sagt Vogt jedoch auch, dass sich in einem Text „verschiedene Erzählsituationen abwechseln oder sich vermischen und dass besonders der personale Typus fast nie in voller Reinheit zu finden ist“ (Z. 62ff.). Damit meint Vogt, dass das personale Erzählverhalten grundsätzlich in Texten vorliegt, aber aufgrund von Vermischungen mit anderen Erzählverhalten zum Beispiel mit dem auktorialen Erzählverhalten nie alleine festzustellen ist.
Zusammenfassend lässt sich aufgrund der Analyseergebnisse sagen, dass Vogt besonders darauf eingeht, dass das personale Erzählverhalten fast nie alleine vorliegt, da es sich häufig mit anderen erzählverhalten vermischt oder abwechselt. Neben dem personalen Erzähltypus geht er auch auf das auktoriale Erzählverhalten und dabei besonders auf die Innensicht ein. Seine Thesen werden dabei von Beispielen und Zitaten unterstützt.